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Gedankenprotokoll Bauausschuss vom 16.05.2024

17.05.2024
Hier ein Gedankenprotokoll zur Sitzung des „Ausschuss für Planung, Bau und Gemeindeentwicklung“ vom 16.05.2024, TOP 6: Pfarrer-Robens-Straße - Planungsbeschluss

Zu TOP 3 wurden sechs Bürger hinzugezogen, die dann Fragen stellen konnten.

Verwaltung (Beigeordneter):

  • Der Planungsbeschluss ermächtigt die Verwaltung, die nächsten Schritte zum Ausbau der Pfarrer-Robens-Str. „anzugehen“.

Vorsitzender:

  • Wir sind der neuen Zuständigkeitsordnung vom 16.04.2024 gefolgt; in dem Falle haben wir den Planungsbeschluss; der nächste Schritt wäre dann der Baubeschluss (§6 Abs. 2, Buchstabe f), womit uns im Ausschuss die Aufgaben erteilt werden.
  • (Getuschel Beigeordneter und Vorsitzende) die Entwurfsplanung soll die Verwaltung jetzt erarbeiten. Danach Vorstellung in einer Einwohnerversammlung / Anwohnerinformation im Vorfeld des zuständigen Bauausschusses; werden müssen.
  • Von uns war es das jetzt.

Keine Fragen aus dem Ausschuss (Gemeinderäte und Sachkundige Bürger)

Vorsitzender:

  • So, jetzt frage ich die Bürger. Da hatten sich ja einige gemeldet …

Frage Bürger:

  • Da ist eine Zahl in Höhe von 660.000 Euro genannt worden. Wissen sie da schon, was auf die Bürger an Kosten zukommt und wie die Kosten verteilt werden?

Antwort Beigeordneter:

  • Wir sind als Verwaltung angehalten, zu dem Planungsrahmen einen entsprechenden Baukostenrahmen zu setzen. Das können wir aber ohne vernünftige Planung nur mit dem dicken Daumen. Es wäre unseriös, heute schon mit Zahlen um sich zu werfen, was das konkret für sie bedeutet. Das ist kein Mauern seitens der Verwaltung; es wäre meiner Meinung nicht seriös; wir haben keine Sicherheit.

Frage Bürger:

  • Sind wir nach der aktuellen Rechtslage zur Änderung des Straßenbaugesetzes NRW überhaupt noch belangbar?

Antwort Beigeordneter:

  • Ja, wir haben es hier mit einer Erschließungsstraße nach Baugesetzbuch zu tun; nicht mit einem Ausbau einer bereits vorhandenen Straße. Sie sprechen einen kürzlichen Beschluss des Landtages an; das bezieht sich nur auf den Ausbau bereits vorhandener und erschlossener Straßen. Und hier haben wir es mit einer Ersterschließung zu tun; deshalb greift diese Regelung leider nicht. Demzufolge wären 90 % der anerkennungsfähigen Kosten von Anliegern zu tragen.

Nachfrage Bürger:

  • Die Definition Ersterschließung kann ich nicht nachvollziehen; wir haben ja alles da; es hört sich ja an, als würden wir auf einem Feldweg wohnen.

Antwort Beigeordneter:

  • Das ist nur die halbe Wahrheit; was sie da heute haben, ist eine asphaltierte Baustraße; also die Gemeinde Windeck hat ja eine Satzung erlassen, die bestimmte Merkmale enthält, wann eine Straße als erstmalig erschlossen gilt. Das stehen so Sachen drin wie eine vernünftig nach Norden ausgebaute Beleuchtung; Entwässerungsanlagen, Gehwege. Da kann man natürlich von abweichen; ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass es da auch in Windeck per Satzung normiert, wann eine Ersterschließung vorliegt und wann nicht. Und die Pfarrer-Robens-Straße ist demnach nicht erschlossen; sodass der Ausbau als solcher dann zu tätigen ist.

Nachfrage Bürger:

  • Wenn das an diesen Normen festgemacht wird, möchte ich noch feststellen, dass ein großer Prozentsatz der Gemeinde Windeck oder der Bürger der Gemeinde Windeck an Baustraßen wohnen; wenn wir es an Gehwegen und Beleuchtung festmachen. Da gibt es in jedem Dorf genug Beispiele.

Antwort Beigeordneter:

  • Ja, das ist so

Frage Bürger:

  • Es gibt zur Wegeführung wieder eine Einbahnstraße in der Pfarrer-Robens-Straße. Dann haben wir zwei Einbahnstraßen im selben Bereich; also die Alte-Schulstraße und die Pfarrer-Robens-Straße. D.h. alle Autos (min. 150/Tag) fahren nach oben; hohes Verkehrsaufkommen. Es ist sehr schwierig, wenn alles in eine Richtung fährt.

Antwort Beigeordneter:

  • Ja, das ist so. Wenn die Verwaltung sich was wünschen könnte, wäre die Situation auch anders; wir sind leider nicht bei „wünsch Dir was“; Konkretisierung: Ünken nicht für Begegnungsverkehr geeignet. Es soll auch der Stichweg von Auf-der-Hecke zum Dreifelder-Kirchweg ausgebaut werden. Diese Passage (Schlehdornweg) ist heute für den Begegnungsverkehr freigegeben; Schlehdornweg könnte für einen vernünftigen zwei Richtungsverkehr ausgebaut werden. Dann muss zumindest nicht Auf-der-Hecke bis ganz hochgefahren werden. In dem Sinne versuchen wir jetzt, das Beste aus der Situation zu machen.

Frage Bürger:

  • Die Kanalanschlusskosten wurden schon von den Anwohnern bezahlt; die Entwässerung wurde schon bezahlt. Inwieweit wird das bei den auf uns zukommenden Kosten berücksichtigt, auch wenn WTE da zuständig ist?

Antwort Beigeordneter:

  • Der Anschlussbeitrag von Kanal und Wasser hat nichts mit dem Erschließungsbeitrag für die verkehrliche Erschließung zu tun. Was natürlich eine Rolle spielt, ist der Unterbau der Straße; das kommt ihnen bei den Kosten zugute. Das ändert aber nichts daran, dass zum Straßenausbau auch noch Erschließungskosten veranlagt werden.

Vorsitzender:

  • Wir beschließen heute lediglich diese Straße zu planen; und einem Ingenieurbüro den Auftrag zu erteilen, diese Straße zu planen. Dann sind die ersten Kosten ersichtlich; und dann kommt die Einwohnerversammlung.

Beigeordneter:

  • Wir haben kein Interesse an einer verspielten Planung; wir wollen was Funktionelles haben; mit passendem Preis-Leistungs-Verhältnis

Frage Bürger:

  • Gerade wurde gesagt, dass wir eine Anliegerstraße wären. Wenn man jetzt die Definition Haupterschließungsstraße und Anliegerstraße nimmt, kann ich der von ihnen vorgetragenen Ersterschließung nicht folgen; wir haben hinter der Pfarrer-Robens-Straße das Naherholungsgebiet Sieg; damals hieß es das die Straßen Laurentiusstraße und Bungerts-Weiher den Bereich Dattenfeld-Süd erschließen würden. Mit dem Wegfall der Straßen Laurentiusstraße und Bungerts-Weiher übernimmt die Pfarrer-Robens-Straße diese Funktion der Erschließung des Wohngebietes Dattenfeld-Süd und des Freizeitgebietes. Somit ist die Pfarrer-Robens-Straße eine Haupterschließungsstraße und keine Anliegerstraße. Und das ist wesentlich für den Kostenbeitrag der Anwohner.

Antwort Beigeordneter:

  • Wir werden das in weiteren Verfahrensschritten klären; wir nehmen Ihr Anliegen mit und prüfen das.

Keine weiteren Fragen

Dieser Beschluss wurde einstimmig angenommen: „Der Ausschuss für Planung, Bau und Gemeindeentwicklung beauftragt die Verwaltung, Planungen zum Ausbau der Pfarrer-Robens-Str. in der Ortslage Dattenfeld aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, ein Büro mit der Entwurfsplanung Verkehrsanlagen zu beauftragen und die notwendigen Fachgutachten / Stellungnahmen (insbes. Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) belaufen sich auf ca. 45.000 € brutto. Die Entwurfsplanung ist den betroffenen Anwohnerinformation vorzustellen.“


Hinweis:

  • Für die Gemeinde ist die Pfarrer-Robens-Str. eine „Wohnstraße“, die erstmalig erschlossen wird und für den Kreis eine „Haupterschließungsstraße“. :!:
  • Zitat Vorlage (16.05.2024 Ausschuss für Planung, Bau und Gemeindeentwicklung) Seite 1: „… Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) handelt es sich um eine Wohnstraße …“
  • Zitat Vorlage (16.05.2024 Ausschuss für Planung, Bau und Gemeindeentwicklung) Seite 2: „… Damit war die Herstellung der oben bezeichneten Straßen grundsätzlich nicht mehr möglich und die Pfarrer-Robens-Str., die Straße „Im Ünken“ und die Alte Schulstraße verblieben als Haupterschließungsstraßen für das Wohngebiet …“.

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ig-dattenfeld/gedankenprotokoll-bauausschuss-20240516.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/18 15:48 von admin

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