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Gemeinderat ist kein Geheimrat

06. Oktober 2021

Die Bürgerrechte sind durch die Gemeinde Windeck weiter zu Ungunsten aller Bürger eingeschränkt worden.
Peter Inden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei, wörtlich: „Die Einschränkung der Bürgerrechte unter dem Deckmantel einer Konkretisierung der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Möglicherweise handelt es sich hier um ein nicht mehr demokratisches Verfahren. Meiner Meinung nach werden hier gerade die demokratischen Rechte aller Bürger weiter ausgehöhlt“.

Zusammenfassung: Die weitere Einschränkung der Gemeindeordnung durch die Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse kann so nicht akzeptiert werden.

Bereits heute dürfen sich Bürger NICHT im Gemeinderat zu Ihren eigenen Anträgen äußern. Das ist undemokratisch.

Nun werden die Bürgerrechte weiter eingeschränkt.

  • Das Recht der Einwohner, sich bei Einwohnerversammlungen zu äußern und in der Sache tangierende Fragen zu stellen, wird weiter eingeschränkt.
  • Das im Grundgesetz verankerte Petitionsrecht wird durch die Einschränkung von Anregungen und Beschwerden unzulässig eingeschränkt.
  • 5 Minuten Rederecht und 3 Wortmeldungen sind unangemessen kurz. Mit nur 3 Wortmeldungen sind fraktionslose Gemeinderatsmitglieder nicht in der Lage, die Sachlage von Tagesordnungspunkten zu hinterfragen. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder können so ihrer Verpflichtung laut Gemeindeordnung nicht nachkommen.
  • Durch die Abschaffung des Wortprotokolls einer Sitzung wird ein weiteres demokratisches Instrument genommen.
  • Zukünftig wird es nur noch ein gedrängtes Beschlussprotokoll geben. Die Protokollierung der wichtigen Diskussionen fehlen dann natürlich.

Drei exemplarische Beispiele:

Katastrophenhochwasser:

  • Der Prophet gilt nichts im eigenen Land. Dazu muss erst der Kreisbrandmeister kommen.
  • Alle Anträge der Piratenpartei, die auf die Verwendung von realistischen Hochwasserkarten abzielen, werden abgelehnt oder verzögert. So auch bei der Gemeinderatssitzung am 05.10.21. Nach der Ablehnung wurde dann die sogenannte Brandschau der Feuerwehr durch den Kreisbrandmeister des Rhein-Sieg-Kreis vorgestellt. Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben. Dazu gehört auch der Katastrophenschutz. Die Feuerwehr verwendet bereits HQ200 Hochwasserkarten. Die Gemeinde Windeck macht das leider noch nicht und treibt die Bebauung in potenziellen Überschwemmungsgebieten voran, anstatt Retentionsflächen vorzusehen. (hier und hier)

Protokoll zur Storm- und Kleiststraße:

  • Die Fragen von Herrn Inden (Piratenpartei) und die Antworten Herrn Becher (Beigeordneter) zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerantrag nach § 25 GO NRW vom 18.04.2021 – Antrag auf Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 1/8 B Vorlage: VO/2805/2021“ Ausbau der Storm- und Kleiststraße fehlen. Die Gemeindeverwaltung und alle Parteien haben die Korrektur des Protokolls verhindert.

Protokoll zum Siegunterhaltungsweg:

  • Die Äußerungen des Herrn Gehrke zu Tagesordnungspunkt „Zukunft des Siegunterhaltungsweges, Grundsatzbeschluss Vorlage: VO/2813/2021“, dass er nicht an die Gemeinde Windeck verkaufen werde, fehlt. Auch hier haben die Gemeindeverwaltung und alle Parteien die Korrektur des Protokolls verhindert.
Fazit:
Möglicherweise wollen die Bürgermeisterin und die Parteien nicht weiter über Dinge diskutieren, die sie im Ältestenrat schon vorbesprochen und schon vorentschieden haben, obwohl die Entscheidung ja im Gemeinderat und in den Ausschüssen getroffen werden sollen.

Hintergrund:

Der von den Bürgern gewählte Gemeinderat der Gemeinde Windeck entscheidet in allen Angelegenheiten, die das Gesetz nicht einem anderen Organ zugewiesen hat. Der gewählte Gemeinderat trifft alle Grundsatz- und Leitungsentscheidungen. Dazu werden auch einzelne Ausschüsse gebildet. Eine der wichtigsten Aufgaben des Gemeinderates ist es dabei, der Verwaltung Aufträge zu erteilen und die Verwaltung zu kontrollieren und die Beigeordneten zu wählen. Für ehrenamtliche Ratsmitglieder ist es aber schwierig genug, die von den Gemeindeordnungen beabsichtigte Kontrolle der hauptamtlichen Verwaltung zu gewährleisten. Eines der speziellen Windecker Probleme ist dabei der Ältestenrat, der laut „Zuständigkeitsordnung“ bei Erfordernis tagt. Die besprochenen Punkte sind nicht transparent und es gibt keine zugänglichen Protokolle. Trotzdem werden vermeintlich wichtige Punkte der Sitzungen meist mit dem Satz eingeleitet, das sei im Ältestenrat schon vorbesprochen, was für die Fraktionen ein Signal dafür ist, dass der Verwaltungsvorlage ohne Diskussion zugestimmt werden kann. Es ist ein spezifisches Windecker Phänomen, dass die Vorlagen der Verwaltung, die es zu besprechen und im Sinne der Gemeindeordnung zu kontrollieren gilt, meist ohne Wortmeldungen und Diskussion der Ratsmitglieder beschlossen werden. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder – die nicht im Ältestenrat vertreten sind – sind aber auf ein Hinterfragen der Sachlage bei den Sitzungen angewiesen, um ihrer Kontrollfunktion der Gemeindeverwaltung, – die sie laut Gemeindeordnung wahrnehmen müssen – gerecht zu werden.

Die Praxis zeigt nämlich, dass im kommunalen Willensbildungsprozess von der Gemeindeverwaltung die meisten Initiativen ausgehen. Die Mehrheit der Vorlagen und der Anträge stammen aus der Verwaltung. Die direkten Einflussnahmen der Verwaltungsmitglieder auf die kommunalen „Freizeitpolitiker“ bieten insbesondere über die Verwaltungsvorlagen ein erhebliches Steuerungspotenzial, das zum Teil in dem Schlagwort „Expertokratie“ zum Ausdruck kommt. Die Windecker Gemeindeverwaltung muss sich hier zurücknehmen, um nicht weiter der Versuchung zu erliegen, den einzelnen Gemeinderäten politische Konkurrenz zu machen. Auch haben die Ratsmitglieder und die Gemeindeverwaltung über die Jahre und über Generationen hinweg zu viel Nähe aufgebaut, was eine Kontrollfunktion verhindert. Man kennt sich halt.

Die weitere Einschränkung der Gemeindeordnung durch die Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse kann so nicht akzeptiert werden.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

So einseitig sollte Lokaljournalismus übrigens nicht funktionieren.

Quellen:
http://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=64338&type=do
http://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=64339&type=do
http://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=64339&type=do
https://drive.google.com/file/d/1UnEV0MppnPa3fH2lp7gRj5bFLkG1_ueb/view
https://www.politische-bildung.nrw.de/
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf---windeck/kommentar-zum-windecker-gemeinderat-offenbar-hat-sich-der-ratsherr-verrannt-39063928
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf---windeck/beitraege-eines-politikers-uferten-aus-windecker-gemeinderat-begrenzt-die-redezeit-39063910

Bildquelle:
https://pixabay.com/ja/users/%E6%84%9A%E6%9C%A8%E6%B7%B7%E6%A0%AAcdd20-1193381/

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Kommentare

23. Oktober 2021 Bernd Andree

Man kann Herrn Inden nur dankbar sein für sein Engagement und ihm Mut zusprechen, weiter für die Meinungsfreiheit einzutreten. „Alle Macht geht vom Volke aus“ hat es mal geheißen. Wie soll das gehen, wenn man noch nicht einmal den Mund aufmachen darf. Aus eigener Erfahrung weiß ich was es heißt, in Windeck auf Missstände aufmerksam zu machen. Man bekommt eine Ladung vom Amts- oder Landgericht, da Ratsmitglieder zusammen mit dem Bürgermeister, damals Herr Funke, auf „Unterlassung“ klagen. Aktuell wurde eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung, bevor sie dem Haupt und Finanzausschuss vorgelegt wurde, seitens der Verwaltung derart umkopiert, dass unangenehme Details fehlten. Erst ein Hinweis auf die Verletzung des Petitionsrechts und der Ankündigung dieses Recht gerichtlich einzufordern hat die Verwaltung veranlasst, die Fälschung von der Tagesordnung zu nehmen. Es wurde mir anheim gestellt, die Anregung nach § 24 GO erneut einzureichen, damit sie in der nächsten H.- und F.-Sitzung Anfang November behandelt wird; mal sehen ob diesmal ungekürzt. Der Kommentar von Herrn Stephan Propach zu Herrn Indens Kampf gegen das Windecker Bündnis aus „Grünen, CDU und FDP im Einvernehmen mit der SPD“ lässt jede Neutralität vermissen. Aber die hat Herr Propach schon an der Garderobe in der Halle Kabelmetall abgegeben, als er aus Anlass der letzten Bürgermeisterwahl die Vorstellung der Kandidaten und der Kandidatin moderierte und entscheiden durfte, welche Themen angeschnitten und welche Fragen gestellt werden durften. Unbequeme gehörten nicht dazu.

Bernd Andree

13. Oktober 2021 Paul Kröfges

Sowohl der Kommentar „Robin Hood an der Oberen Sieg“ als auch der Bezugsartikel „Redezeit beschränkt“ im Rhein Sieg Anzeiger vom letzten Freitag sind aus meiner Sicht journalistisch grenzwertig und persönlich verletzend. Grenzwertig, weil es sich im Wesentlichen um eine Konfliktberichterstattung handelt, die genüsslich die Attacken aller auf einen Einzelkämpfer im Rat beschreibt, ohne dessen Anliegen auch nur im Ansatz objektiv darzustellen. Und es ist persönlich verletzend, weil Engagement und Einsatz des Betreffenden im zugehörigen Kommentar pauschal niedergemacht und als paranoid diffamiert werden. Dabei ist es schon erschreckend, wie einig sich alle Fraktionen und die Bürgermeisterin in ihrem ablehnenden Urteil sind, obwohl die vorgetragenen Anliegen im Kern berechtigt und dringend anzugehen sind. Dazu gehört z.B., dass Konsequenzen aus der Juli-Hochwasserkatastrophe im Hinblick auf Ausweisung der Überschwemmungsgebiete (Hochwasserkarten) und gefährdeter Bebauung zu ziehen sind. Und dass die übergroße Koalition im Windecker Gemeinderat frischen Wind und eine Stimme der Kritik braucht, da auch klare rechtliche Vorgaben zum Gewässer- und Naturschutz gerne unisono missachtet werden, ist auch bei anderen Gelegenheiten aufgefallen – so z.B. bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die niemanden im Rat und auch der Gemeindeverwaltung ernsthaft interessiert. Es sei nur auf die fatale Stellungnahme der Gemeinde zum Bewirtschaftungsplan 2022 verwiesen, die vom BUND kritisiert und der EU-Kommission als typisches Beispiel kommunaler Ignoranz gemeldet werden wird oder die Debatte um die Feuerlöschteiche, wo sogar der Kreis entgegen der Einschätzung der Gemeinde letztlich einräumen musste, dass der Naturschutzvertreter die Rechtslage zutreffend bewertet hatte. Auch in diesem Fall hatte ihr Redakteur per Kommentar die Gemeinde pauschal in Schutz genommen und den Kritiker persönlich attackiert. Diese Methode wurde und wird offenbar gerne angewandt, wie die Beispiele Horstmannssteg in Hennef oder aktuell der Holzbrücke im Aggerbogen zeigen, wenn die Komplexität der Sachverhalte nicht mehr durchschaut wird. Jene aber, die sich mit großem Aufwand mit den Hintergründen qualifiziert auseinandersetzen und die auf Lücken hinweisen, deshalb aber zu brandmarken, ist nicht hilfreich. Nichts gegen Meinungsäußerungen und Kommentare an passender Stelle, aber die Verpflichtung zu fachlich fundierter und den rechtsstaatlichen Zielen dienender Berichterstattung sollte darunter nicht leiden.

13. Oktober 2021 Windeckerin

Peter Inden hat wiederholt und genau dort gebohrt, wo es den etablierten Ratsmitgliedern und der sich gerne abschottenden Verwaltung unangenehm ist. Es ist das Leid des altbekannten „Windecker Landrechts“. Die Reaktion der politischen und auch administrativen Macht ist nun Vernebelung, soweit wie irgend möglich. Die GRÜNEN, in wechselnden Konstellationen seit Jahrzehnten sowohl in Windeck als auch im Kreishaus am Schalthebel, halten es mit der von ihnen vordem beschworenen Transparenz nunmehr so: NIX MEHR DA! STÖRT JETZT HIER! Ihre Partner CDU und FDP sind darin ohnehin gut geübt. Skandale wie z. B. die misslungenen Straßenplanungen in Dattenfeld oder für die Betroffenen noch viel teurer, die Windecker Kanalgebühren (irreguläre Anschlussbeiträge bis hin zur Bevorzugung von Mandatsträgern bei der Gebührenerhebung) sind nie aufgearbeitet worden, die Auswirkungen für die Bürger dauern teilweise bis heute an… Selbst Bürgermeister Funke hatte Aufräumen in der unseligen Gemengelage versucht, es seinerzeit allerdings entnervt aufgegeben…

Die Berichterstattung (lt. WIKI „…Wie diese (die Nachricht) schildert der Bericht einen Sachverhalt oder eine Handlung, ohne Wertungen des Autors zu enthalten.“) im Rhein-Sieg-Anzeiger, namentlich Stephan Propach, ist seit längerem schon eher im Duktus einer Hofberichterstattung anzusiedeln: Sein Bericht nebst Kommentar in dieser Sache schlichtweg unseriös, tendenziös und daher ist das „Produkt KStA“ als Informationsquelle mittlerweile gänzlich verzichtbar. Außer vielleicht als lokales Witzeheft, denn man muss fast lachen über seinen naiven Satz: „…sogar im Bergischen ist der Rechtsstaat mit zahlreichen Kontrollinstanzen etabliert…“, wenn es nicht so traurig und auch teuer wäre.

Im Gegensatz zu Propach´s Unterstellung „gefährdet dies langfristig sogar die Demokratie“ hilft das Engagement von Peter Inden für Transparenz die Demokratie zu retten; vielleicht das Wenige was von ihr in Windeck noch übrig ist…

Vielleicht sollte im Rathaus einmal die führende Fachzeitschrift für den Bereich modernes Verwaltungsmanagement gelesen werden: Innovative Verwaltung heißt das Blatt des international führenden Wissenschaftsverlag SpringerProfessionell. Und dort ist unter der Überschrift „Transparenz beim kommunalen Handeln als Bringschuld“ zu lesen: „Das Recht auf Information und Transparenz in Bezug auf staatliches Handeln sichert die Kontroll-Funktion der Bürger und soll Korruption im öffentlichen Sektor weitgehend einschränken. Darüber hinaus sind transparente Strukturen auch Eckpfeiler der Demokratie und Grundlage und Voraussetzung für die politische Meinungsbildung und Mitwirkung. …“

https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/transparenz-kommunen.pdf (oder hier)

Bitte Herr Inden – weiter so und DANKE!

Vielleicht stellen Sie den Antrag auf ein Abo „Innovative Verwaltung“ für Rat und Verwaltung, und für den KStA gleich mit – gibt’s auch digital…

13. Oktober 2021 Willi Robertz

Zum Bericht im Rhein-Sieg-Anzeiger:

Sehr geehrte Damen und Herren, Der Kommentator Ihrer Zeitung rückt das Verhalten von Herrn Inden in den Bereich einer krankhaften paranoiden Störung. Damit verharmlost er das Leiden von Menschen mit diesem Krankheitsbild. Dies allein ist nicht hinzunehmen.

Seine wahre Absicht ist allerdings erkennbar. Unter dem Deckmantel von Kritik, Herrn Inden öffentlich lächerlich zu machen und zu diskriminieren ( was auch „der Ausflug“ zu Robin Hood unterstreicht ).

Der geneigte Leser kann sich angesichts des Artikels und Kommentars kein genaues Bild darüber machen, was denn an den Anträgen des Herrn Inden so verwerflich ist. Hier hätte eine gute Pressearbeit ansetzen müssen. So macht es nur nachdenklich, wenn der gesamte Restrat ( außer den Linken ) sich echauffiert und man sich auf die Flucht in neue Regularien begibt. Es ist gleichwohl begrüßenswert und an der Zeit, wenn Rat und Verwaltung sich zunehmend professionalisieren und effektiver werden wollen. Wenn das durch ein „Lex Inden“ eingeleitet wird, hat dieser doch schon etwas erreicht. Den Anfang könnte man schon einmal mit der Überarbeitung der Internetseite der Gemeinde machen, wo es u.a. heißt: „Die Gemeinde Windeck beabsichtigt, mit Hilfe des Klimaschutzkonzeptes den Energieverbrauch und die Energiekosten in der Gemeinde Windeck zu senken und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem integrierten Klimaschutzkonzept sollen wichtige Entscheidungsgrundlagen und Planungshilfen für Klimaschutzmaßnahmen geschaffen werden. Das Konzept soll vor allem einen Maßnahmenplan für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 aufstellen“. Das Konzept datiert von 2012 und ruht seit dem offenbar in den Akten. Mit freundlichen Grüßen Willi Robertz Am Heidchen 17 Rosbach

09. Oktober 2021 Achim Baumgartner

Ja, es ist erschreckend, wie vehement viele kommunale Gremien und Verwaltungen oft einen offenen Diskurs ablehnen oder Diskurse so gestalten, dass sachliche Änderungen quasi ausgeschlossen sind. Die Abgrenzung findet dabei einerseits gegenüber den Bürger*innen oder „lästigen“ Vertreter*innen vom Vereinen und Verbänden statt und andererseits sogar gegen gelternde Rechtsvorgaben, die mitunter erkennbaren Einzelinteressen im Wege stehen. Die Bereitschaft, Dinge wirklich bis zum Grunde der rechtlichen und sachlichen Möglichkeiten zu erörtern und dann auch anzupassen, ist gering, weil Änderungen der Planungen leider als Niederlage verstanden werden und nicht als eine gemeinsame Anstrengung hin zu etwas besserem. Das gilt für viele Kommunen, auch in Troisdorf gibt es kein Rederecht für Bürger*innen zu Bürger*innenanträgen, im Naturschutzbeirat des Kreises werden die Kandidat*innen nach Pflegeleichtigkeit ausgewählt und Anregungen und Bedenken zu Bebauungsplänen werden eigentlich fast immer komplett abgelehnt. Investoreninteressen sind wichtiger als gute Bebauungspläne. Die Kommunale Selbstverwaltung wie sie in etlichen Kommunen vollzogen wird ist auf dieser Basis einer der wesentlichen Hindernisse für eine wirksame und schnelle Anpassung an neue rechtliche und faktische Bedingungen, an ihr scheitert der Vollzug des Unionsrechts am hartneckigsten und an ihr scheitern anspruchsvolle langfristige Gemeinwohlaufgaben wie derr Boden- und Freiflächenschutz, die Wiederentwicklung der Biologischen Vielfalt oder die wirksame Anpassung an die laufende Klimakatastrophe.

8. Oktober 2021 M.-P. Steuer

oeko-piraten/gemeinderat-ist-kein-geheimrat.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/14 19:17 von admin

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