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Steinbruch Imhausen – Placebos für die Bevölkerung?

27. Oktober 2023

[Update 20231208]: Die Veranstaltung hat tatsächlich stattgefunden 😉

Zuerst zum Hintergrund:

Mit Schreiben vom 25.07.2023 beantragen die Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke – Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft die Erweiterung des Steinbruchs Imhausen um das Flurstück 25, Flur 10, Gemarkung Geilhausen und damit wohl die Betriebsverlängerung. Also so wie es auch 2021 geschehen ist. Die beantragte Änderungsgenehmigung beinhaltet eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Folgendes ist geplant: Zitat: „Um den Fortbestand des Betriebes zu sichern, wurde im Oktober 2021 eine Fristverlängerung bei gleichzeitiger Reduzierung der Abbaufläche bis zum 31.12.2024 genehmigt. In der Zwischenzeit konnte die Antragstellerin, die für die Erweiterung des Steinbruches benötigten Flächen akquirieren, um die Baustoffproduktion am Standort zu sichern. Die Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke beabsichtigen nun, den Steinbruch in nordöstlicher Richtung zu erweitern, um die Versorgung des regionalen Marktes mit Baustoffen auch in Zukunft sichern zu können. Dabei grenzt die geplante Erweiterungsfläche unmittelbar an den bestehenden Steinbruch an … und nimmt eine Fläche von ca. 2,14 ha in Anspruch“.

Bereits bei der letzten Verlängerung im Jahr 2021 wurden solche Stimmen laut. Zitat: „Jede Woche, in der weiter gesprengt werde, so der Wasserwerksverein, bedeute ein Risiko für die Wasserversorgung von Wiedenhof und Geilhausen sowie die Gefahr der Zerstörung eines einmaligen Wasserspeichers, der im Katastrophenfall die Versorgung der Gemeinde mit sauberen Trinkwasser unterstützen könne. Aktuell wurden der Genehmigungsbehörde vorsorglich Unregelmäßigkeiten beim Wasserüberlauf im Stollen Geilhausen gemeldet“.

Der Antrag der Piratenpartei vom 05.10.2023 beinhaltet folgende Forderungen an die Gemeindeverwaltung und an die Gemeinderäte:

  • Die beantragte Änderungsgenehmigung der Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke beinhaltet eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Gemeinde Windeck stellt sicher, dass diese Öffentlichkeitsbeteiligung auch tatsächlich stattfindet.
  • Insbesondere sollte plausibel geklärt werden, warum sich die Laufzeit des Steinbruchs Imhausen angeblich nicht verlängert, obwohl die Abbaufläche vergrößert wird.
  • Weiterhin sollte die Stellungnahme der Gemeinde Windeck dazu veröffentlicht werden.

Falls zwischenzeitlich keine weiteren Flächen akquiriert werden, soll die Rekultivierung am 31.12.2041 beendet sein. Insbesondere sollte plausibel geklärt werden, warum sich die Laufzeit des Steinbruchs Imhausen angeblich nicht verlängert, obwohl die Abbaufläche vergrößert wird.

Hier der uns bis jetzt öffentlich bekannte Ablauf, chronologisch abfallend (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • 2023-10-24 Hauptausschuss der Gemeinde Windeck. Die sogenannte Beschlussempfehlung der Gemeindeverwaltung lautet; Zitat: „In Ermangelung von Zuständigkeit und Aufsichtskompetenz ist es der Gemeinde Windeck daher nicht möglich, der Anregung nachzukommen. Ihr ist insofern nicht zu folgen“. Schade, anstatt konstruktiv auf den Antrag einzugehen und z.B. mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu klären, wann und wo die betroffenen Bürger ihre Einwände und Stellungnahmen zur Erweiterung abgeben können, sieht die Gemeinde sich als nicht „zuständig“. Das ist wohl eine sehr einfache Art, sich nicht weiter mit dem Thema zu befassen.
  • 2023-10-13 Die SPD schreibt im sogenannten Mitteilungsblatt, Zitat: „Kritik an geplanter Erweiterung des Steinbruchs. SPD Windeck fordert eine Bürgerversammlung im Interesse der Bevölkerung in Imhausen …“

Dazu Peter Inden, Gemeinderat der Piratenpartei: „Es ist absolut schleierhaft, ob die Windecker Gemeindeverwaltung eine Bürgerversammlung tatsächlich will und auch organisiert, denn immerhin sieht sie sich hier als nicht zuständig.“

  • 2023-09-26 Gemeinderat der Gemeinde Windeck. Hier lässt die Gemeindeverwaltung eine in der Sache wohl wertlose Zitatesammlung zur allgemeinen Rechtsprechung beschließen. Und die SPD bittet um eine Bürgerversammlung, wobei unklar beleibt, warum die SPD das nicht selbst organisiert.
  • 2021-05-27 Steinbruch Imhausen – Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – Beschlussvorlage zur Sitzung des Naturschutzbeirates – Befreiung von den Naturschutz – Steinbruch Imhausen – Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – Der Naturschutz Beirat des RSK erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung einer Befreiung.
  • 2014-11-06 https://windeck24.info/steinbruch-imhausen-das-beben-geht-weiter.html Hier behauptet ein Andreas, Zitat: „wenn man weiß, dass der Verkäufer ein CDU Ratsmitglied ist, kann man nun gut nachvollziehen, warum die CDU Fraktion die Situation verharmlost.“ Eine Aufklärung ist wohl noch nicht erfolgt?

Wer hat sich tatsächlich inhaltlich mit den Antragsunterlagen (27 Dokumente) zur Erweiterung beschäftigt? Immerhin gibt es viele Kritikpunkte, wie z.B. diese Punkte:

Im Erläuterungsbericht kann man z. B. Folgendes lesen:

Hydrogeologie:
Die aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält unter Teil 3 der Nebenbestimmungen die Auflage zum Grundwasser-Monitoring. Das Monitoring wir durch die Antragstellerin durchgeführt und durch die Firma Wasser und Boden im Rahmen des Erweiterungsantrages ausgewertet (Anhang 2). Unter besonderer Berücksichtigung des nahegelegenen Trinkwasserstollens „Hohegrete“ des Wasserwerksvereins Geilhausen e. V. und der Abbauentwicklung … Mit dem Abbau am Standort Imhausen ist eine lokale Grundwasserab- senkung verbunden. Die langjährigen Wasserstanddaten der Grundwassermessstellen belegen eine Beeinflussung im Nahbereich (GWM 1). Auf halber Distanz zur Trinkwasserfassung Stollen „Hohegrete“ sind in der „GWM 2“ keine Auswirkungen erkennbar.

Erschütterungen: „Die Gewinnungssprengungen im Steinbruch führen zu Erschütterungsimmissionen in der Ortschaft Imhausen. Für den Abbau in den bisherigen Grenzen liegen basierend auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Lichte vom 20.12.1998 und den Nebenbestimmungen zum Sprengen in den Genehmigungen vom 30.06.2000 und 20.10.2021 langjährige Messreihen vor, die die sichere Einhaltung der Anhaltswerte sowohl für Gebäude (DIN 4150-3) als auch für Menschen in Gebäuden (DIN 4150-2) belegen.

Staub … usw..

#Piratenpartei #Windeck #Steinbruch #Imhausen

Quellen:

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