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Baumfällungen Siegpromende – Klarstellung Mitteilungsblatt

16. Januar 2023
Leider verbreiten die Windecker Grünen Falschmeldungen über das Mitteilungsblatt. Bitte lesen sie diese Klarstellungen des Bund für Umwelt und Naturschutz Rhein-Sieg, BUND dazu.

Artenschutz und Kugelahorn

15.01.2023, Windeck: Seit einigen Tagen sind die Kugelahornbäume an der Sieg in Dattenfeld gefällt. Trotz massiver Intervention der Bürger*innen. Mit öffentlichen Geldern wurde für ein kleines Wegestückchen Natur und Identität abgebaut und nicht aufgebaut und dies, obwohl selbst ein Verband wie der ADFC formulierte, ein Engpass an dieser Stelle und der Erhalt der Bäume sei für Fahrradfahrer*innen hinnehmbar. Die vom BUND stets kritisch eingeschätzte Planung der Neugestaltung des Dattenfelder Siegufers wäre bei einem Erhalt der Bäume, dauerhaft oder für eine Übergangszeit, noch nicht einmal in Frage gestellt worden. Nach dem Nachweis der Nutzung von Baumhöhlen im Kugelahorn durch den Abendsegler, einer Fledermausart, kam es nicht zu dem vom BUND ausdrücklich erbetenen Gespräch mit der Gemeinde und der Bezirksregierung. Ein solches Gespräch sei nicht nötig, hieß es. Stattdessen wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nach der inzwischen zeitlich abgeschlossenen Balzzeit des Abendseglers freilich keinen eigenen Detektor-Nachweis der Art mehr erbrachte. Wer zur falschen Zeit schaut (bzw. horcht), kann leicht das Fehlen einer Art feststellen. Die Eignung der Höhlen wurde trotz des vorherigen Befunds in Zweifel gezogen. Statt die fachlichen Vorgaben des Ministeriums für vorlaufende Artenschutzmaßnahmen bei wegfallenden Quartieren umzusetzen, verwies man regelmäßig auf Ersatzfledermauskästen, die installiert worden seien. Der Ersatz für wegfallende Balzquartiere sieht aber in den Fachgutachten des Ministeriums weitere Maßnahmen vor, z.B. die Stilllegung von Waldflächen, da es das Ziel ist, neue Ersatz-Naturhöhlen entstehen zu lassen. Nistkästen sind nur eine vorübergehende Ad-Hoc-Maßnahme. Ersatz-Balzquartiere sollten zudem möglichst ufernah bereitstehen. Statt das Artenschutzrecht zu vollziehen und die Fällungen zumindest bis zur Umsetzung von einwandfreien vorlaufenden Artenschutzmaßnahmen aufzuschieben, verwies die Genehmigungsbehörde auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Wegfall von lediglich einzelnen Quartieren rechtlich nicht erheblich sei. Das Urteil setzte sich allerdings mit der Bechsteinfledermaus und dem FFH-Gebietsschutzrecht, nicht aber mit dem Abendsegler und dem Artenschutzrecht auseinander. Für den Abendsegler sind nämlich alle Balzquartiere relevant. Er nutzt, anders als die Bechsteinfledermaus im Fall von Wochenstuben, Höhlen nicht im Wechsel, sondern die Höhlen werden gleichzeitig für eine Vielzahl von werbenden Männchen während der Balz benötigt. Die Aussage, der Wegfall sei nicht relevant, war zudem fachlich kaum möglich, weil eine Kenntnis über den Gesamtumfang der Höhlen am Siegufer in Dattenfeld gar nicht vorliegt.

Es bleiben Fragen im Raume stehen, die politisch aufzuarbeiten sind:

  • Warum haben sich beide Behörden, Gemeinde und Bezirksregierung, hier dem erbetenen fachlichen Austausch verschlossen und stattdessen sichergestellt, dass trotz der begründeten Einwände die Fällmaßnahmen durchgeführt werden konnten.
  • Warum erfolgte die Klärung der Quartiersnutzung nicht mittels genetischer Proben aus den Höhlen? Das wäre auch nach der Balzzeit möglich gewesen. Wie hoch war das Aufklärungsinteresse?
  • Warum wurden nicht ergänzend überzeugende Artenschutzmaßnahmen festgesetzt?
  • Warum wurden die Fällmaßnahme nicht wenigstens um ein, zwei Jahre gestreckt, um den Artenschutz gemäß den fachlichen Vorgaben regelkonform vollziehen zu können?

Der Fall der gefällten Kugelahornbäume zeigt einmal mehr, dass die Suche nach konstruktiven Problemlösungen sehr erschwert wird. Die Wucht von Umsetzungsinteressen behindert den Rechtsvollzug und die gemeinsame Suche nach ausgleichenden Lösungen.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg
Steinkreuzstr. 14
53757 St. Augustin
Tel.: 02241 145 2000

Und dazu auch Paul Kröfges vom BUND:

  • Im Mitteilungsblatt vom 13.01.23 schreibt der Grüne Ortsverband: „… Dieser Planung haben die Naturschutzverbände im Rhein-Sieg-Kreis zugestimmt …“ Hierzu Paul Kröfges vom BUND:
„Der Behauptung im Mitteilungsblatt vom 13.1.2023: „Dieser Planung haben die Naturschutzverbände im Rhein Sieg zugestimmt.“ muss ich erst mal für meinen Part heftigst und eindeutig widersprechen. Daher werde ich ggf. auch juristisch einen eindeutigen Widerruf verlangen! Ich verweise erstmal auf mein Schreiben an den gesamten Windecker Gemeinderat vom 13.6.2021 und auf die BUND Stellungnahme vom 11.6.2021 und bitte um Erläuterung, wo hier bitteschön eine Zustimmung abgeleitet werden kann? Das wir positiv reagiert haben auf die Bereitschaft beim Ersatz der Bäume auf standortgerechte Bäume zu achten und auf eine Wegeführung direkt am Ufer zu verzichten, ist ja wohl keine Zustimmung zu der Gesamtplanung, siehe hierzu die BUND Stellungnahme, die doch klar stellt, dass die Planung insgesamt als überflüssig und eher schädlich angesehen wird. Ich persönlich fühlte mich im Übrigen seinerzeit von der Bürgermeisterin regelrecht getäuscht und verweise dazu auf Seite 2 meiner Stellungnahme an den Gemeinderat („Dieser Versuch einer Vorfestlegung..“), die leider vom Gemeinderat und der Presse keinerlei Beachtung fand.“
Der Windecker Gemeinderat der Piratenpartei Peter Inden wörtlich: „Die Grünen verwechseln wohl „ihren“ Rheinisch Bergischen Naturschutzverein RBN in Windeck mit dem BUND. Der BUND richtet sich nicht nach kommunalpolitischen Vorgaben, sondern ist ausschließlich dem Naturschutz und dem Umweltschutz verpflichtet.“

#Windeck #Piratenpartei #Baumfällungen Siegpromende #Klarstellung #Mitteilungsblatt #BUND #Abendsegler #Bundesverwaltungsgericht #Umsetzungsinteressen

Quellen:

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oeko-piraten/baumfaellungen-siegpromende-klarstellung-mitteilungsblatt.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/20 14:26 von admin

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