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Windparks Nutscheid Naturschutzbeirat

13. März 2025

Windparks Nutscheid Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und Waldbröhl

Hier ein Gedankenprotokoll und ein Meinungsbeitrag von Peter Inden, der auch Vertreter des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND-RSK) im Naturschutzbeirat des Rhein-Sieg-Kreises ist, zum TOP9.1.1: Windenergieanlagen im Rhein-Sieg-Kreis - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der Offenlage „Teilregionalplan Erneuerbare Energien“ vom 06.03.2024.

Die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises ist nur eine Kurzversion des Entwurfs der Bezirksregierung. Das sieht man z.B. daran, dass der Standort WIND_02 in Windeck Rossel fehlt. Er wurde als WIN_02 gekennzeichnet. Der Rhein-Sieg-Kreis wurde aufgefordert, das zu ändern.

Zwei Windparks in der Nutscheid durch die Hintertüre:

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Die Flächendarstellungen der eng beieinander liegenden Teilflächen Windeck, Ruppichteroth, Waldbröhl und Eitorf führen in der Wirkung zu zwei geschlossenen Windparks, ohne dass dafür die notwendige Flächeneignung vorliegt.
Anders als im Entwurf des Regionalplans dargestellt handelt es sich bei den potenziellen Flächen in Windeck, Ruppichteroth, Waldbröhl und Eitorf um zwei großflächige geschlossene Windparks mit 28 Teilflächen, die zudem auch im Laubwaldbestand liegen. Die Teilflächen können jeweils mit mehreren Windrädern bestückt werden.

Diese beiden Windparks müssen von der Bezirksregierung und dem Rhein-Sieg-Kreis auch so behandelt werden. Die Kritik richtet sich gegen eine Salamitaktik, bei der nur einzelne Teilflächen des Gesamtprojekts in den Regionalplan aufgenommen werden, ohne den Gesamtzusammenhang klarzustellen. Diese Situation ist zu heilen, indem die Ausprägung der beiden Windparks auch so veröffentlicht wird und den Bürgern so zur Kenntnis gebracht wird. Die Offenlage des Regionalplans muss im Kontext der beiden Windparks wiederholt werden.

Die im Rahmen des Regionalplans vorgesehenen kritischen Flächen in den Bereichen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth, der Nutscheid und Bornheim für die Nutzung von Windenergie könnten durch das „zweite Klimaschutzpaket“ der NRW-Landesregierung fast vollständig entfallen. Die Landesregierung plant, zusätzliche Windenergie- und Photovoltaikanlagen entlang von Landes- und Kreisstraßen zu installieren. Dieses Vorhaben ist Teil des sogenannten „zweiten Klimaschutzpakets“, das auf dem Koalitionsvertrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen basiert.

Das „zweite Klimaschutzpaket“ steht im Widerspruch zum Entwurf des Regionalplans. Es ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz von Windrädern entlang von Landes- und Kreisstraßen bei Naturschutzverbänden und der Bevölkerung höher ist als in der Nutscheid und in Bornheim. Zusammengefasst muss das „zweite Klimaschutzpaket“ und der Entwurf des Regionalplans wechselseitig priorisiert werden, damit es nicht zu einer Übererfüllung der Windenergieziele kommt.

Es ist wohl ein Zufall, dass der konkrete Inhalt des „zweiten Klimaschutzpaketes“ erst in einer Pressemeldung der NRW-Landesregierung vom 10.02.2025 bekannt gegeben wurde. Ein Zusammenhang mit der Frist zur Stellungnahme des Regionalplans am 13.02.2025 lässt sich dabei jedoch nicht erkennen.

Am 23.08.2023 bei einer Sondersitzung des Naturschutzbeirates wurden die Flächen in Bornheim und in der Nutscheid auch vom Vorsitzenden H.Möhlenbruch kritisiert. Schon im August 2023 war bekannt, dass es sehr wichtig ist, die potenziellen Windenergieflächen im Rhein-Sieg-Kreis mit den Kommunen abzustimmen.

Leider hat der Rhein-Sieg-Kreis, obwohl anderthalb Jahre Zeit vorhanden war, nicht die Koordinationsaufgabe übernommen, die Windkraftplanungen der Einzelkommunen zu einem regionalplanerisch tragfähigen Gesamtkonzept zusammenzufassen und diese Zusammenfassung auch den Bürgern in der Tagespresse mitzuteilen.

Auch muss ich die Passivität des Ausschussvorsitzenden Herrn Möhlenbruch ausdrücklich rügen. Laut Landesnaturschutzgesetz ist es auch die Aufgabe des Vorsitzenden, Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken, was meiner Meinung nicht geschehen ist. Eine Sondersitzung plus nachgelagerte Arbeitspakete – angestoßen durch den Ausschussvorsitzenden des Naturschutzbeirates - wären hier angebracht gewesen. Dazu hatte auch der Vorsitzende anderthalb Jahre Zeit.

Ich möchte Sie, Herr Möhlenbruch bitten, meine Rüge zu reflektieren. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, die von der Verwaltung vorgegebene Tagesordnung zu moderieren.

Der Ausschussvorsitzende reagierte aufgebracht, was aus seiner Sicht verständlich ist. Aber hatte er nicht wirklich anderthalb Jahre Zeit?

Auch Herr Bambeck als Vertreter der Verwaltung meinte, die Kreisverwaltung hätte alles, was möglich ist, getan. Er ist schon 32 Jahre in der öffentlichen Verwaltung, und der Rhein-Sieg-Kreis sei eine gute Verwaltung. Das wurde nicht abgestritten, aber auch hier stellt sich die Frage nach den anderthalb Jahren Zeit?

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Pacyna stärkte dem Vorsitzenden den Rücken und meinte, Kritik wäre unangebracht. Man müsse den Einsatz des Vorsitzenden loben.

Beim Thema welche Verwaltung nun die Pflicht hat, die Bürger über die Windenergiepläne zu informieren, gab es Wortmeldungen von „die Kommune“ bis hin zu „die Bezirksregierung“. Letztlich hatte der Rhein-Sieg-Kreis in Form einer zum Download angebotenen passwortgeschützten ca. 500 Megabyte großen Datei informiert, was alles andere als bürgerfreundlich ist.

Nach gefühlten anderthalb Stunden der Diskussion gab es einen Konsens darüber, dass die 28 Teilflächen in der Nutscheid als zwei Windparks bezeichnet werden dürfen.

Auch wurde klargestellt, dass die Antwort zum Thema „Einwendungen/Widerspruch zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (Regionalplan Köln) und zum Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Eitorf und Ruppichteroth nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)“, die auszugsweise wie folgt lautet: „Hinsichtlich des Antrags nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 18 Windenergieanlagen in den Kommunen Eitorf und Ruppichteroth ist anzumerken, dass dieses Verfahren nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt wird und ein Widerspruch gegen die Genehmigung formell nicht möglich ist. Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen.“ eine Standardantwort ist. Hiermit soll klargestellt werden, dass Widersprüche nicht zulässig sind. Es bleibt wohl nur der Klageweg.

Von der Verwaltung wurde bestätigt, dass Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen in der Nutscheid vorliegen. Die Anzahl wurde auch auf Nachfrage nicht verraten.

Die letzte Wortmeldung kam dann von Herrn Nesselrode einer der Initiatoren der Windenergieanlagen in der Nutscheid. Er legte dar, dass er hier nicht „maggeln“ würde. Er habe über alles informiert und müsse auch an seine 40 Beschäftigte denken. Das wurde nicht in Abrede gestellt. Interessant war allerdings die Verwendung des kölschen Begriffs „maggeln“, was wohl für „illegale Geschäfte“ in der Nachkriegszeit benutzt wurde. Warum er sich so äußerte, weiß wahrscheinlich nur er selbst.

Das am 05.03.2025 sechs Windenergieanlagen in Bornheim (Konzentrationszone Ville-Rücken) genehmigt wurden, wurde von Herrn Pacyna (Landschaftsschutzverein Vorgebirge, LSV) kurz und unaufgeregt angesprochen. Einen Tag später bezeichnete der BUND die Genehmigung von sechs Windrändern auf dem Villerücken als eine „offene Provokation!“ Dem Verfasser dieser Zeilen ist nicht klar, ob das Verhalten des LSV Vorsitzenden auch so in der Bornheimer Bevölkerung kommuniziert wird. Mal sehen, ob dort eine Aufklärung stattfindet?

Fazit: Nicht besprochen wurde eine mögliche juristische Anfechtung und eine extreme zeitliche Verschleppung der Gültigkeit des Regionalplans. Laut WDR lagen Ende November 2024 in ganz NRW Anträge für 855 Windräder außerhalb der Zonen des Regionalplans vor. Die schwarz-grüne Landesregierung will durch eine Übergangsregel verhindern, dass bis zur Gültigkeit der neuen Regionalpläne, außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete Windenergieanlagen gebaut werden. Es ist aber fraglich, ob das grün geführte Landes Umweltministerium damit Erfolg haben wird. Die Investoren und die Verpächter der Flächen stehen in den Startlöchern und wollen nicht ewig warten.

Auch im Rundschreiben Nr.49 des Landesbüros der Naturschutzverbände liest man auf S.14 „Nach § 249 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) steht die Feststellung des Erreichens der Flächenbeitragswerte oder Teilflächenziele der Ausweisung zusätzlicher Flächen für Windenergievorhaben nicht entgegen. Das bedeutet, dass die Kommunen neben dem regionalplanerisch festgelegten WEB jederzeit weitere Flächen für die Windenergienutzung ausweisen dürfen. Im September 2024 hatten in NRW bereits 122 Gemeinden Windenergiebereiche über Positivplanungen ausgewiesen.

„Der Umstand, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Art trägt, da etwa 65 % des Weltbestandes von Rotmilanen in Deutschland vorkommt, findet im Kontext des Ausbaus der Windenergie keine Beachtung.“ Dies gilt auch für den Bereich der Nutscheid. Auch hier muss massiv nachgebessert werden.

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Bildquelle:
https://flic.kr/p/9WUUjt Von: https://www.flickr.com/photos/buchenmann/ und Bildlizenz dazu: Attribution-NoDerivs 2.0 Generic (CC BY-ND 2.0) https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

Quellen:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/naturschutzbeirat-2025/index.php
https://www.rhein-sieg-kreis.de/protokolle-2025/Einladung-oeffentlich.pdf
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/publikationen/rundschreiben.html
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fileadmin/redaktion/publikation/rs/2021-2025/LBN-rundschreiben-49.pdf
https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/informationserlass-eu-notfallvo-23-03-10.pdf
https://landesplanung.nrw.de/aenderung-des-landesplanungsgesetzes-lenkung-des-ausbaus-der-windenergie-der-uebergangszeit
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/windrad-aussetzungen-bundesrat-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/windenergie-regionalplaene-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/windraeder-uebergangsregel-ovg-erlass-100.html
https://verliebtinkoeln.com/koelsche-sprache-was-bedeutet-das-koelsche-wort-maggeln/
Rhein-Sieg-Kreis in Form einer passwortgeschützen https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticate (Passwort: TPEE)
https://sessionnet.owl-it.de/bornheim/bi/getfile.asp?id=289883&type=do
https://sessionnet.owl-it.de/bornheim/bi/si0057.asp?__ksinr=5040&toselect=42604&smcspf=4
https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/genehmigung-6-windenergieanlagen-in-bornheim.php
Errichtung eines Windparks mit 6 Anlagen südöstlich von Sechtem, Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
https://sessionnet.owl-it.de/bornheim/bi/getfile.asp?id=289690&type=do
Genehmigung von sechs Windenergieanlagen in Bornheim (Sechtem) - Antragsteller: Firma REA GmbH Umweltinvest, Düren https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/genehmigung-von-6-windenergieanlagen-in-bornheim.php https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.1/Anlagengenehmigung.php https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/Genehmigung_KRS_Kompostwerke.pdf https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/20241001_Genehmigungsbescheid-final_Durchschrift_OmU.pdf

blog/windparks-nutscheid-naturschutzbeirat.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/13 13:55 von admin

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