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Anfrage Erschließungsbeiträge

06.02.2025

Für welche Straßen sind in Windeck Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % für die Anwohner fällig?

Am 20.09.2024 hat die Gemeinde Windeck einen Beitrag zur „erstmaligen endgültigen Straßenherstellung“ veröffentlicht.

Diese drei Fragen …

  • 1. Wie viele Straßen sind in Windeck davon betroffen?
  • 2. Welche Straßen sind davon betroffen?
  • 3. Wie begründen sie die Einstufung von Straßen, bei denen „ … 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen … „ sind?

… wurden vom Sekretariat der Bürgermeisterin folgendermaßen beantwortet:

„Eine Auflistung aller potenzieller Maßnahmen mit kursorischer Prüfung der Abrechnungsart ist aufgrund der Komplexität und deren Vielzahl (ca. 770 Straßen im Gemeindegebiet) nicht möglich.“ Es wird auf die „Haushaltssatzung“ verwiesen.

Unter https://gemeinde-windeck.de/haushalt/ liest man Folgendes: „Die Gemeinde Windeck hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und muss dabei derzeit gleichzeitig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.“ In Windeck gibt es aber keinen aktuelleren Haushalt als den Doppelhaushalt 2023/2024.

Auf den Seiten 70 bis 72 dieses Doppelhaushalts sind für 15 „Anliegerstraßen“ Erschließungsbeiträge nach BauGB in Höhe von 90 % vorgesehen. Für diese 15 „Anliegerstraßen“ sind das in der Summe ca. 6,4 Millionen Euro zulasten der Anwohner. Eine Straße davon ist die Pfarrer-Robens-Straße. Die Einstufung erfolgt wohl durch die Gemeinde Windeck.

Laut dem „Ausbauplan Glasfaser“ wird der Straßenbelag der Pfarrer-Robens-Str. im Zeitbereich 2025/2026 wg. der Verlegung von Glasfaser ohnehin nochmal geöffnet.

Quellen:

Bitte lesen Sie den folgenden Mailverkehr und machen Sie sich selbst ein Bild.

———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: Sitzungsdienst Sitzungsdienst@gemeinde-windeck.de
An: Peter Inden peter.inden@oeko-piraten.de, „Inden, P.“ p.inden@gemeinderat-windeck.de
Datum: 04.02.2025 10:55 CET
Betreff: AW: Bitte um Auskunft nach § 55 Gemeindeordnung zum Thema: „Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge“

Sehr geehrter Herr Inden,

auf Ihre Anfrage vom 05.12.2024 bzw. 05.01.2025 zum Thema „Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge“ übermittle ich Ihnen die Antwort des zuständigen Fachbereichs:

Eine Auflistung aller potenzieller Maßnahmen mit kursorischer Prüfung der Abrechnungsart ist aufgrund der Komplexität und deren Vielzahl (ca. 770 Straßen im Gemeindegebiet) nicht möglich.

Die Frage, nach welcher Rechtssystematik eine Straßenbaumaßnahme abzurechnen ist, wird im jeweiligen Einzelfall ausführlich geprüft.

Eine Einstufung als Maßnahme, bei der „… 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen…“ ist, erfolgt anhand der Kriterien der §§ 127 ff. BauGB im konkreten Einzelfall.

Im Zuge der Beratungen über die Haushaltssatzung werden im Investitionsplan bedarfsabhängig Maßnahmen ausgewiesen, bei denen die o.g. Prüfung bereits erfolgt ist; abhängig vom Ergebnis werden diese Maßnahmen dann individuell ein- und auszahlungsseitig veranschlagt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gemeindeverwaltung Windeck
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Tel.: 02292-601-115
Fax: 02292-601-291
E-Mail: sitzungsdienst@gemeinde-windeck.de
Internet: www.gemeinde-windeck.de
Persönlich nur montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Peter Inden peter.inden@oeko-piraten.de
Gesendet: Sonntag, 5. Januar 2025 16:53
An: Gauß, Alexandra Alexandra.Gauss@gemeinde-windeck.de; Becher, Thomas Thomas.Becher@gemeinde-windeck.de; Sitzungsdienst Sitzungsdienst@gemeinde-windeck.de
Betreff: Re: Bitte um Auskunft nach § 55 Gemeindeordnung zum Thema: „Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge“

Sehr geehrte Frau Gauß, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich als Gemeinderat nochmals um eine schriftliche Auskunft nach § 55 der Gemeindeordnung zum Thema: „Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge“.

Um folgende schriftliche Auskunft wird gebeten:
Am 20.09.2024 haben sie unter https://gemeinde-windeck.de/erschliessungsbeitraege-strassenbaubeitraege/ folgendes veröffentlicht:
„Bei der erstmaligen endgültigen Straßenherstellung sind die Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Windeck heranzuziehen. Hierbei sind 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen; der Gemeindeanteil liegt bei 10 %. Die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen muss innerhalb von 20 Jahren nach der technischen Fertigstellung der Straße erfolgen.“

  • 1. Wie viele Straßen sind in Windeck davon betroffen?
  • 2. Welche Straßen sind davon betroffen?
  • 3. Wie begründen sie die Einstufung von Straßen, bei denen „ … 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen … „ sind?

Für eine zeitnahe Beantwortung per Mail bin ich Ihnen dankbar.

Bitte beachten sie die angehängte pdf.

Für eine Beantwortung mit einer Frist bis zum 05. Februar 2025 per Mail bin ich ihnen dankbar.

Herzliche Grüße
Peter Inden

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Peter Inden peter.inden@oeko-piraten.de hat am 02.12.2024 20:07 CET geschrieben:

Sehr geehrte Frau Gauß, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um eine schriftliche Auskunft nach § 55 der Gemeindeordnung zum Thema: „Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge“.

Um folgende schriftliche Auskunft wird gebeten:
Am 20.09.2024 haben sie unter https://gemeinde-windeck.de/erschliessungsbeitraege-strassenbaubeitraege/ folgendes veröffentlicht:
„Bei der erstmaligen endgültigen Straßenherstellung sind die Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Windeck heranzuziehen. Hierbei sind 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen; der Gemeindeanteil liegt bei 10 %. Die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen muss innerhalb von 20 Jahren nach der technischen Fertigstellung der Straße erfolgen.“

  • 1. Wie viele Straßen sind in Windeck davon betroffen?
  • 2. Welche Straßen sind davon betroffen?
  • 3. Wie begründen sie die Einstufung von Straßen, bei denen „ … 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen … „ sind?

Für eine zeitnahe Beantwortung per Mail bin ich Ihnen dankbar.

Bitte beachten sie die angehängte pdf.

Für eine zeitnahe Beantwortung per Mail bin ich Ihnen dankbar.
Herzliche Grüße
Peter Inden

#Anfrage #Erschließungsbeiträge #Windeck #Straßenherstellung #Haushaltssatzung #Haushaltssicherungskonzept #Doppelhaushalt #Glasfaser

ig-dattenfeld/anfrage_erschliessungsbeitraege.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/07 16:54 von admin

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