Extreme Verschuldung in Windeck
10. Juli 2022
In Windeck ist die Schuldenlast nicht umsonst so hoch. Hier müssen strukturelle Änderungen z.B. beim Eigenbetrieb der Gemeindewerke und der Ausgabenpolitik vollzogen werden. Eine Firma wäre längst im Insolvenzverfahren. Stattdessen bitten die Bürgermeisterin und die Kämmerin alle Bürger*innen weiter zu Kasse, und zwar in Form von stetig steigenden Abgaben und Gebühren.
Die Windecker Piraten sehen hier einen massiven Verbesserungsbedarf. Leider werden in der Bilanz der Gemeinde Scheinerträge ausgewiesen, die nur dazu beitragen, die Sachlage unübersichtlich zu gestalten. Auch hat die Gemeindeleitung es nicht geschafft, die Bilanz des vergangenen Jahres 2021 zu erstellen. Es liegt nur die Bilanz von 2020 vor, was in einem privat geführten Unternehmen so nicht möglich wäre und sicherlich personelle Konsequenzen hätte. Damit sich das bessert, hat die Windecker Piratenpartei die Bürgermeisterin um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Bei unserer jetzigen Anfrage ist die Bürgermeisterin zur Auskunft verpflichtet. Fatalerweise kommt von den anderen Parteien da nichts. Die übergroße Koalition sollte hier handeln, anstatt immer mehr Kosten auf die Bürger abzuwälzen und das Bemühen der Piratenpartei um Transparenz und Besserung stetig zu ignorieren. Erschreckend ist auch, dass dieses Defizit in nur 35 Minuten im Rechnungsprüfungsausschuss abgehackt wurde.
Die Piratenpartei hat deshalb Auskunft nach § 55 Gemeindeordnung zum Thema: „Stärken und Schwächen des Haushaltes 2020 darstellen“ verlangt.
Hier ein Auszug:
1. In der Ergebnisrechnung werden unter der Ziffer zehn 45.275 Mio. Euro als ordentliche Erträge aufgeführt. Unter der Ziffer 17 stehen demgegenüber 44.842 Mio. Euro als ordentliche Aufwendungen (Ausgaben) gegenüber. Dies ist ein Plus von 433.000 Euro. Dies bedeutet im Klartext, die Gemeinde Windeck hat 2020 mehr Einnahmen zu verzeichnen, als Kosten für den Dienstleistungsbetrieb der Gemeinde zu begleichen waren. Somit hat die Gemeinde vordergründig ordentlich gehaushaltet, was sich leider auf höhere Gebühren Belastungen aller Bürger*innen bemerkbar macht.
2. In der Position 23 „außerordentliche Erträge“ werden i.d.R. die CORONA- Isolierungsbeträge dargestellt. Das sind in Windeck 0 Euro, was nicht sein kann. Auch in Windeck gab es 2020 CORONA-Belastungen, die vermutlich als isolierte „Scheinerträge“ aufgeführt werden müssen und ab 2025 zurückgezahlt werden müssen. Darüber sollte der Gemeinderat informiert werden. Fragen:
- Sind in der Ergebnisrechnung Position 23 „außerordentliche Erträge“ CORONA Mehrbelastungen entstanden?
- Und wenn nein, warum nicht?
3. Die Finanzerträge (Position 19) sind um 50 Prozent von 97,5 auf 155,2 Mio. Euro in einem Jahr gestiegen.
- Frage: Warum, was war der Grund?
4. In der Bilanz unter der Rubrik PASSIVA 1.7 hat sich das „negative“ Eigenkapital um rund 408.000 Euro verringert. Dies ist der Überschuss aus der positiven Haushaltsführung im Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen. Es besteht jedoch immer noch eine Überschuldung von rund 5,1 Mio. Euro. Nicht zu verwechseln mit den Gesamtschulden der Gemeinde. Dieser Gesamtschuldenlast steht ein negativer materieller Gegenwert (z.B. Immobilien im Hoch- und Tiefbau) von 5,1 Mio. Euro gegenüber. Das sogenannte Eigenkapital. Eine Firma wäre längst im Insolvenzverfahren. Doch dies hat der Gesetzgeber für Kommunen nicht vorgesehen. Windeck ist also überschuldet und baut diese langsam ab. Damit folgen sie der zwingenden Vorgabe des Landes, an den ordentlichen Haushalt jährlich nicht weiter ins Defizit zu fahren; natürlich zulasten aller Bürger*innen. Gerade deshalb sollten die CORONA-Mehrkosten der Gemeinde im Jahre 2020 und insbesondere im Jahre 2021 ausgewiesen werden, diese dürfen nicht in isolierte „Scheinerträge“ geführt werden.
- Frage: Bitte begründen sie diese Vorgehensweise?
5. In Anlage 5 / 9 steht: … „Durch die bereits erwähnte Sonderhilfe für Stärkungspaktkommunen in Höhe von rd. 1,2 Mio. € sowie die Gewerbesteuerausgleichszahlung in Höhe von 327 T€ für die Gemeinde Windeck konnte auf eine Isolierung der coronabedingten Belastungen im Jahresabschluss 2020 in Höhe von rd. 1,3 Mio. € verzichtet werden“ …. Fragen:
- Warum werden die rd. 1,3 Mio. € nicht in Außerordentliche Erträge gelistet?
- Und ab wann muß mit der Rückzahlung der CORONA-Belastungen begonnen werden?
- Zur Verdeutlichung verweise ich auf die Finanzverwaltung NRW (Seite 2 von 3).
6. Auch muss der Lagebericht des vergangenen Jahres 2021 in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 vorgelegt werden. Hier sollte die Bürgermeisterin dem Rat eine nachvollziehbare Erklärung unterbreiten und nicht auf die Standardbemerkung – kein Personal – verweisen.
- Frage: Was ist der Grund für den Verzug?
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Quellen: Anfrage Piratenpartei https://drive.google.com/file/d/12loHFeCEP7EAZ_iMHtisn1UEKXDvAJkM/view?usp=sharing
Rechnungsprüfungsausschuss – 24.05.2022 – 17:30-18:05 Uhr – immerhin 35 Minuten 😉 https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=2893 https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=66312&type=do
Finanzministerium NRW: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20210629_grafiken_hh_2022_final.pdf und https://www.finanzverwaltung.nrw.de/en/node/8981
Gemeindeordnung: GO NRW, Stand 01.06.22 = Der Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen … https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=589954
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