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Erdbeeren oder Kappes aus Windeck?

18. April 2024
Gedankenprotokoll von Peter Inden – Gemeinderat der Piratenpartei zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Windeck am 16.04.2024

Beim TOP 6 mit der Überschrift „Änderung Zuständigkeitsordnung“ ging es darum, die Prozesse der Gemeinde Windeck von der Planung bis zur Vergabe von Projekten / Maßnahmen zu verbessern. Dazu wurden auch die Kompetenzen der Ausschüsse erweitert. Zitat: „… Vielmehr führte diese Art der Gremienbeteiligung oft zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens bzw. führte es zur Nutzung des Instrumentes der Dringlichkeitsentscheidung…“ Ob sich aber durch die Änderung etwas zum Besseren entwickelt, kann angezweifelt werden. Denn schon die Begründung dazu weist sehr viele „Lücken“ auf.

Bereits in der Begründung, im Verwaltungsdeutsch „Vorlage“ genannt, fehlten drei sehr wichtige Dokumente. Dies wurde von Peter Inden - Gemeinderat für die Piratenpartei – durch folgende Fragen deutlich gemacht:

  • Die auf Seite 1 der Vorlage genannte Dienstanweisung fehlt. Bitte im Protokoll nachreichen.
  • Die auf Seite 1 der Vorlage genannte Prüfung im Jahr 2023 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen fehlt. Auch fehlt die „Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW im Rahmen der Prüfung zum Prüfungsjahr 2023“. Bitte im Protokoll nachreichen.

Hier die Antworten:

  • Die neue Dienstanweisung ist noch nicht fertig, kann aber nachgereicht werden.
  • Die 2023er-Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ist noch in der Diskussion und liegt nicht vor.
  • Die „Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW im Rahmen der Prüfung zum Prüfungsjahr 2023“ gibt es noch nicht.
  • Die Dokumente der Gemeindeprüfungsanstalt werden später in einem Fachausschuss besprochen.
Die Vorlage basiert wohl auf drei nicht existierenden Unterlagen.

Fragen zu einem praktischen Beispiel:

  • 21.09.2023 Bau- und Vergabeausschuss
  • Der Beschlussvorschlag zum Abriss des Westerwälder Hofes lautete:
  • „Der Bau- und Vergabeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und der Umsetzung des Abbruches der Liegenschaft Hauptstr. 105, erkennt hierbei die von der Verwaltung vorgelegte Kostenschätzung als oberen Kostenorientierungswert in Höhe von 150.000,00 € brutto an und verzichtet, abweichend von § 6 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 02.11.2009, auf sein Beschlussrecht, sofern da Submissionsergebnis für diese Vergabe den oberen Kostenorientierungswert um nicht mehr als 15% übersteigt.“
  • Hier hat der Bauausschuss sein Beschlussrecht abgegeben und die Vergabe an die Verwaltung delegiert.
  • Frage 1: Was würde sich in diesem konkreten Fall mit der zur Abstimmung vorliegenden Zuständigkeitsordnung ändern?
  • Antwort zu 1: Der Beigeordnete redete dazu recht viel, bestätigte auch, dass der „Beschlussvorschlag zum Abriss des Westerwälder Hofes“ die Blaupause für diese Änderung sei, kam aber nicht auf den Punkt der Frage.
  • Frage 2: Wie ist der Ablauf in der zur Abstimmung vorliegenden geänderten Zuständigkeitsordnung, damit zukünftig Beschlüsse zum Verzicht des Beschlussrechtes nicht mehr getroffen werden müssen?
  • Antwort zu 2: Die neue Dienstanweisung ist noch nicht fertig, kann aber nachgereicht werden.

Um die spezielle Problematik in Windeck, dass wichtige Beschlussrechte der Ausschüsse an die Gemeindeverwaltung abgegeben wurden und um die Frage, was denn in Zukunft besser werden soll, zu verdeutlichen, wurden folgende drei Anträge gestellt:

1. Ab sofort verzichten Ausschüsse nicht mehr auf Beschlussrechte, damit diese Beschlussrechte dann von der Verwaltung ausgeübt werden.
2. Alle Beschlüsse, in denen die Ausschüsse auf ihr Beschlussrecht verzichtet haben, werden mit Bezug auf die geänderte Zuständigkeitsordnung so geändert, dass die Ausschüsse wieder ein Beschlussrecht haben. Die Gemeindeverwaltung erstellt eine Übersicht der Vergaben, bei denen die Ausschüsse bzw. der Gemeinderat auf ihre Beschlussrechte verzichtet haben und bei denen Dringlichkeitsentscheidungen getroffen wurden.
3. Über die Submissionsergebnisse hinaus werden den Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern der Ausschüsse die kompletten Planungsunterlagen und alle Angebote und Preisinformationen, die zum jeweiligen Submissionsergebnis geführt haben, zur Verfügung gestellt.

Leider lief es wie immer. Die Anträge wurden abgelehnt, auch wenn sich vereinzelt Personen nicht dem Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen anschlossen :-)

In anderen Kommunen mit einer Opposition, die man auch so nennen kann, liest man dazu z. B. Folgendes: „Völlig absurd“: Bürgermeister will Grundstücke in Bergheim selbst vergeben – Opposition protestiert - Die Bergheimer Opposition tobt: Der Liegenschaftsausschuss gibt seine Kompetenz zur Vergabe von Grundstücken ab. https://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/bergheim/bergheim-buergermeister-will-grundstuecke-selbst-vergeben-777926

Bitte machen sie sich selbst ein Bild.

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Kommentare

23. April 2024 Bernd Andree

Ob den so genannten Volksvertretern unserer Gemeinde die Entscheidungen der Verwaltung vor deren Umsetzung, danach oder überhaupt zur Kenntnis gebracht werden spielt doch keine Rolle, wo sie doch allesamt ohne nachzudenken mit einem Kopfnicken quittiert werden. In Windeck braucht man sich keine Sorgen zu machen, dass die Demokratie von der AFD abgeschafft werden könnte. Das hat unser Rat bereits vorweggenommen. Dabei sind die Damen und Herren einmal angetreten, leider nur mit einem Versprechen, die Interessen der Bürger gegenüber der Verwaltung wahrzunehmen. Da fragt man sich wo die Gründe für diese Unterwürfigkeit liegen.

Quellen:

Bildquelle:

oeko-piraten/erdbeeren-oder-kappes-aus-windeck.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/06 16:22 von admin

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