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NRW-Bank bewilligt über 623.000 Euro für Straßenausbau in Windeck – Anliegerbeiträge offenbar vermeidbar

14. Januar 2026
Noch am 4. Dezember 2025 hatte der von der Gemeinde Windeck beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herr Rainer Schmitz von der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen, empfohlen, die Anliegerinnen und Anlieger in Windeck zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen heranzuziehen. Zur Begründung führte er an, die Prozessrisiken für die Gemeinde seien zu hoch.

Diese Einschätzung wird nun durch aktuelle Entwicklungen in Frage gestellt: Die NRW-Bank hat Fördermittel in Höhe von 623.115,58 Euro für Straßenausbaumaßnahmen in Windeck bewilligt. Damit zeigt sich, dass eine Finanzierung ohne Belastung der Anliegerinnen und Anlieger möglich ist.

Die Entscheidung der NRW-Bank wirft auch ein neues Licht auf die Haltung der CDU-Mehrheit im Gemeinderat, die bislang argumentiert hatte, „die Allgemeinheit finanziere die Wertsteigerung privaten Eigentums“. Tatsächlich machen die nun bewilligten Fördermittel deutlich, dass Straßenausbaumaßnahmen über Landesprogramme abgefedert werden können – ohne direkte Kosten für die Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund sollte künftig grundsätzlich geprüft werden, immer Förderanträge bei der NRW-Bank zu stellen. Dieses Vorgehen entspricht auch den Empfehlungen des CDU-geführten Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, das Kommunen ausdrücklich auf entsprechende Fördermöglichkeiten hinweist.

Die Bewilligung der Mittel bietet damit die Chance, die Diskussion um Straßenausbaubeiträge in Windeck neu zu führen – im Sinne einer fairen und sozialverträglichen Lösung für die Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund:

Land hat Grundstückseigentümer mit über 213 Millionen Euro von Straßenausbaubeiträgen entlastet.

Die finanzielle Entlastung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen in Windeck für die Jahre 2018 bis 2025 beträgt 623.115,58 Euro.

Zitat aus der Pressemeldung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.01.2026:

„Mehr als 95 Prozent der eingegangenen Anträge konnten durch die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, bewilligt werden. Die NRW.BANK übernimmt im Auftrag des Ministeriums die Antragsbearbeitung und Bewilligung.“

„2020 hatte die Landesregierung die erste große Reform des damals 51 Jahre alten Kommunalabgabengesetzes zugunsten betroffener Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Weg gebracht. Damals wurden noch 50 Prozent der anfallenden Beiträge übernommen. 2022 erhöhte das Land die Übernahme der anfallenden Beiträge auf 100 Prozent und zwar auch für die, die bisher noch die Hälfte hatten zahlen müssen. 2024 folgte dann der nächste logische Schritt: Das Beitragserhebungsverbot mit einer 100-prozentigen Erstattung der damit ausbleibenden Bürger-Beiträge gegenüber den Kommunen.“

„Seit Beginn der Übernahme der Bürger-Beiträge durch das Land wurden rund 3.200 Anträge von Kommunen auf Erstattung der Beitragsausfälle mit einem Volumen von rund 254 Millionen Euro beantragt. An 225 Städte und Gemeinden flossen bisher rund 213 Millionen Euro. Mehr als 95 Prozent der eingegangenen Anträge konnten durch die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, bewilligt werden. Die NRW.BANK übernimmt im Auftrag des Ministeriums die Antragsbearbeitung und Bewilligung.“

Bildquelle:
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38932472
https://de.wikipedia.org/wiki/NRW.Bank

Quellen:
Land hat Grundstückseigentümer mit über 213 Millionen Euro von Straßenausbaubeiträgen entlastet https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/land-hat-grundstueckseigentuemer-mit-ueber-213-millionen-euro-von-strassenausbaubeitraegen-entlastet
Die finanzielle Entlastung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen in Windeck für die Jahre 2018 bis 2025 beträgt 623.115,58 Euro. https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2026_01_14_mhkbd_e-pm_strassenausbaubeitraege_anl.pdf
04.12.2025 Ausschuss für Zukunft und Entwicklung (ehemals Bauausschuss) TOP 6 - Rechtliche Prüfung des beitragsrechtlichen Status der Gerhart-Hauptmann-Straße, der Ernst-Moritz-Arndt-Straße sowie der Albert-Schweitzer-Straße - Beschluss des Rates vom 20.05.2025
Ausschuss für Zukunft und Entwicklung - 04.12.2025
Tagesordung inkl. drei Bewertungen im Auftrag der Gemeinde Windeck von Herr Rainer Schmitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Kanzlei Lenz und Johlen aus Köln
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=3027
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=74908&type=do
https://drive.google.com/file/d/1OeDEmpaWEkhMEFBFCSJvlTIoem9pEfK8/view?usp=sharing
Die nur im Publikum anwesende CDU-Fraktionsvorsitzende schreibt im Nachhinein, also ohne sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen; Zitat: „Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion - und genau deshalb sieht der Gesetzgeber diese Regelung vor - darf es nicht dazu kommen, dass die Allgemeinheit die Wertsteigerung privaten Eigentums finanziert“. Die CDU reduziert das bedauerlicherweise auf einen „Dissens“ mit der SPD. Sehr schade. Leider wurde das so nicht von der CDU während der Sitzung kommuniziert. Siehe Mitteilungsblatt Windeck – 12. Dezember 2025, Seite 18: Aus der Arbeit der Ratspartei CDU: https://www.ortszeitungen.de/RM_eNewsPaper/Win/Win_50_2025.pdf