Geheime Offenlage Siegpromenade? – Aufruf zur Bürgerbeteiligung
9. März 2022
Die Piratenpartei bittet alle Einwohner, sich an der Offenlage der Planungen zur Siegpromenade zu beteiligen. Leider hat die Gemeindeverwaltung Windeck nur unzureichend über die Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme informiert. Die Piratenpartei Windeck hat wegen dieser Geheimniskrämerei die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises und die Fachaufsicht der Bezirksregierung mit dem Ergebnis eingeschaltet, das die Offenlage wiederholt werden muss und nun bis zum 22.03.2022 bei der Gemeinde erfolgt.
Im Rahmen der Maßnahme sollen z.B. alle Bäume gefällt werden. Hierzu gibt es Alternativen, die aber nicht berücksichtigt werden. Auch werden parallel laufende Projekte, wie der Rückbau des Dattenfelder Wehres durch die Bezirksregierung ignoriert. Die von der Piratenpartei Windeck aufgeführten Mängel sind derart gravierend, dass sie nur durch die Einstellung der weiteren Planung zum Umbau der Siegpromenade „Drei Fenster zur Sieg“ behoben werden können.
Zum Hintergrund:
- Im ersten Schritt hat die Gemeindeverwaltung die Unterrichtung der Einwohner über die Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme im Mitteilungsblatt unterlassen. Vielmehr wurde nur unzureichend über das Internet informiert. Einwohner ohne Internet werden durch das Verfahren diskriminiert. Sie erfahren nichts von der Offenlage. Der Aushang im Rathaus fehlte komplett. Oder es wurde das falsche Beteiligungsverfahren ausgehängt.
- Die Gemeinde Windeck verfügt nicht über ein amtliches Bekanntmachungsorgan. Trotzdem hätte eine sofortige Bekanntmachung z.B. über das Mitteilungsblatt für alle Einwohner erfolgen müssen, was aber im ersten Schritt unterlassen wurde. Hier sei insbesondere die „Gewohnheit“ der Gemeindeverwaltung hingewiesen, das so genannte „Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck“ auch so zu nutzen, obwohl das gegen den Beschluss der Gemeinde selbst verstößt. Die Einwohner leiten aus dieser „verwaltungsrechtlichen Übung“ der Gemeinde ein „Gewohnheitsrecht“ ab, auch über diese Offenlage und die Möglichkeit einer Stellungnahme informiert zu werden. Die Einwohner leben also mit dem Anspruch über das Mitteilungsblatt umfassend informiert zu werden, was aber nur schrittweise geschehen ist. Immerhin wird sonst von der Schließung des Hallenbades bis zur Gebührensatzung über alles im Mitteilungsblatt informiert.
Quellen:
Zweite Offenlage im Mitteilungsblatt: https://drive.google.com/file/d/16mgR0zXUq5UQboQqTyZO5-6xASP4lEwI/view?usp=sharing
16.08.2021 Haupt- und Finanzausschuss, https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck.de/bi/si0057.asp?__ksinr=2851
TOP 13 Anregung nach § 24 GO NRW – Einschränkung der Pressefreiheit, Kündigung von Rautenberg Media als Amtsblatt der Gemeinde Windeck, Vorlage: https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=64026&type=do * Zitat: „Der Verlag Rautenberg Media ist aufgrund der Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Windeck (Änderungssatzung vom 15.12.2020) nicht mehr amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Windeck. Der Verlag wurde bereits aufgefordert den Titel entsprechend zu ändern“.*
https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_52_2021.pdf und https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_01_2022.pdf und https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_02_2022.pdf und https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_03_2022.pdf und https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_04_2022.pdf