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Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2012

28. Juni 2012
Am 30. Mai 2012 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, 50 Hertz Transmission GmbH, TenneT TSO GmbH und EnBW Transportnetz, den von ihnen entwickelten Entwurf eines Netzentwicklungsplans (im folgenden NEP-E) veröffentlicht und auf der gemeinsam betriebenen Internetseite www.netzentwicklungsplan.de zur Ansicht eingestellt. Bis zum 10. Juli 2012 führen die Übertragungsnetzbetreiber dazu eine sogenannte Konsultation durch, bei der jede/r Stellungnahmen entweder postalisch oder per Kontaktformular auf der Internetseite einreichen kann.

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Für Nordrhein–Westfalen hat das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW aus den Angaben des NEP-E (insbesondere „Anhang Startnetzmassnahmen“ und „Anhang Ergebnismassnahmen“) eine tabellarische Übersicht erstellt, in der alle Projekte benannt sind, die Nordrhein-Westfalen bereits betreffen oder zukünftig betreffen können. Die Übersicht enthält Hinweise, welche Kreise/ kreisfreien Städte betroffen sind – häufig ist die genaue Lage aber noch unklar! … « Zitat Ende
Quellen:
https://www.netzausbau.de/home/de.html
https://www.netzentwicklungsplan.de/archiv
https://www.netzentwicklungsplan.de/archiv/netzentwicklungsplan-2022

Lesen Sie hierzu meine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2012.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum o.g. Netzentwicklungsplan 2012 nehme ich wie folgt Stellung:

Netzmodelle und Lastflussrechnungen werden nicht offen gelegt:

  • Im einführenden Text des Netzentwicklungsplans 2012 wird von folgender Grundannahme aus gegangen: Zitat: » … Der vorliegende Netzentwicklungsplan 2012 beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen, sondern er dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten, d.h. es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen definiert sowie konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der onshoreseitigen Übertragungsnetze in Deutschland gemäß den Detailanforderungen im § 12 EnWG gegeben. … « Zitat Ende.
  • Weiterhin wird auf auf die Broschüre »Neue Netze für Neue Energien« verwiesen. Dort findet man unter dem Kapitel »NETZPLANUNG UND TECHNOLOGIEAUSWAHL« den Hinweis auf die »Grundsätze für die Planung des deutschen Übertragungsnetzes«, in denen die Netzplanungsgrundsätze festgeschrieben sind. Diese Netzplanungsgrundsätze sind gesperrt und nicht frei für Dritte zugänglich !
  • Gerade weil es in dieser Konsultation um den Zitat: » … notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten … « Zitat Ende geht, sollte dieser Übertragungsbedarf für Dritte transparent nachvollziehbar sein. Leider ist das nicht der Fall.
  • Im konkreten Fall müssen die in Ansatz gebrachten Lastflußrechnungen (statisch und dynamisch) für Dritte zugänglich gemacht werden. Auf dieser Basis kann dann der
  • Erweiterungsbedarf nachvollzogen und auf alle Spannungsebenen herunter gebrochen werden.
  • Solange diese Daten nicht vollumfänglich für Dritte zugänglich sind, ist der Netzentwicklungsplan angreifbar und findet keine Akzeptanz in der Bevölkerung.

Fehlende Transparenz im Verfahren:

  • Die o.g. Lastflußrechnungen (statisch und dynamisch), die letztlich die Basis des Netzentwicklungsplans 2012 bilden, müssen von unabhängigen Ingenieuren und Wissenschaftlern auf Plausibilität geprüft werden. Insbesondere sind hier die positiven Auswirkungen von Smart Grids und dezentralen Erzeugerstrukturen mit ein zu beziehen.
  • Solange keine unabhängige Prüfungen der Lastflußrechnungen und deren Parameter erfolgt sind, sind weitere Verfahrensschritte zu unterlassen.

Verfahrensalternativen prüfen:

  • Im Netzentwicklungsplan 2012 fehlt die Herleitung der technischen Verfahrensalternativen komplett. Vielmehr macht die Dimensionierung der Übertragungsbedarfe zwischen Netzknoten den Eindruck, als würde es hier nicht um den Ausbau des Stromnetzes hin zu einem zukunftsweisenden Übertragungsnetz für regenerative Energieerzeuger gehen. Hier werden insbesondere fossile Energieträger, wie die extremen CO2 Emittenten im Rheinischen Braunkohlerevier, auf lange Sicht unverzichtbar in das Stromnetz eingebunden.
  • Eine Prüfung von Planungsalternativen, unter Einbeziehung von dezentralen regenerativen Erzeugerstrukturen, muss hier dringend erfolgen.

Unterschlagung von wichtigen Unterlagen im Verfahren:

  • Eine Studie des Umweltbundesamt (UBA) – die konkret im Kontext zum Netzentwicklungsplan steht – wird unter Verschluß gehalten. Laut Verlautbarungen in der Presse sollen Zitat Anfang » … die Ergebnisse vor Veröffentlichung noch einmal bis in die Fußnoten kritisch geprüft werden … « Zitat Ende. Dabei könnte die Studie aufzeigen, dass der Netzausbau durch mehr dezentrale Anlagen teilweise vermeidbar ist.
  • Eine Prüfung, ob es sich hier um politisch motivierte Einflußnahme handelt, ist dringend erforderlich.

Projektskizzen sind nicht klar formuliert:

  • Die tatsächliche geplanten Trassenverläufe gehen nicht aus dem Netzentwicklungsplan 2012 hervor. Die möglicherweise betroffenen Bürger sind nicht in der Lage ihre konkrete Betroffenheit direkt abzuleiten, da aus den Plänen nicht genau zu ersehen ist, ob sie nun substantiell betroffen sind, oder nicht. Alle geplanten Trassenverläufe müssen im Maßstab 1:25.000 topografisch eingebunden und Dritten zugänglich gemacht werden. Die zuvor aufgezeigten Defizite sollten zwingend im Netzentwicklungsplan 2012 berücksichtigt werden. Insbesondere die fehlende Transparenz und die fehlenden Verfahrensalternativen erwecken eher den Eindruck als würde es hier um eine Planung aus den 1950er Jahren und nicht um eine zukunftsweisende Planung gehen. Ich bitte um eine detaillierte Beantwortung meiner Stellungnahme.

Stellungnahme: https://drive.google.com/file/d/1UVuFNB0bPXsjRNtLxpGiuMlHYMiEN_fk/view?usp=sharing

Bildquelle: https://pixabay.com/de/users/markusspiske-670330/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=599452

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~~DISQUS~~

blog/stellungnahme-im-rahmen-der-konsultation-zum-netzentwicklungsplan-2012.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 17:26 von admin

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