Fluglärm den Sie gerade hören
2011-11-17 Jetzt verstehen Sie wahrscheinlich kein Wort mehr Das kommt vom Fluglärm, den Sie gerade hören. Wenn es nach der schwarz-gelben Koalition geht und Sie zu den Tausenden von Menschen gehören, die in der Nähe eines Flughafens wohnen, werden Ihre Nächte vielleicht auch bald so laut. Warum? Antworten von Eric Beres und Sebastian Bösel. ARD report mainz
Bürgerantrag Hermesgelände-Siegbogen-Niedecke
2011-08-29 An den Bürgermeister der Gemeinde Windeck Herrn Jürgen Funke Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, gerne übersende ich Ihnen diese Anregungen und Beschwerden, mit der Bitte, Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten.
Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:
Planungstopp beim Bebauungsplan Nr. 1/33 „Im Siegbogen“ (Hermesgelände) in Rosbach
Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt einen sofortigen Planungsstopp beim Bebauungsplan Nr. 1/33 „Im Siegbogen“. Die bereits erfolgten Auftragsvergaben an das Planungsbüro Hamerla/Gruß-Rink/Wegmann+Partner werden ausgesetzt. Es wird nach Maßnahmenalternativen und nach alternativen Planungsbüros gesucht, um die drohende Insellage in Rosbach zu verhindern.
Stellungnahme Einzelhandelskonzept Windeck
2011-07-22 An den Bürgermeister der Gemeinde Windeck Herrn Jürgen Funke Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach
Stellungnahme[1] gemäß Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck vom 22.07.2011 zum Einzelhandelskonzept Windeck vom Juni 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, gerne übersende ich Ihnen diese Stellungnahme, mit der Bitte, Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten.
Das Einzelhandelskonzept Windeck vom Juni 2011 tangiert meine Persönlichkeitsrechte in extremer Art und Weise. Meine direkte substantielle Betroffenheit als Windecker Bürger und meine Betroffenheit als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf die negativen Auswirkungen des Einzelhandelskonzeptes Windeck vom Juni 2011, lege ich wie folgt dar:
Hermesgelände-Siegbogen-Niedecke
2011-08-12 Stadtplanungsdrama in acht Akten – oder wie die Gemeinde Windeck sinnlos Steuergelder vergeudet. https://drive.google.com/file/d/1LX8pLHfuOav5nHcYyRno6Vdlxvf1Kt5r/view?usp=sharing
Erster Akt: Windeck ist pleite … Die Gemeinde Windeck lebt seit vielen Jahren mit einem Haushaltsdefizit. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Die Jahreshaushalte werden schon lange kritisch von der Aufsichtsbehörde geprüft. Begriffe wie Haushaltssicherungskonzept [1] und Nothaushalt dürften die Windecker Verwaltungsspitze und die Politiker [2] schon lange nicht mehr ruhig schlafen lassen.
Bürgerantrag Windenergie
2011-06-23 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, gerne übersende ich Ihnen diese Anregungen und Beschwerden, mit der Bitte Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten.Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:Ausbau der Windenergie in Windeck
Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie auf Basis einer vorherigen Erfassung der Windgeschwindigkeiten im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden Gebiete priorisiert, um auf dieser Basis die Ertragsprognosen und die wirtschaftlichen- und energetischen Vorteile der Gemeinde darzustellen. Die Gemeinde beauftragt einen Gutachter zur neutralen Priorisierung der Flächen. Dadurch wird ein Wildwuchs verhindert und die Basis für eine strukturierte Bedarfsplanung geschaffen. Zudem erschließt sich die Gemeinde Windeck zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von ca. 220.000 Euro pro Jahr.
Fluglärm Bürgerantrag
2011-01-15 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, gerne übersenden wir Ihnen diese Anregungen und Beschwerden mit der Bitte Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten.
Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema: Kontinuierliche Veröffentlichung der Messergebnisse der Windecker Fuglärm-Messstelle Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen regen wir folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die dauerhafte Veröffentlichung der Messergebnisse der Windecker Fuglärm-Messstelle auf der Internetseite der Gemeinde und die monatliche Veröffentlichung im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) der Gemeinde. Die Messergebnisse werden der Gemeinde monatlich aktualisiert vom Antragsteller zukommen gelassen.
Wahlprüfsteine des BUND zum Thema Fluglärm in Windeck
2009-08-08 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, Herr Rossbach und Herr Feljauer,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der CDU, SPD, FDP, B90Grüne und Die Linke. Der inzwischen zurück getretene Verkehrsminister Wittke hat Anfang 2008 die zuvor noch bis 2015 gültige Nachtflugregelung des Köln-Bonner Flughafens ohne Änderung um weitere 15 Jahre bis 2030 verlängert. Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, die Mitglieder der Fluglärmkommission, die Landtagsabgeordneten, die in diesem Zusammenhang ebenfalls mehrheitlich Lärmminderungsmaßnahmen gefordert hatten und vor allem alle betroffenen Bürger wurden dabei düpiert.
Presseerklärung des BUND-Windeck zum Thema Fluglärm
2008-08-14 Fluglärm – ein verdrängtes Problem
Unlängst wurde ein Bürgerantrag zum Thema Fluglärm in Windeck mehrheitlich vom Windecker Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder konnte – oder wollte – keine Lärmbelästigung durch Flugverkehr in Windeck erkennen. Zudem würde durch diesen Antrag ein Imageschaden für die Region hervorgerufen, der einen als dringend notwendig erachteten Zuzug nach Windeck verhindere. Im Zeitalter des Internets wäre dieser Streitpunkt schnell aufzuklären gewesen. Unter www.dfs.de ( dort unter Fluglärm und Umwelt – weiter zu Stanly Track ) können sowohl die aktuellen Flugbewegungen als auch zurückliegende An- und Abflüge ( mit Höhenangabe etc. ) genau verfolgt werden. Eine weitere Datenquelle liefert der Deutsche Fluglärmdienst ( www.dfld.de ) – siehe dort: Messwerte Köln/Bonn – Flugspuren. Windeck ist als betroffenes Gebiet in diesen Überblicken sehr gut erkennbar. Es sind vor allen Dingen die Anflüge ( zur Tages -und Nachtzeit) , die mitunter in einer Höhe von 3000 ft ( 1000 m ) ablaufen, die Lärm erzeugen. Die Anflüge erfolgen oft im Minutentakt und erzeugen so einen andauernden Lärm. Innerhalb der letzten 10 Jahre haben der innerdeutsche Flugverkehr um 26 % und die Flüge ins Ausland um 62 % zugenommen ( Tendenz steigend ). Dies kann und wird auch nicht an Windeck vorüber gehen.
Bürgerantrag Fluglärm
2007-11-28 An den Bürgermeister der Gemeinde Windeck Herrn Jürgen Funke Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, gerne übersende ich Ihnen diese Anregungen und Beschwerden mit der Bitte Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten. Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:
Keine Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030 Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen: Der Rat der Gemeinde Windeck fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 ist auch die Gemeinde Windeck als Anliegerkommune und die Fluglärmkommission zu beteiligen. Vor einer Entscheidung ist eine fundierte epidemiologische Studie zur Abschätzung potenzieller Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erarbeiten.