Vorerst kein Planungsbeschluß für drei Straßen in Rosbach
Handelt der Windecker Beigeordnete Herr Becher apodiktisch; lässt er keinen Widerspruch zu SEINER Meinung zu? [Frage eines Bürgers während der Ausschusssitzung]
[*] Am 23.04.2026 war die Folgeveranstaltung des Bauausschusses, bei der die Spitzen der Gemeindeverwaltung einen Planungsbeschluss für den Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, der Ernst-Moritz-Arndt-Straße und der Albert-Schweitzer-Straße in Windeck erwirken wollten.
Bereits am 04.12.2025 wurde über die Frage beraten, ob diese Straßen erschließungsbeitragsfrei sind – oder ob die Anlieger mit bis zu 90 Prozent des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes belastet werden sollen.
Am 23.04.2026 sollte es nun zu einem Beschluss kommen. Danach bleibt den betroffenen Bürgern nur der Klageweg.
Ergebnis der Sitzung:
Folgendes wurde beschlossen:
- 1. „Der [ Bauausschuss ] Ausschuss für Zukunft und Entwicklung vertragte den vorliegenden Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung vom 28.05.2026.“
- 2. „In der Zwischenzeit fragt die Verwaltung in Abstimmung mit den Fraktionen bei der NRW-Bank an, ob für die vorgestellten Straßen im Ausschuss vom 23.04.2026 die Voraussetzungen einer Beitragsfreistellung bestehen. Dies soll anhand von einer der drei vorgestellten Straßen erfolgen.“
Verlauf der Sitzung:
Dass der Planungsbeschluss überhaupt vertagt wurde, ist der Argumentation von Peter Inden (Ratsmitglied, Piratenpartei) zu verdanken. Peter Inden argumentierte, dass es für eine Anfrage bei der NRW-Bank kein Beschluss erforderlich sei. Es liegen alle Unterlagen für die NRW-Bank vor. Die NRW-Bank benötigt für die Beantwortung der Frage(n) keinen Beschluss. Diese Argumentation konnte die Ratsmitglieder – nach einer längeren Sitzungsunterbrechung – überzeugen und die betroffenen Bürger können bis zum nächsten Planungsausschuss am 14.07.26 aufatmen.
Während der Sitzung warf der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Vollmer, der als betroffener Anwohner vom möglichen Planungsbeschluß negativ betroffen wäre, dem Beigeordneten vor, dass er in apodiktischer Weise schon seit letztem Jahr behauptet, dass es zu dem rechtlichen und baulichen Status der drei Straßen keine zweite Meinung geben kann. [ Der Beigeordnete dulde keinen Widerspruch ] Es handle sich um eine Ersterschließung und die Anlieger müssen bezahlen. Dabei stütze der Beigeordnete sich auf ein Gutachten der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen … Es fehlen Gerichtsurteile, die das als Quellen belegen. Er fragte: Entweder liege hier Inkompetenz vor oder aber die rechtliche Lage sei zum Gefälligkeitsgutachten manipuliert worden? Wenn eine Straße schon 30 Jahre bestehe, sei die Erhebung von Beitragssätzen unzumutbar. Er zweifelt die Objektivität des Gutachtens an. Die Bürgermeisterin entkräftete die Frage und stellte die Lage aus ihrer Sicht dar.
Hier noch einige Zitate aus dem nicht sonderlich vollständigen Protokoll der Verwaltung:
- „Herr Inden äußerte bezogen auf diesen und die zwei folgenden Tagesordnungspunkte, dass derzeit über ca. 116.000,00 EUR Planungskosten sowie folgende Vermessungskosten gesprochen werde. Er forderte, dass Punkte genannt werden sollten, bei denen auf die Belange der Bürger aus der Sitzung vom 04.12.2025 eingegangen wurde. Herr Becher äußerte, dass seitens der Verwaltung objektiv ein Handlungsbedarf vorliege und es daher eine entsprechende planerische Grundlage erstellt werden sollte.“
- „Herr Inden erkundigte sich danach, warum bisher noch kein Antrag auf Förderung beim Land NRW gestellt wurde. Herr Becher erläuterte, dass zum jetzigen Stand der Planung noch kein Antrag auf eine Förderung gestellt werden könne.“
- „Herr Jasser [CDU] äußerte, dass eine fertig ausgebaute Straße den Grundstückswert steigern würde.“
- „Herr Inden äußerte, dass seitens des RA. Schmitz ein einseitiger Prüfauftrag gegenüber der Gemeinde Windeck bestehe und Belange hinsichtlich der Bürger somit nicht berücksichtig werden würden. Dies sei nicht in Ordnung. Zu den Straßen liege alles Notwendige vor, um eine Anfrage bei der NRW-Bank bezüglich einer Kostenübernahme zu stellen.“
- „Herr Jasser erkundigte sich danach, ob die Erschließungsbeitragsordnung vor dem Stichtag Herrn Inden vorliege. Er habe diese in der entsprechenden Sitzung angefordert.
- Herr Inden äußerte, dass die betreffende Erschließungsbeitragsordnung im Ratsinformationssystem vorliege. Diese sei von 2008 und es gebe keine frühere Variante. Für Fälle davor würde nach dem Fluchtliniengesetz von 1875 vorgegangen, welches das Baugesetzbuch impliziert.“
[*] Ein Meinungsbeitrag (angereichert durch ein Gedankenprotokoll) von Peter Inden (Gemeinderat in Windeck).
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Bildquelle:
https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
Quellen:
Niederschrift Ausschuss für Zukunft und Entwicklung - 23.04.2026 https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=76134&type=do
Ausschuss für Zukunft und Entwicklung - 23.04.2026 https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=3035
Albert-Schweitzer-Str.; Planungsbeschluss https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/to0050.asp?__ktonr=31491
Gerhart-Hauptmann-Str.; Planungsbeschluss https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/to0050.asp?__ktonr=31490
Ernst-Moritz-Arndt-Str.; Planungsbeschluss https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/to0050.asp?__ktonr=31500
21.05.2026 Kölner-Stadt-Anzeiger
Weitere Quellen hier: https://windeg.de/ig-dattenfeld/erschliessungskosten_ungerecht