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OVG Münster entscheidet Betreibervertrag WTE Windeck

06. Mai 2024
Mit der Frage, ob der Betreibervertrag WTE Betriebsgesellschaft mbH Niederlassung Windeck gültig sei und der damit einhergehenden Konsequenz zur Aufhebung aller ergangenen Beitrags- und Gebührenbescheide der Wasserver- und entsorgung, beschäftigte sich erneut ein Antrag vom 12.02.204, der leider in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.04.2024 abgelehnt wurde.

Hier ein Gedankenprotokoll des Gemeinderates für die Piratenpartei Peter Inden:

Tatsächlich kam es auch zu einer kleinen Diskussion:

  • Die Bürgermeisterin gab bekannt, dass ein „Verfahren in der Sache“ anhängig sei.
  • Der SPD-Fraktionsvorsitzende meinte, dass er sich aufgrund der Komplexität der Sache auf die Aussage der Gemeindeverwaltung verlasse. [1]
  • Der Beigeordnete legte dar, dass der Betreibervertrag aus Sicht der Verwaltung in Ordnung sei.
Frage 1 der Piratenpartei: Unabhängig davon, ob die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2023 zu TOP 8 richtig oder falsch war, bleibt die Frage, wie mit dem Zeitraum von 2002 bis 2012 umgegangen wird, da zumindest dort der „Betreibervertrag WTE Betriebsgesellschaft mbH Niederlassung Windeck“ keine Gültigkeit hatte?
  • Der Beigeordnete erklärte, „dass es Bestandteile im Betreibervertrag gab, die man so nicht hätte machen sollen“. Die Gemeinde ist zum damaligen Zeitraum davon ausgegangen, dass der Betreibervertrag so zulässig sei. Im Nachhinein wurde dann festgestellt, dass an „der und der Stelle“ über das Ziel hinausgeschossen wurde. Allerdings wird nicht der Betreibervertrag an sich infrage gestellt, sondern möglicherweise haben einige Bescheide ein Rechtsproblem. In aller Regel sind diese Bescheide aber bestandskräftig.
Frage 2 der Piratenpartei: Warum gibt die Gemeindeleitung in der Vorlage VO/3390/2024 den Beschlussvorschlag: „Der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW wird nicht gefolgt.“ vor, obwohl es kein Urteil des OVG Münster gibt? Wäre es nicht besser, dieses Urteil abzuwarten und dann rechtssicher zu entscheiden?
  • Der Beigeordnete erklärte, wenn das der Fall sein sollte, muss die Beschlussfassung geändert werden, allerdings sei der Beschlussvorschlag alternativlos.

Antrag zur Sache der Piratenpartei:

Die Entscheidung über den Antrag wird zurückgestellt, bis eine rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vorliegt.

Begründung zum Antrag zur Sacheder Piratenpartei: Die Verwaltung beschreibt einen kleinen und nicht rechtskräftigen Auszug des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln. Aber nur auf der Basis des Urteils des OVG Münster kann der Ausschuss eine zutreffende Entscheidung herbeiführen. Eine Abstimmung über einen oder mehrere nicht gesicherte Sachstände ist nicht rechtssicher. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das OVG eine für die Gemeinde Windeck negative Entscheidung über das Vertragsverhältnis mit der WTE trifft.

  • Der SPD-Fraktionsvorsitzende meinte, dass ihm die Sache seit 2002 / 2009 „hinterherläuft“. Es wird immer wieder gesagt, dass das nicht rechtens sei. Nach seiner Erinnerung sei die „Gebührenordnung“ mit dem Stempel der WTE nicht rechtens gewesen, was aber rückgängig gemacht wurde.
  • Ein CDU-Vertreter meinte, dass man über die Sache abstimmen könne, da ja ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vorliegt. Sollte der Antragsteller vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen, so muss der Ratsbeschluss erneuert werden.

Der Antrag zur Sache der Piratenpartei wird einstimmig abgelehnt. Leider haben fraktionslose Mitglieder wie die Piratenpartei wohl kein Stimmrecht im Hauptausschuss. So wird es in Windeck gehandhabt. Und natürlich wird der negativen Vorlage der Verwaltung zum Antrag eines Bügers einstimmig zugestimmt :-o

#Windeck #Piratenpartei #WTE #Betriebsgesellschaft #Gemeindewerke #Verwaltungsgericht #Oberverwaltungsgericht

Bildquelle:
Von Bene16 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4587411

Quellen:
Haupt- und Finanzausschuss - 29.04.2024
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=2948
TOP 5: Anregung nach § 24 GO NRW vom 12.02.2024 - Aufhebung aller ergangenen Beitrags- und Gebührenbescheide der Wasserver- und Entsorgung
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=71183&type=do
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=71205&type=do
Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss - 29.04.2024 - liegt noch nicht vor
https://oeko-piraten.de/betreibervertrag-der-wte-in-windeck-rechtskraeftig/
Haupt- und Finanzausschuss - 18.12.2023
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=2937
TOP 8: Anregung nach § 24 GO NRW - Betreibervertrag mit der WTE-B aus dem Jahr 2002 für ungültig erklären
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=70326&type=do
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=70551&type=do
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=70552&type=do
https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=70324&type=do
https://drive.google.com/drive/folders/1RQtSxV2LgQdJ4S3SGyUkZoCyCYIl7Qqc?usp=sharing
[1] Analogie aus einem anderen Themenbereich: Zitat aus Haupt- und Finanzausschuss - 03.05.2022 - Niederschrift „… Er äußerte, da er selbst keine juristische Ausbildung besäße, müsse er sich auch auf die Ausarbeitungen der Verwaltung verlassen. Aber es ließe sich auch anhand der zahlreichen Anlagen zum Tagesordnungspunkt ablesen, dass hier eine entsprechend umfangreiche Vorarbeit sowie Ausarbeitung stattgefunden habe …“ https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=66317&type=do

oeko-piraten/ovg-muenster-entscheidet-betreibervertrag-wte-windeck.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/07 08:19 von admin

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