Sitzungsunterbrechung Hauptausschuss
Geht es auch ohne Sitzungsunterbrechung?
[*]
TOP 9 Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.09.2025 - Gebührenerhebung für die Entwässerung der Gemeindestraßen
Der Antragsteller war vor Ort und erläuterte seinen Standpunkt u.a. wie folgt:
- Die Gemeinde sei verpflichtet, die kostengünstigste Variante zur Entwässerung zu wählen (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).
- Die Entwässerung der Gemeindestraßen wurde größtenteils von gebührenfrei auf gebührenpflichtig umgestellt, was die teuerste Variante sein und die Gemeinde inzwischen ca. 20 Millionen Euro gekostet haben soll.
- Der Petitionsausschuss NRW und das Verwaltungsgericht in Köln würden sich mit der Thematik beschäftigen.
Der Beigeordnete meinte dazu:
- Die Gemeinde lässt sich rechtlich beraten. Der Inhalt des Antrages sei von einem Fachanwalt widerlegt worden und das Vorgehen der Verwaltung sei in Ordnung.
- Er unterstellte dem Antragsteller wohl, dass er etwas vermische. Z.B. den Begriff „Gebühr“ und eine Verrechnung. Es komme auf das Ergebnis an.
- Der Antragsteller könne klagen, wenn er der Meinung ist, dass die Gebührenerhebung für die Entwässerung der Gemeindestraßen nicht korrekt läuft.
Der Antragsteller schlug vor, einen Muster-Gebührenbescheid vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen, was vom Beigeordneten abgelehnt wurde.
[Sprechtext Anfang]
Andere Antragsteller hätten vielleicht schon längst aufgegeben, da die Vorlagen der Verwaltung und die darauf folgenden Abstimmungen immer negativ ausfallen. Meiner Meinung nach ist er also von seiner Sache sehr überzeugt.
Ich habe einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ich bin der Meinung, dass wir den Antragsteller in den Hauptausschuss oder in den Betriebsausschuss einladen sollten, damit er die Möglichkeit hat, seinen Standpunkt und die Sachlage zu vertreten.
Die neue Legislaturperiode ist auch eine gute Gelegenheit dazu. Und vielleicht kommen wir dann zu einer Übereinkunft.
Und vielleicht können wir alle daraus etwas lernen. Damit meine ich auch die Entstehungsgeschichte der WTE und deren Nachwirkungen bis in die heutige Zeit.
Meine Bitte geht an den neuen Ausschussvorsitzenden des Betriebsausschusses und an die Vorsitzende des Hauptausschusses. Bitte rufen Sie den Antragsteller an und geben ihm die Möglichkeit sich im Ausschuss zu äußern. Und zwar unabhängig von Anträgen.
[Sprechtext Ende]
Daraufhin meinte der Beigeordnete, dass der Antragsteller nicht eingeladen werden muss. Er könne jederzeit im Betriebsausschuss Fragen stellen.
Die SPD meinte, dass die Vorgehensweise so o.k. ist.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
TOP 10 Anregung nach § 24 GO NRW vom 21.10.2025 - Parkplatzsituation Hauptstraße Dattenfeld
[Sprechtext Anfang]
Leider ist der Antrag unsachlich und zielt einseitig auf Personen. Das ist schade und der Sache nicht dienlich. Solche Anträge sollten dem Schiedsmann wegen Nachbarrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen usw. übergeben werden und erst danach in einen Ausschuss gelangen.
Ich muss das Verhalten der Gemeindeverwaltung, diesen unsachlichen und meiner Meinung nach ehrverletzenden Antrag überhaupt zuzulassen, ausdrücklich rügen. Das kann nicht die Basis für eine objektive und sachliche Ratsarbeit sein.
Bitte tauschen Sie, Frau Bürgermeisterin und Ratsmitglieder, einmal gedanklich den oder die geschwärzten Namen gegen ihren eigenen Namen aus und überlegen, ob Sie das nicht als Ehrverletzung empfinden würden?
Bitte berücksichtigen Sie als Ratsmitglieder und Verwaltung auch, dass der Bebauungsplan gerade erst geändert wurde und nun wieder geändert werden müsste. Auch über eine erweiterte Befreiung vom Naturschutz im Naturschutzbeirat sollten Sie nachdenken. Denn immerhin liegen die gewünschten Parkplätze im Überschwemmungsgebiet. Von den Naturschutzbehörden ganz zu schweigen.
Kurzum: Ich fände es gut, solche ehrverletzenden Anträge abzulehnen und dann nicht weiter zu bearbeiten.
Zum Schluss noch eine Frage an die Vertreter der anderen Parteien: Soll das intellektuelle Niveau des Gemeinderates tatsächlich auf ein Facebook-Niveau abgesenkt werden?
[Sprechtext Ende]
Bürgermeisterin:
- Sie werden das beim nächsten Mal berücksichtigen, allerdings sei der Name öffentlich unsichtbar.
- Der Fokus liegt auf dem Inhalt des Antrages.
- Hier geht es um ein kommunales Grundstück mit der möglichen Änderung des Bebauungsplans.
- Sie will sich möglicherweise nochmal mit den Antragstellern unterhalten, allerdings sei das die Meinungsfreiheit der Antragsteller.
SPD:
- Der Antragsteller ist persönlich für den Inhalt verantwortlich und muss sich im Zweifel dafür verantworten.
- Die Unterlagen seien geschwärzt.
Peter Inden:
- Die Unterschriften wurden öffentlich gesammelt und alle konnten den geschwärzten Namen lesen.
CDU:
- Man soll den Antragstellern die Situation schildern.
Bürgermeisterin:
- Die Sitzung ist öffentlich und alle Bürger können kommen.
Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.
TOP 11 Anregung nach § 24 GO NRW vom 14.11.2025 - Förderung durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Sanierung der Sportplatzdecke im Stadion Rosbach
[Sprechtext Anfang]
Ein grundsätzlicher Gedanke vorab:
Es gibt aus meiner Sicht „gute“ und „schlechte“ Fördermittel. „Gut“ ist es immer dann, wenn Reinvestitionen in Bäder, Sportstätten, Kindergärten oder Schulen erfolgen – also Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen. Zu den „schlechten“ Fördermitteln zählen hingegen Prestigeprojekte, die zwar optisch beeindrucken mögen, aber keinen erkennbaren Nutzen stiften und deren laufender Unterhalt später gar nicht oder nur stark eingeschränkt finanzierbar ist.
Im Sinne der Fairness hätte ich mir gewünscht, dass dieser Antrag – für den trotz Förderung rund 30 % der Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen – bereits in der letzten Ratssitzung berücksichtigt worden wäre. Eine Information darüber wäre hilfreich gewesen. Denn er lag zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Fördermittel sind schließlich kein geschenktes Geld.
Der einzige Unterschied zu dem Antrag der CDU-/FDP-Fraktion vom 18.12.25 („Beantragung von Förderungen durch das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ für die Turnhalle in Herchen und die Sportanlage Schladern“) besteht darin, dass beim Antrag für Rosbach aus meiner Sicht alle Rahmenbedingungen stimmen.
Was wir hier erleben, ist meines Erachtens eine direkte Folge des frisch verabschiedeten Doppelhaushalts. Für das Museumsdorf in Alt-Windeck, das im Projektsprech als „Dorf der Generationen“ bezeichnet wird, wurden bereits Planungskosten in Höhe von 786.135 € bewilligt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.087.000 €, abzüglich einer Fördersumme von 4.000.000 €. Damit verbleibt ein Eigenanteil von 3.087.000 €, der von allen Bürgerinnen und Bürgern zu tragen ist. Die dafür vorgesehene „Umschichtung“ nicht mehr benötigter Mittel – 840.000 € aus der „Grube Silberhardt“ und 600.000 € vom „Sportplatz Schladern“ – lässt sich jedoch nicht begründen, wenn man die aktuellen Anträge zu den Sportstätten in Herchen, Rosbach und Schladern betrachtet.
Mit den insgesamt 1.340.000 € wäre es vermutlich sogar möglich, diese Maßnahmen ohne zusätzliche Förderanträge umzusetzen.
Ich schlage deshalb vor, zunächst zu prüfen, ob die 1.340.000 € für die Umsetzung der drei Maßnahmen ausreichen, und das Ergebnis dem Gemeinderat im Umlaufverfahren mitzuteilen – bevor ein Fördermittelantrag gestellt wird.
Dies sollte bis zur Abgabefrist am 15.01.2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ realistisch machbar sein. Bis dahin müssen lediglich grobe Projektskizzen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können digital noch bis zum 31. Januar 2026 nachgereicht werden. Ich würde auch eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses dazu in der letzten Woche des Januar 2026 begrüßen.
[Sprechtext Ende]
Beiträge des Antragstellers
- Hinweis auf die laufende Frist und die Notwendigkeit eines Ratsbeschlusses.
- Der Verein habe Rückstellungen gebildet, die zur Verfügung stehen.
- Der Platz sei intensiv genutzt und inzwischen in die Jahre gekommen.
- Eine Förderung sei sinnvoll.
Wortmeldungen dazu:
CDU:
- Der Antrag wird als unterstützenswert bewertet.
SPD:
- Dank für den guten Antrag und die bereits durchgeführte Kalkulation.
- Plädiert für einen sofortigen Beschluss, um die Frist einzuhalten.
- Verwunderung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der eine Beratung erst im Februar 2026 vorsieht – die Antragsfrist wäre dann abgelaufen.
- Hinweis auf das generelle Problem bei der Erneuerung von Kunstrasenplätzen.
- Der Eigenanteil ist gegenfinanziert.
- Kritik: Der von der CDU vorgeschlagene Weg würde die Frist überschreiten.
Beigeordneter:
- Von den ca. 10 Mio. Euro aus dem Sondervermögen, die nach Windeck fließen , könnten Teile für das Projekt genutzt werden.
- In den kommenden Jahren soll es jährlich einen Förderaufruf geben.
- Zusätzlich stehen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung; auch Sportstätten können darüber finanziert werden.
Peter Inden:
- Hinweis: Der Antrag aus Rosbach lag bereits in der letzten Ratssitzung vor und hätte der Fairness halber direkt mitbehandelt werden sollen.
SPD (Reaktion auf Inden)
- Zustimmung: Der Antrag habe bereits vorgelegen und hätte behandelt bzw. zumindest informativ beraten werden müssen.
- Man habe bei der konstituierenden Sitzung einen Fehler gemacht.
Bürgermeisterin:
- Bestätigung, dass der Antrag zur Kenntnis genommen wurde; jedoch erhebliche Arbeitsbelastung durch die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung.
Antrag zur Sache (Peter Inden)
- Statt einer Umschichtung im Haushalt zugunsten des Museumsdorfs Altwindeck sollen die „umgeschichteten“ Gelder in Höhe von 1.340.000 € (840.000 € aus „Grube Silberhardt“, 600.000 € vom „Sportplatz Schladern“) doch für die Finanzierung der Sportstätten Rosbach, Herchen und Schladern eingesetzt werden.
- Der Antrag wurde abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung:
- Die CDU beantragt eine Sitzungsunterbrechung und verlässt mit dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden den Raum.
- Sitzung wird anschließend fortgesetzt.
Weiterer CDU-Antrag:
- Sollte der Förderantrag nicht genehmigt werden, sollen Mittel aus dem Sondervermögen genutzt werden, sobald die entsprechenden Prüfungen vorliegen.
- Diskussion verläuft anschließend unstrukturiert („durcheinander“).
Ergebnis / Fazit:
- Der Antrag aus Rosbach wird genehmigt.
- Die Förderung wird fristgerecht eingereicht.
- Der Antrag wird zusätzlich in den Fachausschuss überwiesen.
Ergänzende Anmerkung:
- Plan B: Falls die Fördermittel nicht bewilligt werden, soll das Projekt über das Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden.
Andere Punkte:
TOP 2: Wahl von Vertretern/Vertreterinnen Finanzausschusses:
Hier hatte die übergroße Koalition bestehend aus CDU, FDP, Grüne, Linke das Vorschlagsrecht.
Anregung nach § 24 GO NRW der Piratenpartei vom 10.10.24 – Fahrradschutzstreifen Altwindeck bis Bahnweg Schladern
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis hat Piktogramme am 03.07.2025 angeordnet. Die Piktogramme wurden vom Landesbetrieb Straßen NRW auf die Straße aufgebracht. Vielen Dank für die Unterstützung an alle Parteien und an die Verwaltung für die Unterstützung des Antrags.
Steinbruch Imhausen:
Im Steinbruch Imhausen soll zur Verbesserung der Abwasserbehandlung ein zusätzliches Absetzbecken errichtet und betrieben werden. Die Befreiung vom Naturschutz wurde am 25.09.2025 erteilt.
Baumfällungen in Rosbach:
Anfrage von Peter Inden:
[*] Ein Meinungsbeitrag (angereichert durch ein Gedankenprotokoll) von Peter Inden (Gemeinderat in Windeck) zum Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2025 in Windeck.
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Quellen:
https://www.lg-bonn.nrw.de/infos/streitschlichtung/index.php?gem=Windeck
Haupt- und Finanzausschuss - 02.12.2025
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=3011
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=74914&type=do
https://drive.google.com/file/d/1Y0UKYa5QfKJbx9w88DoVS78WX880hhjy/view?usp=sharing
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