Fahrradschutzstreifen Altwindeck Bahnweg Schladern
23. Oktober 2024
Die Piratenpartei stellt den Antrag, dass die Gemeinde Windeck gemeinsam mit Strassen.NRW einen Fahrradschutzstreifen im Bereich Altwindeck bis Bahnweg Schladern (L333) analog der Brücke in Dreisel (K23) einrichtet.
Hier der Antragstext:
Der Verlauf der beiden Kurven „Altwindeck bis Bahnweg Schladern“ ist ein extrem unsicherer Bereich für Fahrradfahrer. Der Fahrradschutzstreifen, der gemeinsam mit Straßen.NRW eingerichtet werden soll, macht diesen unvermeidbaren Straßenabschnitt für alle Verkehrsteilnehmer sicherer.
Das Fahrrad ist mittlerweile fester und wachsender Bestandteil des Verkehrs, auch in Windeck. Bei der Entscheidung aufs Fahrrad zu steigen, spielt neben der Umwelt für viele Menschen die Sicherheit eine wichtige Rolle, was zur Folge hat, dass in der Gemeinde Windeck immer mehr Radverkehrsanlagen angelegt werden sollen. Neben Radwegen gehören auch Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen zu diesen Anlagen. Sie sind aber, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt.
In der Regel werden sie auf der Fahrbahn durch weiße, gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet. Zwar bestimmt die bekannte Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine Definition ist aber in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO zu finden.
Daraus erschließt sich auch, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer einen Schutzstreifen durchgängig nutzen können, aber nicht müssen. Eine Nutzung wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.
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Bildquellen:
- tim-online.nrw.de/tim-online2 und openstreetmap
Quellen:
- Antrag der Piratenpartei https://drive.google.com/file/d/1YzZyn5Q-bhbNdjZzLl4Fl9s1r3ma4uau/view?usp=sharing
- TOP7 Anregung nach § 24 GO NRW der Piratenpartei vom 10.10.2024 - Fahrradschutzstreifen Altwindeck bis Bahnweg Schladern https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=2963
Kommentare
24. Oktober 2024 Dieter Zerbin
Lieber Peter,
Aus Radfahrersicht und als ADFC-Vertreter ist dein Antrag natürlich nur zu unterstützen.
Ich habe bei straßen.nrw sogar noch weitergehend angeregt, doch die ganze Strecke entlang der B256 zwischen Dattenfeld und dem Bahnweg/Schwarzen Weg mit Schutzstreifen zu versehen. Ich musste mich dann belehren lassen, dass die Straßenbreite das nicht hergebe. Alternativ gäbe es die Möglichkeit, beidseitig Fahrrad-Piktogrammketten auf die Straße zu malen – einfach, um zu zeigen, dass Radfahrende hier selbstverständlich fahren dürfen. Schließlich ist dieser Abschnitt selbst im Radverkehrskonzept der Gemeinde Windeck als Vorrangroute zwischen Dattenfeld und Schladern ausgewiesen.
Wobei natürlich zur Wahrheit auch gehört, dass Schutzstreifen die Sicherheit der Radfahrenden nicht unbedingt erhöhen. Allzu oft stellt man fest, dass die Autofahrer zwar den Streifen beachten, ohne jedoch den vorgeschriebenen Abstand zum Radfahrenden (1,5 bzw. 2m) einzuhalten.
Trotzdem ist jedwede Fahrbahnmarkierung, die auf Radverkehr hinweist, (nicht nur) in Windeck bereits ein Fortschritt – traurig genug!
In diesem Zusammenhang sei auch auf den bundesweiten Fahrradklima-Test 2024 hingewiesen, der noch bis zum 30.11. läuft (fkt.adfc.de) und bei dem Radfahrende bewerten können, wie sie sich beim Radeln iin ihrer Kommune fühlen. Windeck braucht hier 50 Teilnehmende (10 Minuten Arbeit), um in die Wertung zu kommen.
Einige fehlen noch…