Verhalten der Gemeindeverwaltung - Einstufung der Pfarrer-Robens-Str.
21.11.2024
Ein Meinungsbeitrag von Peter Inden (Windecker Gemeinderat, Piratenpartei) zum Schreiben der Gemeindeverwaltung „Ausbau und beitragsrechtliche Abwicklung der Erschließungsstraße Pfarrer-Robens-Straße vom 31.10.2024“
Die Aussage der Gemeindeverwaltung … „Da die Innenortslage stets eine Voraussetzung der vorhandenen Straße ist und diese zum Zeitpunkt des 29.06.1961 nicht gegeben war, kommt es auf den von Ihnen angesprochenen Ausbauzustand der Straße und die hierfür geltende Beweislast nicht an.“ … ist alles andere als bürgernah. Bereits vor dem 29.06.1961 war die Pfarrer-Robens-Straße ausgebaut und es war ein Haus-zu-Haus-Verkehr möglich.
Die Gemeinde legt als einzigen Beweis das historische Geoportal-NRW vor. Das ist sehr bedenklich, da man die Zeitspanne nur bis 1970 zurücksetzen kann. Der Schieberegler der historischen Zeitspanne bleibt wohl wegen der unzureichenden Datenbasis auf 1970 stehen.
Folgt man hingegen der Argumentation der Gemeinde, dass die „Innenortslage stets eine Voraussetzung der vorhandenen Straße ist und diese zum Zeitpunkt des 29.06.1961 nicht gegeben war“, dann gilt das laut „historischem Luftbild“ auch für die „Alte Schulstraße“. Die „Alte Schulstraße“ wurde gerade erst saniert und nach Kommunalabgabengesetz behandelt.
Hinzu kommt, dass die Straße „Im Ünken“ eine verkehrstechnische Einheit mit der „Pfarrer-Robens-Straße“ bildet und demnach auch eine Baustraße sein sollte. Die Straße „Im Ünken“ wurde ausgeklammert und soll nicht saniert werden, was widersinnig ist. Der Zustand der beiden Straßen „Im Ünken“ und „Pfarrer-Robens-Straße“ ist identisch. Das Ausklammern der Straße „Im Ünken“ geschieht möglicherweise mit dem Wissen, dass ansonsten die „Pfarrer-Robens-Straße“ eine Haupterschließungsstraße von der Hauptstraße aus zu dem dahinter liegenden Wohngebiet darstellt. Siehe auch Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises „ … Damit war die Herstellung der oben bezeichneten Straßen grundsätzlich nicht mehr möglich und die Pfarrer-Robens-Str., die Straße „Im Ünken“ und die Alte Schulstraße verblieben als Haupterschließungsstraßen für das Wohngebiet … “
Leider stuft die Gemeindeverwaltung die „Pfarrer-Robens-Straße“ aber nicht als Haupterschließungsstraße ein. Die Einschätzung der Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises ist hier bedauerlicherweise nicht maßgebend. Und die Gemeindeverwaltung hat sich einseitig festgelegt und macht wohl von ihrem kommunalen Planungsrecht Gebrauch, was aber nicht im Sinne der Bürger ist.
Klarstellung:
Der Gemeindeverwaltung Windeck soll hier kein absichtlich negatives Verhalten unterstellt werden. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild.
Quellen:
- 31.10.2024 Ausbau und beitragsrechtliche Abwicklung der Erschließungsstraße Pfarrer-Robens-Straße https://windeg.de/ig-dattenfeld/dokumente
- 16.05.2024 Ausschuss für Planung, Bau und Gemeindeentwicklung https://windeg.de/ig-dattenfeld/dokumente
- 10.12.2020 Bau- und Vergabeausschuss – Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Windeck https://windeg.de/ig-dattenfeld/dokumente
#Windeck #Dattenfeld #Biotop #Baulärm #Meinungsbeitrag #Innenortslage #Ausbauzustand #Beweislast #PfarrerRobensStrasse #GeoportalNRW #AlteSchulstraße #Kommunalabgabengesetz #ImÜnken #Baustraße #Haupterschließungsstraße #Naturschutzbehörde