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Kalkül oder Unwissenheit?

05. Mai 2019
Leserbrief:
Das Verhalten der Windecker Bürgermeisterin kann in Sachen Windenergie nur als möglicherweise grob fahrlässig oder naiv bezeichnet werden. Frau Gauss ist schon länger in der Windecker Kommunalpolitik aktiv und sollte mitbekommen haben, dass es im Flächennutzungsplan der Gemeinde keine Konzentrationszone für Windenergieanlagen gibt und somit überall in Windeck gebaut werden kann, wo es finanzstarke Investoren wollen. Anstatt sofort nach Amtsantritt das Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu starten, unternimmt Frau Gauss nichts.

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Natürlich ist es in einer Demokratie legitim, dass dieses Durcheinander durch eine Windecker Person genutzt wird, die Akquise für die Aachener Stadtwerke betreibt und vielleicht genau weiß, dass sich Baugenehmigungen für Windenergieanlagen vor Gericht erstreiten lassen können. Und zwar gegen die Naturschutzverbände und gegen die betroffenen Bürger und für den Konzernprofit und für die Verpächter der Grundstücke. Nicht umsonst war der Windpark Windeck bereits in den Referenzen der Aachener Stadtwerke dokumentiert. Aber leider nur bis zur Drucklegung dieses Leserbriefes
Peinlich wird es allerdings, wenn dies nicht von der als so bürgernah gepriesenen Frau Gauss erkannt wird. Stattdessen versucht sie die Planungsdefizite auf ihre Vorgänger zu schieben, obwohl sie es besser wissen müsste und bei dem Planungsstillstand dabei war.
Oder ist es sogar ein Kalkül, dass die Gemeinde wegen der fehlenden Konzentrationszone hier nicht selbst entscheiden können soll und so Dinge genehmigt werden, gegen die schon jetzt Unterschriften gesammelt werden? Frau Gauss wäre fein raus und könnte auf ihre fehlende Zuständigkeit und auf den Rhein-Sieg-Kreis verweisen. Wenn das Bürgernähe ist, dann gute Nacht Windeck. 1)

Quellen:

Bildquelle: https://pixabay.com/de/users/Alexas_Fotos-686414/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3444212

Kommentar

26. Mai 2019 Peter Inden

Sehr geehrter Herr Steiniger, vielen Dank für Ihre nochmalige Bestätigung, dass ich möglicherweise mit der Aussage „Frau Gauss wäre fein raus und könnte auf Ihre fehlende Zuständigkeit und auf den Rhein-Sieg-Kreis verweisen“ voll ins Schwarze getroffen habe. Die Zeitrechnung beginnt nicht erst mit dem Wahltag … Hier noch zwei Informationen: Aus dem Mitteilungsblatt Windeck vom 26. April 2019 darf ich folgendes von ihrem grünen Koalitionspartner zitieren: „Es passt nicht zusammen eine nachhaltige Energieversorgung voranzutreiben, um bspw. den Lebensraum des Eisbären zu retten und in Windeck die Schutzwürdigkeit des Rotmilans in Frage zu stellen.“ Und hier noch das Landesbüro der Naturschutzverbände dazu: https://www.lb-naturschutz-nrw.de/news/positionspapier-zum-arten-und-habitatschutz-bei-planung-und-zulassung-von-windenergieanlagen.html

19. Mai 2019 Frank Steiniger

Hallo Herr Inden,

was kann Frau Gauss oder was können die Ratsmitglieder dafür, dass Windeck am Verfahren nicht beteiligt ist? Wer hat denn den Ratsbeschluss, Vorrangflächen auszuweisen, nicht umgesetzt? Können Sie sich noch an die Zeit vor der Bürgermeisterwahl 2012 erinnern? Können Sie sich noch daran erinnern, gegen welche Kandidatur Sie damals gewettert haben? Gab es nicht mal Zeiten, wo Sie der Arbeitsgruppe „Windenergie“ in Windeck als führendes Mitglied angehörten?

Die Bürgermeisterin könnte heute mit einem neuen Verfahren zur Ausweisung von Vorrangflächen nicht gegen die Errichtung der jetzt beantragten zwei Windräder angehen, da das Antragsverfahren schon lange läuft. Außerdem stelle ich mir die Frage, mit welchem Ziel?

Gruß,

Frank Steiniger

10. Mai 2019 Peter Inden

Sehr geehrter Herr Steiniger, vielen Dank für die Bestätigung dieser Aussage im Leserbrief: »Frau Gauss wäre fein raus und könnte auf ihre fehlende Zuständigkeit und auf den Rhein-Sieg-Kreis verweisen.« … Sie schreiben »Dennoch ist es kein Verfahren der Gemeinde Windeck und auch nicht von Alexandra Gauss« …

10. Mai 2019 Frank Steiniger

Sehr geehrte/r Schreiber/in,

man mag bezüglich der geplanten Windkraftanlagen ein Befürworter oder Gegner sein. Dennoch hielte ich es für redlicher die Dinge genau und nicht nur mit Halbwahrheiten darzustellen. Wie Sie sicher wissen, hatte die CDU damals einen Antrag auf Ausweisung von Konzentrationsflächen in den Rat eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde. Es wurde damals durch die Verwaltung ein Flächennutzungsplanverfahren eingeleitet. Das führte dazu, dass eine Veränderungssperre in Kraft trat und damit vorerst kein Windrad gebaut werden durfte. Diese Veränderungssperre läuft generell zwei Jahre. Ich habe damals als Fraktionsvorsitzender der CDU den Bürgermeister Lehmann auf das Auslaufen der Frist in einer öffentlichen Ratssitzung hingewiesen. Diese Frist verstrich leider, ohne das der Bürgermeister den Ratsbeschluss umsetzte. Jetzt muss man aber auch mit einbeziehen, dass von den fünf in Frage kommenden Flächen auch die jetzt vorgesehene Fläche in der Ohmbach enthalten war. Auch wenn eine Konzentrationsfläche ausgewiesen worden wäre, so hätte man nach allen Abwägungen diese Fläche genommen, eventuell noch die Höhenlage bei Distelshausen. Die Fläche bei Distelshausen wäre aber letztendlich entfallen, weil dort das Funkfeuer des Köln-Bonner Flughafens kreuzt. Da hätte es seitens der Luftfahrt sicher keine Genehmigung gegeben. Weswegen heutzutage Flugzeuge abstürzen können, haben ja die letzten Wochen und Monate gezeigt. Insofern hat hier die neue Bürgermeisterin nichts versäumt, denn das sogenannte Bimsch-Verfahren läuft ja schon seit einigen Jahren. Das stand auch schon in der Zeitung. Wo war da die Reaktion der Windradgegner? In der letzten Ratssitzung wurde ziemlich klar vom Leiter der Zulassungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises gesagt, wie seine Behörde rechtlich zu prüfen und zu agieren hat. Es gibt, so Herr Kötterheinrich, keinen Ermessenspielraum. Werden die gesetzlichen Kriterien alle erfüllt, sind die beiden Anlagen zu genehmigen. Werden die Kriterien nicht vollends erfüllt, gibt es keine Genehmigung. Die Gemeinde Windeck wird im sogenannten Hauptverfahren angehört, nicht mehr und nicht weniger. Für den Rat der Gemeinde wird es also darum gehen, den Nutzen für unsere Gemeinde mit den ggf. schädlichen Folgen abzuwägen. Man darf ja nicht außer Acht lassen, dass die Gemeinde sich an dem Betrieb der Anlagen beteiligen darf. Eine Frage der wirtschaftlichen Kalkulation! Und dann sind die Naturschutzbelange zu berücksichtigen – dazu gehört aber auch die Abwägung, ob wir nach dem kurzfristigen Ausstieg aus der Atomenergie jetzt auch sehr kurzfristig aus der „Kohle“ aussteigen wollen. Dazu braucht es Produktionskapazitäten für regenerative Stromerzeugung. Der Rat der Gemeinde Windeck wird sich, und das stelle ich mal fraktionsübergreifend in den Raum, sehr genau mit dieser Thematik auseinandersetzen und eine Stellungnahme abgeben. Alle werden wir damit sicher aber nicht zufriedenstellen können. Dennoch ist es kein Verfahren der Gemeinde Windeck und auch nicht von Alexandra Gauss!

Mit freundlichem Gruß,

Frank Steiniger CDU-Fraktionsvorsitzender

1)
Macht es da nicht eher Sinn den Windpark Niederzier am Tagebau Hambach zu erweitern? Dort gibt es genügend Wind und auch Höhenunterschiede von bis zu 600m. Das dürfte in Zeiten des Kohleausstiegs auch grün gefärbten Protagonisten entgegen kommen.
blog/kalkuel-oder-unwissenheit.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 08:44 von admin

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