Goldgräberstimmung zu Windenergie in Eitorf unbegründet
26.05.2024
Leserbrief / Meinungsbeitrag von Peter Inden:
Die vom Eitorfer Bürgermeister verbreitete „Goldgräberstimmung“ bei den geplanten 15 Windrädern in Eitorf ist unbegründet. Es hört sich zwar gut an, dass eine Kommune, wo die Windenergieanlagen gebaut werden, 70 Prozent der Gewerbesteuer erhält.
In der Praxis haben sich die „Erwartungen an eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden an der Gewerbesteuer“ nicht erfüllt. Denn Windenergieanlagen erzielen in der „Anlaufphase aufgrund der hohen Abschreibungen und Finanzierungskosten in der Regel keine oder nur geringe Gewinne“. Und da sich der „Wert des Sachanlagevermögens der Windenergieanlagen jährlich um die Abschreibungsbeträge reduziert, werden die Standortgemeinden auch später gar nicht bzw. nur in äußerst geringem Maße an der Wertschöpfung beteiligt“, so die Einschätzung des Städte-und-Gemeindebundes-NRW.
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Und damit überhaupt ein kleiner Gewinn für Eitorf anfällt, müssen die Windenergieanlagen erst einmal Gewinne erwirtschaften. Das ist nicht immer der Fall, da hier nur die politisch motivierte Zubau-Quote zählt. Die Standorte werden nicht nach den besten Windbedingungen (Windhöffigkeit) ausgewählt, sondern nach der Quote, die jede Kommune zu erfüllen hat. Da hat es die mögliche Verpächterin der Flächen (Gräflich Nesselrodesche Verwaltung) schon besser. Sie kann einen festen Pachtertrag pro Windrad für sich vereinbaren. Und davon lässt es sich gut leben. Auch in Windeck würden nur geringe Gewerbesteuereinnahmen anfallen. Aber die Windecker Verwaltungsspitze hat es ja noch nicht einmal geschafft, eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW abzugeben.
#Eitorf #Goldgräberstimmung #Windenergie #Windkraft #Gewerbesteuer #Windhöffigkeit #Pachtertrag #Windeck #Landesentwicklungsplan
Quellen:
- 25.05.2024 Kölnische-Rundschau & Stadtanzeiger
- 29.08.2023 Eitorf - Ausschuss für Stadtplanung, Ortsentwicklung, Mobilität und Klimaschutz http://session.eitorf.de/bi/si0057.asp?__ksinr=1929&toselect=25924
- Ö 2 - Gesamträumliches Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan Hier: Vorstellung des Büros Ökoplan verbunden mit einem Sachstandsbericht
- Ö 3 - Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW (LEP) - Beteiligung der öffentlichen Stellen Hier: Stellungnahme der Gemeinde Eitorf
- 18.10.2022 - Ausschuss für Stadtplanung, Ortsentwicklung, Mobilität und Klimaschutz http://session.eitorf.de/bi/si0057.asp?__ksinr=1792&toselect=24621
- Ö 9 - Ermittlung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Eitorf im Zusammenhang mit dem Antrag der CDU-Fraktion aus der Haushaltsrede 2022
Bildquelle:
By Wind turbine arriving! by sylvia duckworth, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=115736785