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Wohnbebauung auf Industriebrache in Rosbach

23. Oktober 2022

Auf der Industriebrache Hermesgelände in Windeck-Rosbach wird momentan ein weiteres Profilierungs-Projekt der Grünen Bürgermeisterin Fr. Gauss und ihres Beigeordneten mit Unterstützung der übergroßen Koalition (Grüne, CDU, SPD, Linke, Rechte) geplant und umgesetzt. Die Piratenpartei sieht hier erheblichen Klärungsbedarf.
Besonders bemerkenswert ist, das dies trotz massiver Planungsdefizite realisiert (https://sessionnet.krz.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=66867&type=do und https://drive.google.com/file/d/1Raha5UkbRPuZkMF8YRx5kXirvWCmNzOf/view?usp=sharing) wird. Im negativen Fokus stehen dabei insbesondere folgende Punkte:

1. Mangelhaftes TÜV Gutachten
2. Altlasten und fehlende Historische Erkundung nach LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
3. Unzureichende Unterrichtung der Einwohner über die Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme

1. Mangelhaftes TÜV Gutachten: Die Gemeindeverwaltung (Bürgermeisterin und Beigeordneter) bleiben trotz mehrfacher Nachfragen beim Gemeinderat vom 30.08.2022 und im Rahmen der Offenlegung die Antwort schuldig, warum sie die meteorologischen Verhältnisse von Königswinter-Heiderhof auf Windeck-Rosbach übertragen, anstatt was nach menschlichem Ermessen angemessen wäre, die Werte für Rosbach zu ermitteln? Die Gemeindeverwaltung glaubt scheinbar, dass sich die Verhältnisse von Königswinter-Heiderhof tatsächlich auf Rosbach übertragen lassen? Eine inhaltliche Beantwortung liegt nicht vor. Es wird immer wieder auf den Rhein-Sieg-Kreis verwiesen. Dabei weist das TÜV Gutachten hier massive Fehler auf.

Hier die offenen Punkte als Fragen an die Gemeindeverwaltung:

  • Grundsätzlich wurde um eine Beantwortung gebeten, warum im TÜV Immissionsgutachten (hier und hier), Kap. 6.2.4 Meteorologische Daten, Zitat: „In der näheren Umgebung existieren meteorologische Messungen an der MeteoMedia Station Windeck/Sieg(Nr. 10524). Die Station befindet sich in ca. 1 km Entfernung zum Anlagengelände in nord-nord-westlicher Richtung. Das Tal besitzt am Ort der Meteomedia-Station eine O-W-Ausrichtung. Hingegen liegt die bewertete Region in einer Tallage mit NW-SO-Ausrichtung. Die Station war in den vorherigen Gutachten aus Kontinuitätsgründen für die Bewertung verwendet worden. Das ist durch die Neufassung der TA Luft nicht mehr erforderlich.“ das Vorgehen der Vergangenheit bewusst geändert wurde?
  • Wird die Messstation Rosbach in dem TÜV Gutachten deshalb nicht verwendet, weil die Immissionsbelastung des Bebauungsplans sonst nicht genehmigungsfähig wäre?
  • Ist die Genehmigung nur mit der 40 km entfernten Messstation Königswinter-Heiderhof möglich, nicht aber mit den Daten der Messstation Rosbach?
  • Wurde dieser für die Bevölkerung sehr wichtige Immissionsschutz rechtliche Punkt überprüft?

2. Altlasten und fehlende Historische Erkundung (hier und hier) nach LANUV

Boden und Altlasten (https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/4_arbeitsblaetter/40021.pdf und https://drive.google.com/file/d/1PCO5dCJbxJJIi8x43IM05jZ2j8cXMfYV/view): „Im Jahre 2010 wurde bereits eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Aus den 7 durchgeführten Rammkernsondierungen lässt sich folgender Bodenaufbau ableiten: Oberboden: bis ca. 0,2 m, Auffüllungen: bis ca. 3,0 m … Im Altlastenkataster des Rhein- Sieg- Kreises ist das Areal der ehemaligen Stahlbaufirma Hermes als Altstandort mit der Nr. 5211/13 enthalten. Daher soll das Plangebiet im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet werden. Eine nutzungsorientierende Gefährdungsabschätzung … hat ähnlich wie das o.g. Baugrundgutachten künstliche Auffüllungen angetroffen. Das Auffüllungsmaterial ist nach damaliger Auffassung des Rhein- Sieg- Kreises gemäß der Stellungnahme vom 04.08.2009 nicht „für einen uneingeschränkten Einbau zur Herstellung einer natürlichen Bodenfunktion“ geeignet. Dies gilt auch für die festgestellten Bodenbelastungen. Daher zeichnen sich geeignete Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Versiegelung, Bodenüberdeckung und Bodenaustausch) für das vorgesehene allgemeine Wohngebiet (WA) ab, die für das Bauantragsverfahren gutachterlich zu ermitteln sind“.

Hier muss nachgebessert werden. Es sind zusätzliche großflächige Rammkernsondierungen erforderlich, um eine Kontaminierung der Auffüllungen bis min ca. 3,0 m auszuschließen.

Siehe auch: „Die Altlasten auf dem Gelände mit aufgefülltem Material sind nach Untersuchungen so bedeutend, dass wohl geeignete Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen notwendig werden. In Frage kommen Versiegelungen sowie Bodenabdeckungen oder -austausch (https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/windeck/c-nachrichten/wohnquartier-rosbach_a88748 und https://drive.google.com/file/d/1xdvcjjh3A-eex3OeGNVteO6yq3P_tE_Q/view).“ Das in Rede stehende Gelände ist also eine Industriebrache, die als Wohnbebauung genutzt werden soll.

Der Untersuchung sollte eine möglichst umfassende Zustandsbeschreibung der Ablagerung und ihrer Historie vorangehen oder sie begleiten. Dabei sollten Informationen über Lage, Alter, Betriebsdauer, Art und Ausführung der Basisabdichtung und der Oberflächenabdichtung inkl. Sickerwasserfassung, Art, Menge und Einbauverfahren der Abfälle, Grundwassermessstellennetz (Lage, Tiefe und Ausbau der Messstellen) und ggf. weitere aktenkundige Auffälligkeiten recherchiert und dabei auch Informationslücken (z.B. fehlende Abfalldokumentation, fehlende Planunterlagen nicht oder nicht mehr vorhandene Grundwassermessstellen usw.) aufgezeigt werden. Es sollten Grundwassermessstellen im Anstrom und Abstrom der Altablagerung untersucht werden, und zwar jeweils auf die gleichen Parameter: allgemeine Wasserqualität (Hauptinhaltsstoffe, da gibt es Standardlisten, die z.B. auch Chlorid, Sulfat und Nitrat enthalten) Schwermetalle (der Standardumfang ist hier Blei, Cadmium, Chrom-gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink) und Arsen. Fazit = hier muss nachgebessert werden.

Hier die offenen Punkte: Fragen an die Gemeindeverwaltung und die Wirtschaftsförderung:

  • Meinen sie tatsächlich, dass die Altlasten vernachlässigt werden können und das das Risiko einer Kontaminierung mit dem Auftragen von dünnen Bodenschichten ausgeschlossen werden kann?

3. Unzureichende Unterrichtung der Einwohner über die Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme:

  • Die Gemeindeverwaltung hat die Unterrichtung der Einwohner über die Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme im „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ unterlassen. Die Unterrichtung der Einwohner fand in der Ausgabe 35 / 2022 des „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ statt. Somit wurden nur die Abonnenten informiert, die Mehrheit der Einwohner aber nicht. Hier wäre eine Unterrichtung in einer „Sechs-Wochen-Ausgabe“ notwendig gewesen. Diese werden z.B. in den Kalenderwochen 34 oder 38 kostenlos an alle Einwohner verteilt. Die erneute Unterrichtung der Einwohner muss also noch mal wiederholt werden.
  • Ansonsten sind die Unterlagen nur im Internet ersichtlich, was nicht ausreicht. Nicht umsonst nutzen andere Kommunen dazu die an alle Einwohner verteilten Papierformate.
  • Hier sei insbesondere die „Gewohnheit“ der Gemeindeverwaltung hingewiesen, das von Rautenberg Media so genannte „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ auch so zu nutzen, obwohl das gegen den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.08.2021 und die Hauptsatzung der Gemeinde verstößt.
  • Die Einwohner leiten aus dieser „verwaltungsrechtlichen Übung“ der Gemeinde ein „Gewohnheitsrecht“ ab, auch über diese Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme informiert zu werden. Beispielsweise erscheinen auch kostenlose Ausgaben des „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“, die an alle Einwohner verteilt werden. Die Einwohner leben also mit dem Anspruch über das „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ umfassend informiert zu werden, was aber nicht geschehen ist. Immerhin wird sonst von der Schließung des Hallenbades bis zur Gebührensatzung über alles im „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ informiert.

Hier die offenen Punkte als Fragen an die Gemeindeverwaltung und die Wirtschaftsförderung:

  • Halten sie eine Unterrichtung aller Einwohner z.B. über das „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ in einer „Sechs-Wochen-Ausgabe“ für überflüssig?
  • Möglicherweise behält sich die Gemeindeverwaltung vor wie und ob sie die Bürger überhaupt durch das Mitteilungsblatt unterrichtet.
  • Das ist Informationspolitik nach Gutherrenart.

Fazit:
Mehrgenerationen Häuser https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/ sind eine gute Einrichtung und zukunftsweisend. Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus wie auch das 2021 gestartete Anschlussprogramm sind als Fachprogramm ins gesamtdeutsche Fördersystem aufgenommen worden. Das Windecker Projekt wäre also auch förderfähig. https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/programm/programmhistorie Leider handelt es sich aber um den falschen Ort, um dieses Projekt umzusetzen, wie man aus den oben genannten Zielkonflikten entnehmen kann.

Zwei Stellungnahmen zur Offenlegung: https://drive.google.com/file/d/1aqyXOUsDIO1lwnPoXV5s2EaY9rHd3GIc/view?usp=sharing und https://drive.google.com/file/d/11XAHVE1TNfDabwbOXB2zRotLekKQGbKl/view?usp=sharing

#Industriebrache #Profilierungs-Projekt #Piratenpartei #Windeck Kommentare, Ergänzungen und Hinweise veröffentlichen ...

oeko-piraten/wohnbebauung-auf-industriebrache-in-rosbach.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/12 13:21 von admin

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