BUND als Buhmann darzustellen ist falsch
31. Mai 2022
Zum Verbot der Konzertreihe auf Grafenwerth durch das Kölner Verwaltungsgericht
Landschaftsschutzgebiete wie Grafenwerth sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Dies legt der Gesetzgeber so fest. Und leider scheint das Amt für Umwelt und Naturschutz im Dezernat 4 des Rhein-Sieg-Kreises schon lange überfordert zu sein. Der Landrat sollte das auch schon gemerkt haben, aber er reagiert nicht. Am Beispiel Grafenwerth kann man das sehr gut erkennen.
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Anstatt die Naturschutzverbände sofort bei Beginn der Planungen mit ins Boot zu holen, werden sie erst in späten Genehmigungsschritten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens oder eben überhaupt nicht angehört. Angehört ist hier wohl das richtige Wort, da Planungen immer dann am besten gelingen, wenn alle Beteiligten von Anfang an mit eingebunden werden. Von diesen in der Industrie normalen Grundsätzen sind der Rhein-Sieg Kreis und die Kommunen weit entfernt. Ist das Kind dann in den Brunnen gefallen, wird auf den Naturschutz als Verhinderer gezeigt, wohl wissend, dass es mit einer frühen Beteiligung keine Probleme gegeben hätte. Dann halten alle Behörden zusammen und die Ausnahmegenehmigungen fallen einfach so vom Himmel. Alle Beteiligten, also die Stadt Bad Honnef und besonders die Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises sollten wissen, dass Konzerte im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich verboten sind. Sie sollten auch wissen, dass die Landschaftsschutzgebietsverordnung vorgibt, was erlaubt ist und was nicht. Dafür ist auf Stadt- und Kreisebene hoch qualifiziertes Personal angestellt. Jetzt den Bund für Umwelt und Naturschutz dafür als Buhmann darzustellen ist falsch und geht an der Sache komplett vorbei. Denn der BUND tritt hier als „Anwalt der Natur“ gegen rechtswidriges Verhalten der Behörden auf. Grafenwerth spielt hier in einer Liga wie z.B. der Braunkohlentagebau Hambach oder das Kohlekraftwerk Datteln IV. Auch hier wurden Tatsachen geschaffen und die Natur geht daran zugrunde. Möglicherweise kommen die „Genehmigungsbehörden“ im Kreis und in den Kommunen ja zur Vernunft und beteiligen die Naturschutzverbände ab sofort an ihren Planungen.
Bildquelle: Wolkenkratzer, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bad_Honnef,_Grafenwerth.jpg
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