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Katastrophenfall Vorsorge Hochwasser und Starkregen in Risikogebieten der Sieg

28. Juli 2021

Das Katastrophen Wetter wird wieder passieren. Dann vielleicht in Windeck!

Windeck sollte sich im Rahmen einer „Katastrophenfall Vorsorge für Hochwasser und Starkregen in Risikogebieten der Sieg“ vorbereiten und aktiv Maßnahmen umsetzen. Immerhin leben im Hochwasser Risikogebiet Windeck mindestens 1650 Menschen. Die Piratenpartei Windeck schlägt in einem Antrag vor:

Die Gemeinde plant und baut ab sofort nicht mehr in Überschwemmungsgebieten oder in Hochwasser Risikogebieten. Gemeint sind damit eigene Planungen der Gemeinde und nicht die Planungen von Privatpersonen.
Auf den Prüfstand kommen alle aktuellen und zukünftigen Bau- und Planungsaktivitäten der Gemeinde und anderer Träger auf dem Gemeindegebiet, die einen Einfluss auf die weitere Verschlechterung der Windecker Hochwasser- und Starkregensituation haben könnten.
Es wird ein Arbeitskreis „Katastrophenfall Vorsorge für Hochwasser und Starkregen“ – mit dem Ziel ein Hochwasseraudit und eine Vorgehensweise im „Ereignisfall“ für Windeck zu erstellen – gegründet.

Hintergrund:
Die Namen sind austauschbar. Im Hochwasser und Starkregen Katastrophengebiet vom Juli 20211 sind es die Ahr, die Ruhr, die Erft, Ahrweiler, Schuld, Erftstadt, Gemünd, Blessem, usw. In Windeck können es die Sieg, der Limbach, der Scheidsbach, der Gierzhagener Bach, der Rosbach, das alte Flussbett der Sieg, der Trimmbach, der Köttelbach, der Reutersbach, Opperzau, Au, Imhausen, Geilhausen, Rosbach, Schladern, Dattenfeld, Übersetzig, Wilberhofen, Hoppengarten, Röcklingen, Herchen, Stromberg, usw. sein.

Windeck ist quasi nur durch Zufall der Hochwasser Katstrophe vom Juli 2021 entkommen. Das Schlechtwettergebiet war nur wenige Kilometer entfernt. Gerade deshalb muss hier dringend gehandelt werden.

Vollversiegelte Flächen, Straßen und Radwege, große Agrarflächen, riesige forstliche Kahlschläge und zahlreiche Rückegassen sowie Schottergärten führen auf immer größerer Fläche Niederschläge immer schneller ab und belasten die Gewässer enorm.

Große Waldflächen wurden mit Erntemaschinen geräumt und können gar nicht mehr als Wasserspeicher dienen. Wenn Starkregen auf solche Flächen trifft, rauscht das Wasser runter ins Tal. Niederschlagswasser wird weiterhin vorrangig in Siefen, Bäche und Flüsse abgeleitet. Die dann „unerwartet“ hohen Wassermassen bewirken unvorstellbare Katastrophen. Auch in der Windecker Region mit teils steilen Hängen, engen Tälern mit oft dichter Bebauung sind diese Katastrophen möglich.

Vorbeugender Klimaschutz ist wesentlich preiswerter als die Bewältigung der Folgen. Die Windecker Kommunalpolitik ist jetzt gefordert strukturelle Defizite zu beseitigen.

1. Betroffene Menschen in Windeck: Aktuell leben 1650 Windecker*innen innerhalb der von der Bezirksregierung ausgewiesenen Hochwasser Risikogebieten. Bei weiter zunehmender Bebauung dieser Hochwasser Risikogebiete kommt es zwangsläufig zu einer immer stärkeren Gefährdung dieser 1650 Menschen und deren Immobilien. Das sind immerhin ca. 9% der Windecker Bevölkerung. Ein Extremhochwasser der Sieg wäre für die meisten dort lebenden Menschen mit dem wirtschaftlichen Ruin gleichzusetzen.

Die folgenden Darstellungen sind letztlich untertrieben, da dort keine Starkregenereignisse wie im Juli 2021 und auch keine klimabedingten forstlichen Kahlschläge aller Fichtenbestände berücksichtigt sind. Bei der Betrachtung ist also ein Sicherheitsaufschlag nach oben hin notwendig.

1.1. Die Wetterlage vom 16.7.2021 Windeck liegt nur knapp außerhalb des Katastrophenwetters

2. Maßnahmen: Wir beantragen folgende kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Die als kurzfristig, mittelfristig und langfristig genannten Termine sind Endetermine, also Fertigstellungstermine im Sinne einer Projektplanung.

2.1. Kurzfristige Maßnahmen bis August 2021:

* Die Gemeinde plant und baut ab sofort nicht mehr in Überschwemmungsgebieten oder in Hochwasser Risikogebieten. Gemeint sind damit eigene Planungen der Gemeinde und nicht die Planungen von Privatpersonen.

  • Auf den Prüfstand kommen alle aktuellen und zukünftigen Bau- und Planungsaktivitäten der Gemeinde und anderer Träger auf dem Gemeindegebiet, die einen Einfluss auf die weitere Verschlechterung der Windecker Hochwasser- und Starkregensituation haben könnten.
  • Es wird ein Arbeitskreis „Katastrophenfall Vorsorge für Hochwasser und Starkregen“ – mit dem Ziel ein Hochwasseraudit und eine Vorgehensweise im „Ereignisfall“ für Windeck zu erstellen – gegründet.
2.2. Mittelfristige Maßnahmen bis Dezember 2021:

* Die Gemeinde erarbeitet ein Katastrophenfall Vorsorge Konzept für Hochwasser und Starkregen in Risikogebieten der Sieg und deren Zuflüsse.

  • Die Neuplanung des Feuerwehrstandortes Herchen wird an das Extremhochwasser angepasst. Und zwar unter Beibehaltung der dezentralen Strukturen der Feuerwehr in Windeck. Nur durch dezentrale Strukturen kann auch im Katastrophenfall geholfen werden. Details siehe weiter unten in diesem Dokument.
  • Es werden zusätzliche Sirenen1 in Hoppengarten, Röcklingen, Stromberg, Wilberhofen und Rossel installiert.
2.3. Langfristige Maßnahmen bis Dezember 2022:

* Es wird ein Arbeitskreis „Naturschutz und Umweltschutz im Kontext zur Vorsorge vor Hochwasser und Starkregen“ gegründet. Und zwar mit dem Ziel Tabuflächen, Retentionsflächen, also quasi Schwammgebiete als Puffer für Hochwässer auszuweisen.

  • Die Einrichtung von Retentionsflächen soll für die Sieg und deren Zuflüsse, wie z.B. Limbach, Scheidsbach, Gierzhagener Bach, Rosbach, das alte Flussbett der Sieg, Trimmbach, Köttelbach, Reutersbach, usw. erfolgen.
  • Ziel ist es eine ökologisch vertretbare Bauleitplanung im Kontext einer „Katastrophenfall Vorsorge für Hochwasser und Starkregen in Windeck“ festzulegen.
3. Bausünden im Kontext von Hochwasser und Starkregen in Windeck:

Es folgt eine exemplarische Auflistung von Bausünden, die der Katastrophenfall Vorsorge für Hochwasser und Starkregen entgegen stehen.

3.1. Lidl Rosbach:

Hier sei auf das Gebäude des Lidl in Rosbach hingewiesen. Der Lidl ist auf Stelzen gebaut, um ansatzweise gering ansteigende Siegpegel zu überstehen. Die Baugenehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen.

3.2. Siegbogen in Rosbach der Sieg als Entwicklungsraum zurück geben:

Die Gemeinde Windeck hält an den Plänen für eine Neubebauung des „Siegbogens“ (Bebauungsplanes Nr. 1/32)1 in Rosbach fest, anstatt diese Fläche der Sieg vollständig als Entwicklungsraum zurück zu geben. Diese Planungen sind einzustellen. Stattdessen sollte den Auen mehr Raum gelassen werden und es müssen neue Ausdehnungsflächen (Schwammflächen) für die Sieg geschaffen werden. Die Überplanung der Industriebrache Hermesgelände ist einzustellen. Stattdessen sollte die Bewertung und die Entsorgung der Altlasten der Firma Hermes angegangen werden. Hier ein Zitat aus dem Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnquartier Siegbogen“ vom Oktober 2017: „Der überwiegende Teil des Plangebietes wird durch das beräumte Gelände der ehemaligen Stahlbaufirma Hermes eingenommen. Das Gelände wird überwiegend durch das Lagern von Abbruchmaterial geprägt, das bis zu seiner weiteren Verwendung auf dem Gelände teilweise unter Planen liegt. Dazwischen hat sich eine ruderale Grünstruktur angesiedelt. Das Ufer der Siegaue wird durch die o.g., bestehenden Hallenkomplexe außerhalb des Plangebietes abgeriegelt. Die Hallen liegen auf dem angefüllten Plateau des ehemaligen Gewerbegebietes“.

3.3. Dattenfeld Laurentiusstraße neu und Im Bungerts Weiher neu:

Die Gemeinde plant die „Laurentiusstraße neu“ und „Im Bungerts Weiher neu“ im Hochwassergebiet. Diese Planungen müssen eingestellt werden und sind unter der Aspekt der Hochwasserrisiken (vermeidbare zusätzliche Versiegelung) nicht genehmigungsfähig.

3.4. Dattenfeld Siegpromenade und nicht genehmigter Radweg

Die Planungen zur Siegpromenade (Förderantrag „drei Fenster zur Sieg“) sind aus Sicht der „Hochwasserrisiko und Maßnahmenplanung Windeck“ und der „Katastrophenfall Vorsorge Planung für Hochwasser und Starkregen in Risikogebieten der Sieg“ nicht umsetzbar und auch nicht förderungswürdig. Der Förderantrag basiert – auch wenn das nicht ausgesprochen wird – auf den Erhalt des Dattenfelder Wehres. Das Wehr soll aber zurück gebaut werden. Der Bootshafen ist damit hinfällig. Auch sollen alle Bäume an der Siegpromenade gefällt werden, um die Promenade als Radweg auszubauen. Dieser Radweg hat aber kein Anbindung und ist somit unsinnig und überflüssig. Die Themen sind stichpunktartig:

  • Maßnahme D05-10 „Rückstau beseitigen/minimieren
  • Maßnahme G07-14 „Anlage von Inseln“
  • Absenkung der Wasserspiegellage oberhalb des Wehres
  • Ziele der Wasserrahmenrichtlinie UND des europäischen Gebietsschutzes des Fau-na-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) der Sieg umsetzen.
  • Wehre sind Barrieren, die den Transport von Geschiebe am Gewässergrund ver-hindern und damit die Entwicklung immer neuer Laichflächen im Kies des Fluss-bettes unterbinden. In den Staubereichen der Wehre sind Fließgewässerfischar-ten im besonderen Maße dem Fang durch fischfressende Vögel ausgesetzt. DerRückbau der Wehranlagen ist in FFH-Gebieten wie der Sieg daher tatsächlich alternativlos und wird in keiner Weise durch den Bau von Fischtreppen entbehrlich.
  • Gravierende Störungen in der Gewässerökologie, die durch ein Stauwehr ausge-

löst werden, müssen nach und nach beendet und die Wehre dafür zurückgebaut werden. Eventuell entgegenstehende Freizeitinteressen wie Tretbootfahren müssen dann zurückstehen.

  • Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 erfordert

die Durchgängigkeit der Gewässer zur Erreichung des guten ökologischen Zustan-des. Gerade an der Sieg als Zielartengewässer für Lachs und Aal ist das eine unbe-dingt einzuhaltende Verpflichtung.

  • Durch den Rückbau des Wehres entstünden auch keine Defizite für den Denkmal-schutz. Der Mühlengraben an der Übersetziger Mühle kann weiterhin mit Wasser bespannt bleiben. Dazu ist er entweder als Stillgewässer auszugestalten oder Wasser muss aus der fließenden Welle der Sieg ohne Anstau oberstromig abgeleitet werden, z.B. in einer in der Sieg liegenden Rohrleitung.
3.5. Bebauungsplan im Hochwassergebiet Dattenfeld:

Leider wurde der unmittelbar mit der Siegpromenade (Förderantrag „drei Fenster zur Sieg“) korrespondierende Bebauungsplan im Hochwassergebiet genehmigt. Der Bebauungsplan muss rückgängig gemacht werden, um weitere unnötige Versiegelungen im Hochwassergebiet zu vermeiden. Diese im Gemeindebesitz befindlichen Flächen sollten als Pufferfläche / Schwammfläche der Sieg eingeplant werden, da sie bei Hochwasser ohnehin überflutet werden.

3.6. Schladener Wehr

Auch der teilweise Rückbau des Schladener Wehres muss untersucht und ggf. umgesetzt werden, da die angrenzenden Wohngebiete durch den Rückstau bei Hochwasser überflutet werden.

3.7. Feuerwehrgerätehaus Herchen

Die Neuplanung des Feuerwehrstandortes Herchen soll an das Extremhochwasser angepasst. Der neue Standort soll in einen vor Hochwasser sicheren Bereich verlegt werden. Und zwar unter Beibehaltung der dezentralen Strukturen der Feuerwehr in Windeck. Nur durch dezentrale Strukturen kann auch im Katastrophenfall geholfen werden.

4. Positives Beispiel von gelungenen Retentionsflächen:

Hier sei als positives Beispiel der Kerpener Bruch und der Kerpener Parrig1 genannt, dessen Schwammgebiet am 16.07.21 eine Überflutung der Ortschaften unterhalb dieses Erftverlaufes verhindert hat. Hier die Meldung des Erftverbandes: Zitat: „Die Lage entlang der Erft entspannt sich. Die Lage für den mittleren und unteren Verlauf der Erft schätzte der Erftverband am Freitagnachmittag als entspannt ein. „Die Waldgebiete Kerpener Bruch und Parrig nehmen seit Mittwoch Unmengen an Wasser auf“, sagte Ulrich Muris vom Erftverband. Das sei derart viel, dass das Hochwasserrückhaltebecken Kerpen-Mödrath – auf der Fläche des früheren Tagebaus – noch gar nicht geflutet worden sei. „Die Mengen, die die Waldgebiete aufnehmen, haben uns überrascht“. Siehe auch Natura 2000 Region NRW.

5. Betroffene Ortslagen in Windeck:

* Nach den Risikokarten der Bezirksregierung sind folgende Windecker Ortslagen zumindest teilweise betroffen: Opperzau, Au, Geilhausen, Imhausen, Rosbach, Mauel, Schladern, Dreisel, Dattenfeld, Übersetzig, Wilberhofen, Hoppengarten, Röcklingen, Herchen und Stromberg.

  • Die folgenden Darstellungen sind letztlich untertrieben, da dort keine Starkregenereignisse wie im Juli 2021 und auch keine klimabedingten forstlichen Kahlschläge aller Fichtenbestände berücksichtigt sind. Bei der Betrachtung ist also ein Sicherheitsaufschlag nach oben hin notwendig.
  • Siehe auch Hochwasserrisikomanagementplanung NRW, Kommunensteckbrief Windeck Stand März 2021, Seite 3, siehe Quellenangaben.

5.1. Opperzau, Au:

Betroffen ist die Wohnbebauung und das Gewerbegebiet.

5.2. Imhausen, Geilhausen

Betroffen ist die Wohnbebauung und der Sportplatz.

5.3. Rosbach, Mauel, Schladern

Betroffen ist die Wohnbebauung, das Gewerbegebiet und der Sportplatz. Hier sei exemplarisch auf das Gebäude des Lidl in Rosbach hingewiesen. Der Lidl ist auf Stelzen gebaut, um ansatzweise mittlere Hochwasser zu überstehen. Die Baugenehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen.

5.4. Schladern, Dreisel, Dattenfeld, Übersetzig

Betroffen ist die Wohnbebauung, das Gewerbegebiet und die Kläranlage Dattenfeld. Hier sei auf drei Planungen im Hochwassergebiet hingewiesen. Die drei Planungen in Dattenfeld „Laurentiusstraße neu“ und „Im Bungerts Weiher neu“ und die Siegpromenade (Förderantrag „drei Fenster zur Sieg“) und der Bebauungsplan im Hochwassergebiet – unmittelbar angrenzend zum Bootshafen – sind nicht genehmigungsfähig. Sie liegen im Hochwassergebiet und führen zu nicht akzeptablen Bodenversiegelungen.

5.5. Dattenfeld, Übersetzig, Wilberhofen, Hoppengarten, Röcklingen

Betroffen ist die Wohnbebauung, der Sportplatz und die Kläranlage Dattenfeld.

5.6. Herchen

Betroffen ist die Wohnbebauung, das Feuerwehrgelände und die Kläranlage.

5.7. Herchen, Stromberg

Betroffen ist die Wohnbebauung.

6. Organisationsverschulden und persönliche Haftung der Verwaltungsleitung:
Falls dieser Antrag z.B. wegen „nicht Zuständigkeit“ oder o.ä. abgelehnt wird, werden wir insbesondere ein Organisationsverschulden der Verwaltungsleitung durch die Kommunalaufsicht, die Bezirksregierung und die Landesregierung prüfen lassen, da durch dieses Verhalten der Daseinsvorsorge der Windecker*innen nicht Rechnung getragen wird.

Fazit:
Das Katastrophen Wetter wird wieder passieren. Dann vielleicht in Windeck! Windeck sollte sich im Rahmen einer Katastrophenfall Vorsorge für Hochwasser und Starkregen in Risikogebieten der Sieg vorbereiten und aktiv Maßnahmen umsetzen. Immerhin leben im Hochwasser Risikogebiet Windeck mindestens 1650 Menschen.

#Windeck #Hochwasser #Flutkatastrophe #Starkregen #Piratenpartei

Quellenangaben: Antrag der Piratenpartei https://drive.google.com/file/d/1IJU2617sQNam4lalw0gbHSYy-d_SOFOK/view?usp=sharing
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochwasser_in_West-_und_Mitteleuropa_2021
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/76/Western_Europe_Floods_and_UCPM_Assistance.pdf
https://feuerwehr-windeck.de/bevoelkerungswarnung/
https://www.windeck-bewegt.de/dokumente/upload/Anlage_4_Begruendung_Vorentwurf_B-Plan.pdf https://drive.google.com/file/d/1l-f5qQdSKxJm9coHm2AZdSEloP-0I45W/view?usp=sharing
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/4_arbeitsblaetter/40021.pdf
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/lokal-anzeiger/windeck/wohnprojekt-windeck-wohnquartier-rosbach-29799806
https://www.flussgebiete.nrw.de/node/5174
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/sie_ufp_2012_blatt_7.pdf
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=62610&type=do https://drive.google.com/file/d/18rQca-s9El9ibR0tb5l5B5Iwjj0yMvam/view?usp=sharing
https://www.natur-erleben-nrw.de/natura-2000/regionen-und-gebiete-in-nrw/details/kerpener-bruch-und-parrig/
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/rhein-erft-stelle-fuer-angehoerigensuche-eingerichtet—liblar-raeumt-strassen-frei-38906398
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/region/erftverband-zieht-bilanz-grosse-mengen-wasser-versickerten-im-bruch-38919846
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hwrm_nrw_steckbrief_windeck.pdf

Opperzau, Au
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b023.pdf
Imhausen, Geilhausen
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b022.pdf
Rosbach
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b021.pdf
Rosbach, Mauel, Schladern, Dreisel
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b020.pdf
Schladern, Dreisel, Dattenfeld, Übersetzig
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b019.pdf
Übersetzig, Wilberhofen, Hoppengarten, Röcklingen
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b018.pdf
Röcklingen, Herchen
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b017.pdf
Herchen, Stromberg
https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/272_sieg_a01_rk_nw_b016.pdf

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oeko-piraten/katastrophenfall-vorsorge-hochwasser-und-starkregen-in-risikogebieten-der-sieg.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/27 13:52 von admin

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