Beanstandung Gewerbegebiet Leuscheid
12. Juni 2023
Die Piratenpartei hat die Bürgermeisterin aufgefordert, den Beschluss zum Gewerbegebiet Leuscheid zu beanstanden.
Zum Gewerbegebiet Leuscheid wurden in den Beratungsreihenfolgen 02.05.2023 und 16.05.2023 Beschlüsse gefasst, die durch die Bürgermeisterin zu beanstanden sind.
Die Beschlüsse müssen deshalb beanstandet werden, da weder im Regionalplan noch im Entwurf des Regionalplans eine Darstellung des Gewerbegebietes Leuscheid existiert. Demnach gibt es keine Basis, um nach Baugesetzbuch § 1 Absatz 4 die Flächen überplanen zu können.
Im Regionalplan werden die Grundsätze und Ziele der landesweiten Raumordnungspläne konkretisiert, diese sehen ein Gewerbegebiet in Leuscheid nicht vor.
Auch die mögliche finanzielle Belastung der Bürger durch die mögliche Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen sollten nach bestem Wissen und Gewissen erst dann entstehen, wenn das Gewerbegebiet Leuscheid im Regionalplan eingetragen ist und somit die Durchführung nach Baugesetzbuch § 1 Absatz 4 erst möglich ist.
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Quellen:
Beanstandung Gewerbegebiet Leuscheid; Aufforderung der Piratenpartei
- 02.05.2023 Gemeinderat TOP6: Gewerbegebiet Leuscheid http://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=2908&toselect=28004
- Bekanntmachung im sogenannten Mitteilungsblatt S.2 zum nicht öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2023 https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_19_2023.pdf
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