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Burgruine Windeck: Befreiung vom Naturschutz

22.12.2025

[*] Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Rhein-Sieg-Kreis - Sitzung vom 18.12.2025.

Am 18.12.2025 wurde eine Frage von erheblicher Bedeutung für den Naturschutz beraten und abgestimmt, die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Burgruine Windeck.
Zitat aus der Vorlage: „Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt auf der Burgruine Windeck und dem zugehörigen Parkplatzbereich die Errichtung und Ertüchtigung baulicher Anlagen im Zuge der Regionale 2025 vorzunehmen. Hierbei soll die bisherige Zuwegung barrierearm ertüchtigt und eine barrierearme Aussichtsplattform mit Mauerbrüstung am südlichen Ende des Burgplateaus geschaffen werden. Weiterhin ist eine WC-Anlage in Holzbauweise sowie die Verlegung hierfür erforderlicher Wasser-/Abwasser- und Stromleitungen vorgesehen. Darüber hinaus ist die Verlegung einer Stromleitung zum Betrieb projektorientierter Beleuchtungsanlagen von Wegen und Platzflächen sowie zur Beleuchtung des Toilettenhauses geplant. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung liegt vor und die Maßnahmen zu Eingriff/Ausgleich, Artenschutz und FFH-Verträglichkeit wurden mit der Unteren. Naturschutzbehörde abgestimmt“.

Ergebnis der Sitzung:

Die Befreiung vom Naturschutz wurde mit drei Nein-Stimmen und folgenden Auflagen erteilt:

  • Das Toilettenhaus wird entgegen der Planung auf dem Parkplatz gebaut.
  • Es sind maximal 10 Beleuchtungsabende pro Jahr erlaubt.
  • Die Außenbeleuchtung der Burg ist zu verbessern. Der Himmel soll nicht mehr mit Licht geflutet werden.

Verlauf der Sitzung:

Im Vorfeld hatte der BUND Rhein-Sieg bereits eine negative Stellungnahme zu den geplanten baulichen Maßnahmen abgegeben und sich bei der „Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises“, bei der „Höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Köln“ und bei der „Regionalen Wirtschaftsförderung der Bezirksregierung Köln“ gegen die Bewilligung der Fördermittel ausgesprochen.
Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises, die Bürgermeisterin der Gemeinde Windeck und der BUND trugen ihre Argumente pro und contra zu der geplanten Errichtung von baulichen Anlagen auf der Burgruine Windeck vor.
Fast alle Mitglieder des Naturschutzbeirates beteiligten sich an der Diskussion.

Einleitung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung.

  • Letztes Protokoll war sehr knapp.
  • Bericht des Vorsitzenden zu anderen Themen:
  • Windenergie:
  • Anstehende Beschlüsse durch den Regionalrat am 19.12.25 können eingesehen werden: Für die Nutscheid sind drei Windparkflächen in Eitorf, Ruppichteroth und Dattenfeld [? Gemeint ist wohl das Gebiet WIND_02 im Bereich Hohes Wäldchen oberhalb von Wilberhofen / Rossel] zu erwarten.
  • Kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung die hohen Kosten im Wald abdecken? Wenn sich das jemand mit verringerter Anlagenzahl macht, wäre die Errichtung möglich.

Vortrag Wirtschaftsförderung Rhein-Sieg-Kreis

  • Projekttitel „Zurück in die Zukunft“ innerhalb der Regionale 2025.
  • Der Bewilligungsbescheid ist bereits am 09.12.25 beim Rhein-Sieg-Kreis eingegangen.
  • Projektkosten = 1,35 Mio. Euro
  • Fördergelder = 1 Mio. Euro
  • „Eigentum verpflichtet“ = Eigentümer ist der Rhein-Sieg-Kreis = Burg soll erhalten bleiben.
  • Widerspruch Fördermittel wird versucht aufzulösen.
  • Wissen um dieses Denkmal soll erhalten bleiben – Apps und VR-Brille.
  • Mitarbeiter Denkmalschutzamt hat aktuell eine eigene Dixi-Toilette; ist vor der Allgemeinheit verschlossen.
  • Neue Toilettenanlage soll auf mittlerer Höhe zur Burg installiert werden.
  • Innenbeleuchtung Burgfried soll abgeschaltet werden.
  • Neue Lichtanlage auf der Zuwegung
  • Synopse zum Schreiben des BUND-RSK vom 08.12.25 wird vorgelegt.
  • Ist kein Eventstandort mehr, kein Veranstaltungsraum; das war nur eine Projektidee

Vortrag Artenschutz

  • Rietmann Beratende Ingenieure tragen vor.
  • Toilettenhaus: Wird die Stromkabeltrasse zur Versorgung der geplanten Beleuchtungseinheiten entlang des Spazierwegs bis zum Burgplateau und hier an der Westseite des Burgplateaus entlang bis zum Ende der zukünftigen Besucherplattform weitergeführt.
  • Obere Plattform soll erweitert werden.
  • Mittelspecht, Schwarzspecht, Auenwälder, 130m Luftlinie zum FFH-Gebiet „Sieg“, Fledermäuse, Brutvögel, alles kartiert, besonderer Kellergang unter dem Bergfried, 10 Fledermausarten, mehrere Quartiere von Fledermausarten nachgewiesen, sehr viel Kot von Fledermäusen gefunden, Mittelspecht mit Balzrufen, Revier Mittelspecht, Reptilien
  • Vermeidungsmassnahmen, neue Beleuchtung soll minimiert sein, Verweis auf die Unterlagen.
  • Bauzaun, zeitliche Regelung
  • Eingriff in den Boden, Kabel im Weg werden flach verlegt, oder im Handlauf

Bürgermeisterin Windeck

  • Frage des Vorsitzenden nach der Rutsche von der Burg Windeck hinab in das Museumsdorf und nach der Hängebrücke im Museumsdorf.
  • Die Rutsche von der Burg Windeck hinab in das Museumsdorf war nur eine „Gedankenskizze“, gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis.
  • Projekte nun getrennt.
  • Burg Windeck macht der Rhein-Sieg-Kreis.
  • Museumsdorf macht Gemeinde
  • Hängebrücke im Museumsdorf für ein großes Spielgerät, vom Weg aus.

BUND-Mitglied im Naturschutzbeirat

  • Vielen Dank, dass die Stellungnahme des BUND den Mitgliedern des Beirates weitergeleitet wurde.
  • Ich möchte dazu noch einige Ergänzungen anbringen und erläutern, warum eine Befreiung vom Naturschutz unzulässig ist:
  • Ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde an die Wirtschaftsförderung des Kreises und eine Befreiung vom Naturschutz durch den Naturschutzbeirat sollen scheinbar ausreichen, die massiven Eingriffe in den Naturschutz durch die geplanten baulichen Maßnahmen an der Burg Windeck zu rechtfertigen und zu genehmigen. Dieser Zirkelschluss über drei Instanzen des Rhein-Sieg-Kreises, bei dem von vorneherein feststeht, was genehmigt werden soll, mutet sehr seltsam an.
  • Meiner Meinung nach kommt das quasi einer Selbstbeauftragung der dem Kreis angehörigen Behörden gleich. Deshalb hat der BUND auch die Höhere Naturschutzbehörde und die Regionale Wirtschaftsförderung der Bezirksregierung mit eingebunden.
  • Hier ist ein unabhängiger Blick bzw. eine zweite Meinung erforderlich, um die vermeintlichen extremen naturschutzrechtlichen Fehlentwicklungen zu unterbinden.

Bereits auf der Seite 2 des besagten Schreibens der „Untere Naturschutzbehörde“ wird umständlich erklärt, wie man über viele Jahre hinweg Rückschläge durch Nichtgenehmigungen eingesteckt hat und Projektziele umgeschrieben wurden. Ursprünglich war Folgendes geplant; ich zitiere: „Der Waldhang zwischen Burg und Museumsdorf wird zu einem Natur- und Erlebniskorridor entwickelt, in dem z.B. Wege mit Erlebnisstationen und Rutschen als verbindende Elemente gestaltet werden.“ Nachdem diese riesige Rutsche für Menschen von der Burg Windeck hinab zum Museumsdorf durch das Biotopverbundsystem nicht genehmigt wurde, soll jetzt eine Hängebrücke von einem sehr wenig frequentierten Weg zum Museumsdorf gebaut werden, was aber nicht Bestandteil dieser Befreiung vom Naturschutz ist. Das Wissen darüber ist aber trotzdem wichtig. Dieser Kontext ist in besagtem Schreiben nicht erkennbar. Aber vielleicht hören wir in der nächsten Legislaturperiode des Beirates noch davon?

Das Projekt ist nicht erforderlich, es besteht kein öffentliches Interesse und es widerspricht der FFH-Verträglichkeit. Zusammenfassend ist es mit geltendem Recht nicht vereinbar.

Das Projekt liegt im Bereich für den Schutz der Natur des Regionalplanes Köln und in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet „Sieg“ (ca. 100m Luftlinie).

„Die Waldbereiche um die Burgruine Windeck herum sind Teil des Biotopverbundsystems. Im Biotopverbundsystem kommt der die Burg umschließenden Verbundfläche „Hangwälder der Sieg zwischen Rosbach und Dattenfeld“ (VB-K-5111-050) eine herausragende Bedeutung (Stufe 1) zu.“

Es wurden 14 Fledermausarten nachgewiesen, die wie selbstverständlich vergrämt werden sollen. Das alleine sollte schon ein Ausschlusskriterium sein.

„Im näheren Umfeld der Burg [sind exemplarisch] verzeichnet: Silberreiher, Waldlaubsänger, Große Abendsegler, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, Mückenfledermaus, Spanische Flagge usw. Durch den geplanten Bau der Terrasse kann die Beeinträchtigung eines Wasserdostbestandes laut Gutachten im Auftrag der Antragsstellerin ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden. Wasserdost ist die Raupennahrungspflanze der Spanischen Flagge. Es darf nicht sein, dass alles vergrämt also vertrieben und Bestände unwiederbringlich zerstört werden.

  • Es finden nur sehr wenige Veranstaltungen auf der Burg statt.
  • Die letzte Veranstaltung war am 24. August 2024 zur 850-Jahr-Feier der Burg Windeck.
  • Davor fanden einige kleinere Veranstaltungen statt.
  • Und 1974 fand die 800-Jahr-Feier der Burg Windeck.
  • Man kann hier nicht von einem Eventstandort sprechen. Dazu ist das Museumsdorf unterhalb der Burg da.
  • Bei Veranstaltungen, wenn denn überhaupt welche stattfinden, wird ein Stromanschluss vom Parkplatz aus verwendet und es wird eine mobile Toilette aufgestellt. Das war und ist kein Problem.
  • Die Burg selbst verfügt nur über eine sehr begrenzte Veranstaltungsfläche.
  • Bei Veranstaltungen ist der sehr kleine Parkplatz von Imbissständen usw. meist komplett belegt. Besucher müssen unterhalb der Burg parken.
  • Die Parkplätze unmittelbar vor der Burg sind sehr begrenzt.

All das sind räumliche Grenzen, die es unmöglich machen, die Burg Windeck als Eventstandort zu entwickeln oder auszubauen.

  • Die 20 Führungen im dunkeln sind überflüssig.
  • Die Wegebeleuchtung ist überflüssig, da die Burg in den Abendstunden nicht besucht wird. Das habe ich kontrolliert.
  • Die innere Burgbeleuchtung sollte dauerhaft deinstalliert werden, da sie einen sehr negativen Einfluss auf die Fledermausquartiere z.B. in der Burgwand hat.

Vom Antragsteller gefordert werden eine Ertüchtigung der Zuwegung, eine neue, erhöhte Aussichtsplattform und daraus resultierend eine neue Mauerbrüstung. Gefordert werden auch die Errichtung eines WC-Hauses, die Errichtung einer projektorientierten Beleuchtung sowie die Verlegung von Leitungen.

Das ist alles komplett überflüssig. Die Besucherplattform ermöglicht bereits jetzt einen freien Blick in alle Richtungen. Der Untergrund ist befestigt, eine Rollstuhlrampe wäre nur bei einer Erhöhung der Besucherplattform erforderlich. Dass dort jetzt partiell Flatterband angebracht ist, ist der mangelhaften Instandhaltung durch den Rhein-Sieg-Kreis geschuldet.

Wir fordern, hier keine Befreiung zu erteilen.

Das überwiegend öffentliche Interesse muss nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für jeden Teilaspekt der Befreiung dargelegt werden. Leider fehlt das komplett. Das überwiegend öffentliche Interesse nach § 67 BNatSchG wird nicht nachgewiesen.

  • Ein separates Toilettengebäude ist überflüssig. Im Museumsdorf gibt es sanitäre Anlagen.
  • Der Bau einer Stromzuführung auf die Burg und der Bau einer Wegebeleuchtung vom Parkplatz zur Burgruine sollten nicht erfolgen.
  • Die bauliche Reparatur der Wege halten wir für sinnvoll. Wir weisen aber darauf hin, das dies ohnehin im Rahmen der regulären Instandhaltung zu erfolgen hat.
  • Die Verkehrssicherheit soll gefördert werden, ohne dass damit weitere zusätzliche Veranstaltungen auf dem Ruinengelände ermöglicht werden.
  • Eine Erweiterung der Aussichtsplattform in der Fläche und der Erhöhung ist auszuschließen. Bereits jetzt erfüllt die Plattform ihre Funktion, eine Aussicht zu ermöglichen. Hier werden auch Konflikte mit dem Denkmalschutz erwartet.

Fazit:

  • Wie man unschwer erkennen kann, handelt es sich hier wohl um ein reines politisches „Prestigeprojekt“, ohne erkennbaren Nutzen, aber dafür mit sehr vielen negativen Nebenwirkungen.
  • Ich bitte die Mitglieder des Beirates, die Befreiung vom Naturschutz nicht zu erteilen.

Mitglieder Naturschutzbeirat

  • Auf einer Burg wird keine Beleuchtung erwartet.
  • Warum müssen die Veranstaltungen bis 23:00 Uhr laufen?
  • Keine nachtaktiven Insekten und keine Schmetterlinge untersucht. Defizit in der Artenschutzprüfung.
  • Lichtverschmutzung – warum? Welche Abendveranstaltungen finden heute statt?
  • Der Aufwand ist absolut übertrieben.
  • Öffentliches Interesse wird nicht gesehen.
  • Irritation wegen vermeintlichen öffentlichen Interesses. Der Begriff „Eigentum verpflichtet“ wird falsch verstanden. Der Eigentümer hat Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit. Verpflichtungen bestehen insbesondere beim Landschaftsschutz und beim Naturschutz.
  • Denkmal kann nicht einfach erweitert werden.
  • Bereits genehmigte Fördermittel werden vom Antragsteller als ein Grund angeführt, um eine Befreiung vom Naturschutz zu erteilen.
  • Müll, Erfahrungen im Siebengebirge als Analogie.
  • Muss eine Burg abends besucht werden?
  • Es gab noch nie abendliche Besuche auf der Burg. Beleuchtung ist nicht erforderlich.
  • Warum sollen Fördermittel für eine sowieso fällige Instandhaltungsmaßnahme ausgegeben werden? Geländer und Zuwegung sollen erneuert werden. Das ist eine Fehlleitung von Fördermitteln.
  • Genehmigte Gelder sollen nur ausgegeben werden.
  • Spitzfindigkeiten wie Eventstandort usw. ändern an der Sache nichts.
  • Parallelprojekt Museumsdorf mit öffentlicher Toilette?
  • Verkehrssicherungspflicht ist unabhängig von der Beleuchtung zu sehen. Waldwege sind auch nicht beleuchtet.

Wirtschaftsförderung

  • Toilettenanlage, warum? Zurzeit nicht vorhanden, Beschwerden von Anwohnern wegen Fäkalien in den Hecken.
  • Toilettenanlage hat mehr Funktionen, Technikraum für Strom, Materialraum für Denkmalschützer.

Leiter Untere Naturschutzbehörde

  • Es handelt sich um einen verhältnismäßig kleinen Eingriff in die Natur.
  • Höhere Naturschutzbehörde hat beim Rhein-Sieg-Kreis angefragt.
  • Es wird eine Stellungnahme an die „Höhere Naturschutzbehörde“ geschickt.
  • Eingriff in die Natur wird über Ökokonto ausgeglichen.
  • Verwaltung empfiehlt eine Befreiung vom Naturschutz.

Bürgermeisterin Windeck

  • Windeck ist von 00:00 bis 05:30 Uhr dunkel. In dieser Zeit keine Straßenbeleuchtung.
  • Toilette wichtig, Toilettenpapier, Feuchttücher

Sitzungsunterbrechung

  • Der Leiter der „Unteren Naturschutzbehörde“ bittet um eine Sitzungsunterbrechung.
  • Grund: Verwaltungsinterne Abstimmung.

Mitglieder Naturschutzbeirat

  • Erste Sitzungsunterbrechung seit der Nichtgenehmigung der Brücke in Windeck-Dreisel.

Vorsitzender

  • Vorgetragene Bedenken sollen berücksichtigt werden.
  • Toilettenanlage soll an das Ende des Parkplatzes gebaut werden.
  • Maximal 10 Veranstaltungen in den Abendstunden

Mitglieder Naturschutzbeirat

  • Das ist eine unsinnige Verschwendung von Steuergeldern.
  • In der Summe der Veranstaltungen – auch Mittelaltermärkte usw. – sollen maximal 10 Veranstaltungen in den Abendstunden genehmigt werden.
  • Forderung nach Änderung der Lichtflutung des Himmels am Burgfried.

Untere Naturschutzbehörde

  • Laut Landschaftsschutzverordnung geht es definitionsgemäß um Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Kleinere Veranstaltungen müssen nicht genehmigt werden.
  • Verknüpfung mit den 10 Veranstaltungen in den Abendstunden ist nicht möglich.

Beschluss

  • Der Naturschutzbeirat erteilt die Befreiung vom Naturschutz mit der Einschränkung, dass die Toilettenanlage am Ende des Parkplatzes gebaut wird und die Beleuchtungsabende des Weges auf maximal 10 beschränkt werden. Die Außenbeleuchtung der Burg ist zu verbessern. Der Himmel soll nicht mehr mit Licht geflutet werden.
  • Protokollnotiz: Mülleimer nur an der Toilettenanlage.

[*] Ein Meinungsbeitrag (angereichert durch ein Gedankenprotokoll) von Peter Inden (Mitglied im Naturschutzbeirat RSK) zur Sitzung vom 18.12.2025 in Siegburg.

#Burgruine #Windeck #Naturschutzbeirat #Projektkosten #Fördergelder #Wirtschaftsförderung #Landschaftsschutz #Denkmalschutz #Bundesnaturschutzgesetz #Selbstbeauftragung

Bildquellen:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/naturschutzbeirat-2025/index-2025-12-18.php
Ausschnitt aus https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=72895&type=do

Quellen:
Stellungnahme BUND-RSK https://drive.google.com/file/d/1Ox3OyRp08PbVOk9FJWD4XAB8Vt8rSv3Y/view?usp=sharing
https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/naturschutzbeirat-2025/index-2025-12-18.php
https://www.rhein-sieg-kreis.de/protokolle-2025/Einladung-ohne-TOP-7.1-und-8.pdf
https://drive.google.com/drive/folders/10h1RSbW-74huZI_ypam_IJKMtMACkx6V?usp=sharing

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