Musterstellungnahme Windenergie Eitorf Windeck Ruppichteroth Nutscheid
27. Januar 2025
Hier eine Musterstellungnahme zum „Regionalteilplan Erneuerbare Energien“ der Kölner Bezirksregierung, in Anlehnung an die Stellungnahme des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge.
In dieser angepassten Stellungnahme steht u.a.: „ … Die dargestellten Windenergiebereiche belasten den Bereich des Höhenrücken Nutscheid im Vergleich zu anderen Kommunen im Regierungsbezirk über alle Maßen stark. Nach Bornheim soll der Bereich der Kommunen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und der Nutscheid die zweithöchste Last im gesamten Rhein-Sieg-Kreis tragen … “
Hier der Download als pdf und docx. Bitte ausfüllen, ergänzen und abschicken. https://drive.google.com/drive/folders/1637R1jLGor9Cn67lj-BQ2Y3ccsFwgxhq?usp=sharing
Viele Menschen sind irritiert über die Vorgehensweise der Bezirksregierung, des Rhein-Sieg-Kreises und der kommunalen Verwaltungen, die Pläne zum Windenergieausbau nach Gutsherrenart umzusetzen. Bis zum 13. Februar 2025 können Einwände erhoben werden.
Auch der Landschaftsschutzverein Vorgebirge nennt die kurze Zeit eine Farce, „denn die Unterlagen seien komplex, schwer verständlich und umfassen mehrere tausend Seiten. Um die Einwände zu vereinfachen, hat der Verein ein Musterschreiben dafür ins Netz gestellt“.
Zitat: „Der LSV ist sauer: Erst mit dem Start der nur vierwöchigen Offenlage des Kölner Regional-Teilplans „Erneuerbare Energien“ wurden den „Trägern öffentlicher Belange“ wie dem LSV und der Stadt Bornheim die Planungsunterlagen zugeschickt. Der Plan sieht vor, große Bereiche der Bornheimer Ville ausufernden Windenergieplänen zu opfern.
Völlig unzureichend ist die Information der Öffentlichkeit, dass auch die Bürger jetzt bis zum 13. Februar Einsprüche und Bedenken gegen die maßlose Ausweisung von Windenergie-Vorrangflächen auf der Ville einlegen können. LSV-Vorsitzender Michael Pacyna: „Diese Info finden nur jene Betroffenen, die das Amtsblatt der Bezirksregierung vom 6. Januar gelesen haben oder auf der Internetseite der Bezirksregierung unter „Bekanntmachungen“ mit Datum vom 13. Januar nachschauen.
Wer eine Stellungnahme zur Kölner Planung abgeben will – und dazu rät der LSV dringend – kann diese per Email an das Postfach ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de senden. In der Betreffzeile der E-Mail muss die Kurzbezeichnung „Öff Teilplan EE“ eingegeben werden.
Eine Stellungnahme kann auch per Post an die „Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln“ mit dem Stichwort „Öff Teilplan EE“ geschickt werden. Letzter Abgabetermin für eine Stellungnahme ist der 13. Februar 2025. Fristverlängerungen werden nicht gewährt.
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren durch die Bezirksregierung und den „Regionalrat“ – dem über die Planung der Bezirksregierung entscheidenden Parlament des Regierungsbezirks Köln – ausgewertet.“ Ziat Ende.
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Bildquelle:
- Anlage 1-3 Erläuterungskarte.pdf (Link siehe Quellen)
Quellen:
- Angepasste Stellungnahme für die Kommunen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und die Nutscheid https://drive.google.com/drive/folders/1637R1jLGor9Cn67lj-BQ2Y3ccsFwgxhq?usp=sharing
- Musterstellugnahme des LSV als PDF- oder Word-Datei herunter laden: https://www.lsv-vorgebirge.de/media/musteranregung.pdf https://www.lsv-vorgebirge.de/media/musteranregung.docx
- Planungschaos Windenergie im Kreisgebiet - Beschwerden ausgeschlossen? https://windeg.de/blog/planungschaos-windenergie-im-kreisgebiet-beschwerden-ausgeschlossen
- Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln - hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs.2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) vom 06.01.2025