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Schwächung der Verschlüsselung

20. Februar 2024

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verbietet Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – das Aus für die Chatkontrolle?

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine generelle Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten mit der Begründung, dass Verschlüsselung Bürgern und Unternehmen dabei helfe, sich gegen Hacking, Diebstahl von Identitäts- und personenbezogenen Daten, Betrug und die unzulässige Weitergabe vertraulicher Informationen zu schützen. Hintertüren könnten auch von kriminellen Netzen ausgenutzt werden und würden die Sicherheit der elektronischen Kommunikation aller Nutzer ernsthaft gefährden. Es gebe andere Lösungen zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation, ohne generell den Schutz aller Nutzer zu schwächen. Als Beispiel nennt das Urteil den Einsatz von Staatstrojanern bzw. Quellen-TKÜ.

Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert das Urteil:

An dieser europäischen Verordnung wird beispielhaft gezeigt, wie nationale und EU-Institutionen Hand in Hand alternative Informationsflüsse verhindern. Sie höhlen damit die verfassungsrechtlich verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit aus und befördern dieses Bestreben durch ein europaweit gespanntes Überwachungssystem.

#Piratenpartei #Menschenrechtsgerichtshof #Überwachung #Staatstrojaner

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oeko-piraten/schwaechung-der-verschluesselung.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/28 11:27 von admin

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