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Steinbruch Imhausen am 22.02.2024 im Naturschutzbeirat

23. Februar 2024

[Update 29.03.2024] Inhaltlich falsche Berichterstattung der CDU. Zitat: „ … so verwundert es die CDU, dass im Beirat nicht zur Debatte stand und auch gesetzlich nicht vorgesehen ist, wie es um den Schutz der Imhausener Bürger bestellt ist. Für die CDU ist das nicht hinzunehmen, insbesondere weil der Regionalplan des Rhein-Sieg-Kreises, an den wir uns bei allen Vorhaben richten müssen, diese Erweiterung nicht vorsieht. Die CDU-Fraktion richtet damit eindringlich den Apell an den Landrat, die Genehmigung nicht zu erteilten!. … “ (Quelle siehe unten)

Hier der Mailverlauf zwischen dem Amt für Umwelt- und Naturschutz und dem Mitglied des Naturschutzbeirates Peter Inden, der auch Gemeinderat für die Piratenpartei in Windeck ist, und der nachgelagerte Mailverlauf an die SPD und die CDU. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild.

———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: Peter Inden (Mailadressen anonymisiert)
An: Steiniger, F, Bube, D., Heuser, R.
Datum: 24.03.2024 19:06 CET
Betreff: Re: Steinbruch Imhausen - Mitteilungsblatt CDU 11/24 und SPD 09/2024 und weitere Vorgehensweise

Sehr geehrte Herren Steiniger, Bube und Heuser,
hier die Antwort des Amtsleiters des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises zu meinem Fragenkatalog von der letzten Sitzung des Naturschutzbeirates vom 22.02.24. Diese Antworten sollten im Sinne der betroffenen Imhausener mit dem Landrat besprochen werden. Falls sie sich weiter über die beiden Pressemeldungen Ihrer Parteien im Mitteilungsblatt 11/2024 (CDU) und 09/2024 (SPD) hinaus einsetzen wollen, so bin ich gerne bereit, bei diesem Termin mit dem Landrat mit dabei zu sein.

Herzliche Grüße
Peter Inden

Mein Fragenkatalog: https://drive.google.com/file/d/1cYq3AjMPeVchFyQlEPggAg43P8tWL23V/view?usp=sharing

> ———- Ursprüngliche Nachricht ———-
> Von: „Bambeck, Joerg“> (Mailadressen anonymisiert)
> An: „Peter Inden“
> Datum: 20.03.2024 08:47 CET
> Betreff: Nachfragen im NSB; Imhausen
>
>
> Sehr geehrter Herr Inden,
>
> zu den von Ihnen im Beirat in Sachen Steinbruch Imhausen vorgetragenen Fragen teile ich Ihnen mit (Nummerierung bezieht sich auf Ihren Fragenkatalog).
> Frau Pischke wird meine E-Mail an die weiteren Mitglieder des NSB weiterleiten.
>
> Zu Frage 1:
> Der Rhein-Sieg-Kreis kann nicht sicherstellen, dass die BAG keine weiteren Flächen akquiriert. Dieses ist weder Aufgabe des Rhein-Sieg-Kreises noch wäre es rechtlich zulässig.
> Gegenstand des aktuellen Genehmigungsverfahrens sind die vorliegenden Antragsunterlagen, die von einer Laufzeit bis 2041 (inkl. Rekultivierung) ausgehen. Nur darüber wird im Rahmen des aktuellen Genehmigungsverfahrens entschieden.
>
> Zu Frage 2:
> Diese Frage wird im laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. In den Antragsunterlagen wird dazu ausgeführt: „Durch die parallel laufende Teilverfüllung im genehmigten Tagebau bleibt der Zeithorizont für den Abschluss der Rekultivierung zum 31.12.2041 unverändert.“
> Soweit das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird, so sind die Fristen des Antrags -soweit der Genehmigungsbescheid nichts Anderes vorgibt- Gegenstand der Genehmigung.
> Wenn sich später herausstellen sollte, dass die Rekultivierung länger als bis 2041 andauern sollte, würde dieses ein Genehmigungsverfahren und eine Änderung des Genehmigungsbescheids erfordern.
>
> Zu Fragen 3 bis 6:
> Die Fragen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörde und damit des Naturschutzbeirates.
>
> Zu Frage 7:
> Für den Zeitraum während der Rekultivierungsphase enthalten die Antragsunterlagen Angaben zum Erhalt des Bestands der Gelbbauchunke. Es wird diesbzgl. auf die Antragsunterlagen verwiesen.
> In den ersten Jahren nach Abschluss der Erstherrichtung ist die Antragstellerin für den Erhalt und die Pflege einer ausreichenden Anzahl von Gewässern verantwortlich(siehe Antragsunterlagen).
> Anschließend liegt es in der Verantwortung der Naturschutzbehörde, sich um den Schutz und Erhalt der Gelbbauchunken in dem Naturschutzgebiet zu kümmern.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Jörg Bambeck
> Amtsleiter
> Amt für Umwelt- und Naturschutz
> Rhein-Sieg-Kreis
> Der Landrat
> Kaiser-Wilhelm-Platz 1
> 53721 Siegburg


———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: Peter Inden
An: „Steiniger, F
CC: Bube, D., Heuser, R.
Datum: 18.03.2024 18:32 CET
Betreff: Steinbruch Imhausen - Mitteilungsblatt 11/24 und weitere Vorgehensweise
>
> Sehr geehrter Herr Steiniger,
> leider wurde die CDU-Position so nicht im Naturschutzbeirat vorgetragen und auch von der Bürgermeisterin wurde so nicht argumentiert. Trotzdem halte ich ein Gespräch mit dem Landrat, möglichst vor den Osterferien, für zielführend. Falls sie das auch so sehen, immerhin wäre das kein Einzelfall, bin ich gerne bereit, bei diesem Termin mit dabei zu sein. So könnten wir gemeinsam mit dem Landrat reden, ohne dass die einzelnen Ämter des Rhein-Sieg-Kreises sich als nicht zuständig erklären und so in der Summe nichts herauskommt.
>
> Herzliche Grüße
> Peter Inden

[Update 04.03.2024]

Inhaltlich falsche Berichterstattung der SPD … Mögliche Erweiterung des Steinbruchs Imhausen SPD setzt sich vor Ort ein und berichtet. (Quelle siehe unten)

[Update 23.02.24]

In der Sitzung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde am Donnerstag, den 22.02.2024 im Siegburger Kreishaus wurde die Beschlussvorlage „Der Beirat erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung einer Befreiung.“ mit 9 Jastimmen zu 5 Neinstimmen angenommen.

Hier ein stichpunktartiger Auszug aus dem Gedankenprotokoll von Peter Inden – Mitglied beim Naturschutzbeirat des Rhein-Sieg-Kreises für den BUND:

Nach der Präsentation der Basalt-Actien-Gesellschaft BAG kam die Windecker Bürgermeisterin zu Wort: Sie sah kein Problem im Bereich Naturschutz … die BAG mache das vorbildlich … merkte den ablehnenden Beschluss der Gemeinde an (Beschluss Hauptausschuss) und die Problematik des Trinkwassers an.

Der Fraktionsvorsitzende der Windecker SPD erläuterte die aus seiner Sicht auftretenden Probleme. Leider wurde er vom Vorsitzenden unterbrochen, konnte aber seinen Standpunkt trotzdem darlegen.

Peter Inden, Vertreter des BUND (hier aus Datenschutzgründen als einziger namentlich genannt) widersprach der grundsätzlichen Einlassung der Windecker Bürgermeisterin, dass es keine Probleme im Bereich Naturschutz gebe. Peter Inden erläuterte einen Fragenkatalog, bestehend aus 7 Fragen mit den Schwerpunkten Abbaufeld, Hydrogeologie, Erschütterungen, Staub und dem Bestand der Gelbbauchunke. Er übergab den Fragenkatalog an den Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz UNB, der leider nur Fragen in seiner Zuständigkeit beantworten wollte. Der Hinweis von Peter Inden, dass er bitte die Fragen gemeinsam mit seinen Kollegen im Kreishaus beantworten solle, lehnte er ab. Der Fragenkatalog steht weiter unten im Text.

Der Vertreter des RBN wies auf das Risiko für die Wasserversorgung von Wiedenhof und Geilhausen (Tsunami bei Sprengungen) sowie die Gefahr der Zerstörung eines einmaligen Wasserspeichers hin, der im Katastrophenfall die Versorgung der Gemeinde mit sauberem Trinkwasser unterstützen könne.

Die Vertreterin und der Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NW LNU bemängelten, dass die Zulässigkeit des Steinbruchs nicht im Regionalplan vorgehen sei. Auch sei der Abbau volkswirtschaftlich nicht zwingend notwendig, da ohne die Erweiterung keine Mangellage eintreten würde. Nach langer Diskussion mit der Kreisverwaltung, deren Vertreter vielleicht nicht auf die Frage der Zulässigkeit vorbereitet waren, wurde eine Anlage der BAG von der Verwaltung als die Richtige akzeptiert, in der der Abbau wohl auch in kleinem Maßstab ersichtlich war.

Eine Vertreterin der UNB lobte den offenen Umgang der BAG mit der UNB.

Zusatz:
Die Windecker Bürgermeisterin verließ die Sitzung noch vor der Abstimmung.
Es waren keine betroffenen Bürger und auch keine weiteren Ratsmitglieder aus Windeck anwesend.
Fazit:
Möglicherweise gehört der Umgang mit z.B. „Paradisen aus zweiter Hand“ zum Geschäftsmodell der BAG. Genau das zahlt sich wohl dahingehend aus, dass die sogenannte „Erteilung einer Befreiung“ mit 9 zu 5 angenommen wurde.

Hier der Fragenkatalog:

Bitte beantworten Sie die Fragen im Protokoll zu dieser Sitzung und lassen Sie bitte Ihre Antworten allen Mitgliedern des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde durch das Protokoll zukommen.

Leider wurden den Beiratsmitgliedern die Antragsunterlagen nicht zur Verfügung gestellt, weswegen sich kein Beiratsmitglied einen Eindruck vom Verfahren machen kann. Die Antragsunterlagen umfassen 27 Dokumente. Dazu gibt es sehr viele Kritikpunkte, von denen jeder Einzelne geklärt werden sollte.

Abbaufeld:

  • Insbesondere sollte plausibel geklärt werden, warum sich die Laufzeit des Steinbruchs Imhausen angeblich nicht über 2041 hinaus verlängert, obwohl die Abbaufläche vergrößert wird?
  • Frage 1: Wie wollen sie sicherstellen, dass zwischenzeitlich keine weiteren Flächen akquiriert werden und sich die Laufzeit dann über 2041 erweitert wird?
  • Frage 2: Insbesondere sollte plausibel geklärt werden, warum sich die Laufzeit des Steinbruchs Imhausen angeblich nicht verlängert, obwohl die Abbaufläche vergrößert wird?

Im Erläuterungsbericht kann man z. B. Folgendes lesen:

Hydrogeologie:

  • Zitat: Die aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält unter Teil 3 der Nebenbestimmungen die Auflage zum Grundwasser-Monitoring. Das Monitoring wir durch die Antragstellerin durchgeführt und durch die Firma Wasser und Boden im Rahmen des Erweiterungsantrages ausgewertet (Anhang 2). Unter besonderer Berücksichtigung des nahegelegenen Trinkwasserstollens „Hohegrete“ des Wasserwerksvereins Geilhausen e. V. und der Abbauentwicklung … Mit dem Abbau am Standort Imhausen ist eine lokale Grundwasserabsenkung verbunden. Die langjährigen Wasserstanddaten der Grundwassermessstellen belegen eine Beeinflussung im Nahbereich (GWM 1). Auf halber Distanz zur Trinkwasserfassung Stollen „Hohegrete“ sind in der „GWM 2“ keine Auswirkungen erkennbar. … Zitat Ende.
  • Bereits bei der letzten Verlängerung im Jahr 2021 wurden solche Stimmen laut. Zitat: „Jede Woche, in der weiter gesprengt werde, so der Wasserwerksverein, bedeute ein Risiko für die Wasserversorgung von Wiedenhof und Geilhausen sowie die Gefahr der Zerstörung eines einmaligen Wasserspeichers, der im Katastrophenfall die Versorgung der Gemeinde mit sauberem Trinkwasser unterstützen könne. Aktuell wurden der Genehmigungsbehörde vorsorglich Unregelmäßigkeiten beim Wasserüberlauf im Stollen Geilhausen gemeldet“.
  • Frage 3: Bitte erläutern sie, warum sie diese Grundwasserabsenkung akzeptieren? Immerhin kann das in Rede stehende Grundwasservorkommen die Gemeinde Windeck in Krisenzeiten mit Trinkwasser versorgen.

Erschütterungen:

  • Zitat: „Die Gewinnungssprengungen im Steinbruch führen zu Erschütterungsimmissionen in der Ortschaft Imhausen. Für den Abbau in den bisherigen Grenzen liegen basierend auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Lichte vom 20.12.1998 und den Nebenbestimmungen zum Sprengen in den Genehmigungen vom 30.06.2000 und 20.10.2021 langjährige Messreihen vor, die die sichere Einhaltung der Anhaltswerte sowohl für Gebäude (DIN 4150-3) als auch für Menschen in Gebäuden (DIN 4150-2) belegen. … Zitat Ende.
  • Frage 4: Die dem Gutachten zugrunde liegenden Erschütterungsimmissionen von 1998 sind veraltet, da der Steinbruch heute weit fortgeschrittener ist. Warum fordern sie keine Aktualisierung ein?

Staub:

  • Zitat: „Systematische Untersuchungen zur Luftqualität an Steinbrüchen sind dem Routinemessnetz der Länder, das im Rahmen der allgemeinen Luftüberwachung gem. 39. BImSchV betrieben wird, nicht zu entnehmen. Auch Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Sinne der 39. BImSchV sind in der Umgebung von Steinbrüchen nicht bekannt.“ …Bereits 2012 hat die Firma ANECO Immissionsmessungen des Staubniederschlags und von Partikel PM10 in Abstimmung mit dem LANUV durchgeführt. Die Festlegung der Messorte, des Messzeitraums, des Messumfangs und der Messmethoden erfolgte streng nach den Vorgaben der TA-Luft“ … Zitat Ende.
  • Frage 5: Es ist allgemein bekannt, dass „Partikelmessungen PM10 in Abstimmung mit dem LANUV“ die örtliche Situation nur dann abbilden kann, wenn der Eingriff zufälligerweise in der Nähe einer LANUV Messstation liegt. Im Fall des Steinbruchs Imhausen liegt die nächste Messstelle in Köln-Chorweiler. Halten sie diese Entfernung für vertretbar und praxisnah?
  • Frage 6: Bitte klären sie, warum die tatsächlichen Feinstaubimmissionen nicht qualifiziert, im Sinne einer ortsnahen Messstation gemessen und somit ignoriert werden?

Gelbbauchunke:

  • Der Bestand der Gelbbauchunke muss auch ohne Steinbruch gewährleistet sein. Auch nach der Auffüllung wg. der Rekultivierung.
  • Frage 7: Wie soll der Bestand der Gelbbauchunke dauerhaft, also während und nach der Rekultivierung, gewährleistet werden?

Die Stellungnahme des BUND 66.11-801.1.19/2023-1183 RSK 4-08.06.AB / 8.23 Steinbruch Imhausen, FFH-Gebiet DE-5211-304 vom Montag, 18 Sep 2023 02:10 von Achim Baumgartner bleibt selbstverständlich bestehen.

[Update 14.02.24]

Hier die Tagesordnung des Naturschutzbeirates vom 22.02.24. Die Erweiterung des Steinbruch Imhausen wird im Tagesordnungspunkt 8 behandelt.

https://www.rhein-sieg-kreis.de/protokolle-2024/Einladung-22.02.2024-oeffentlich.pdf

Leider werden die Antragsdokumente von der Gemeinde nicht für normale Bürger, sondern nur für Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt.

[Update 08.12.23]

Auf Initiative des Windecker Gemeinderates, Peter Inden der Piratenpartei, wird der Steinbruch Imhausen am 22.02.2024 im Naturschutzbeirat beraten.

Das teilte die Untere Naturschutzbehörde mit. Peter Inden vertritt im Naturschutzbeirat den Bund für Umwelt und Naturschutz RSK (BUND) und hatte zur Problematik des Steinbruchs Imhausen eine Anfrage gestellt, die im Vorfeld der letzten Sitzung des Jahres 2023 beantwortet wurde. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung wird Anfang Februar in diesem Beitrag geteilt. 😉

Quellen:

#Piratenpartei #Windeck #Steinbruch #Imhausen

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