Steinbruch Imhausen weiteres Absetzbecken
25.11.2025
Steinbruch Imhausen - Errichtung und Betrieb eines weiteren Absetzbeckens
Kurzfassung:
Im Steinbruch Imhausen soll zur Verbesserung der Abwasserbehandlung ein zusätzliches Absetzbecken errichtet und betrieben werden. Da der Betrieb des Steinbruchs unverändert bleibt, werden die bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme und zur Einleitung von Sümpfungs- und Niederschlagswasser in den Birkenbach weiterhin benötigt und bis zum 31.12.2041 beantragt.
Weiter lesen
Das Grundwassermonitoring , das auch den Stollen-Überlauf der Trinkwassergewinnung des Wasserwerksvereins Geilhausen e.V. überwacht, erfolgt im Auftrag der Betreiberin.
Die Einleitung des Sümpfungswassers in den Birkenbach sowie die Dauer der naturschutzrechtlichen Befreiung richten sich nach der wasserrechtlichen Genehmigung, die auf 20 Jahre ausgelegt ist.
Die Befreiung vom Naturschutz wurde am 25.09.2025 erteilt.
Langfassung und Zitate aus dem Antrag:
Am 25.09.2025 wurde im Naturschutzbeirat der Antrag der Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke (Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft) vom 04.11.2024 beraten. Das Protokoll dazu wurde erst vor wenigen Tagen versendet. Deshalb kommt dieser Nachtrag erst jetzt.
„Mit Datum vom 25.07.2023 hat die BWH beim Rhein-Sieg-Kreis die Erweiterung des Steinbruchs um rd. 2,14 ha in nördliche Richtung als wesentliche Änderung gem. § 16 BImSchG beantragt. Die Gesteinsgewinnung am Standort Imhausen wird damit mittelfristig für weitere 10 bis 15 Jahre gesichert, wobei der Abschluss der Rekultivierung (Teilverfüllung) unverändert bis zum 31.12.2041 vorgesehen ist. Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Erweiterung rechnet die BWH im 4. Quartal 2024.“
„Da die Betriebsweise des Steinbruchs auch nach der Erweiterung unverändert bleibt … werden die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser als Sümpfungswasser im Tiefgang des Steinbruchs und zur Einleitung von Sümpfungswasser (Niederschlagswasser und Grundwasser) in den Birkenbach im bisherigen Umfang weiterhin benötigt und vorliegend bis zum 31.12.2041 beantragt. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlungsanlagen werden außerdem [die] Errichtung und [der] Betrieb eines weiteren Absetzbeckens im Bereich des Teileinzugsgebietes 1 (Betriebsgelände) beantragt.“ Zitat Ende.
Im Bericht zum Grundwassermonitoring 2022 unter Berücksichtigung der geplanten Abbauerweiterung – im Kontext der Trinkwassergewinnung des Wasserwerksvereins Geilhausen e. V. – kann man Folgendes lesen: „Der Stollen-Überlauf wird im Rahmen des Grundwassermonitorings im Auftrag der Steinbruchbetreiberin messtechnisch überwacht.“
Natürlich stellt sich da die Frage nach der Genehmigungsdauer und der Befreiung vom Naturschutz. Konkret: Bis wann darf das anfallende Sümpfungswasser aus dem Steinbruch in den Birkenbach eingeleitet werden?
Antwort:
Die Einleitung in den Birkenbach und die Dauer der Befreiung orientieren sich an der Dauer der wasserrechtlichen Genehmigung, die für 20 Jahre erteilt wird.
Die Befreiung vom Naturschutz wurde am 25.09.2025 vom Naturschutzbeirat erteilt.
#Steinbruch #Imhausen #Windeck #Absetzbecken #Einleitung #Sümpfungswasser #Niederschlagswasser #Grundwasser #Birkenbach #Trinkwassergewinnung #Wasserwerksverein #Geilhausen #Stollenüberlauf #Grundwassermonitoring #Naturschutz
Quellen:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/naturschutzbeirat-2025/index-2025-09-25.php
https://www.rhein-sieg-kreis.de/protokolle-2025/_57024/Einladung.pdf
https://www.rhein-sieg-kreis.de/protokolle-2025/Nachsendung-zur-Einladung.pdf
https://www.rhein-sieg-kreis.de/protokolle-2025/Niederschrift-25.09.25-mit-Anhang-OeFFENTLICH_.pdf