Vierzehn Jahre Fluglärm Messungen Windeck
02. Januar 2025
Seit Juli 2009 zeichnet eine Fluglärmmessstation den Fluglärm in Windeck rund um die Uhr auf. Die Messwerte dieser Fluglärmmessstation werden automatisiert an den Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) übertragen und von dort aus im Internet zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Messwerte über einen Zeitraum von 14,5 Jahren, von Juli 2009 bis Dezember 2024, weist auch eine Erhöhung der Nachtflüge zwischen 22:00 und 06:00 aus.
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2009 wurde noch hauptsächlich tagsüber über Windeck geflogen, wobei seitdem die Anzahl der Nachtflüge gestiegen ist. Beispielsweise wurden zwischen 2020 - 2024 ein Mittelwert von 4000 Nachtüberflügen und 4000 Tagüberflügen über Windeck gemessen. Die lauteste Nacht der letzen vier Jahre war im Juli 2022 mit 48 Nachtüberflügen. Dies lässt sich mit der weiteren Verlagerung von Flügen nach Köln-Bonn und deren Flugroute über Windeck erklären. Die Maschinen fliegen deshalb mitten über Windeck, weil sich in Windeck-Locksiefen das Funkfeuer befindet, an dem sich alle Flugzeuge orientieren.
Die coronabedingte Flaute bei Flugreisen hatte nachweislich keinen Einfluss auf die Anzahl der Nachtflüge über Windeck. Es handelt sich wohl ausschließlich um Frachtflüge.
Leider unternimmt die Lokalpolitik nichts gegen die zunehmende Lärmbelastung, und der Köln-Bonner Flughafen reduziert weder die Flüge über Windeck, noch finanziert er den passiven Lärmschutz. Wer nachts wegen Fluglärm wach wird, sollte sich daher die Uhrzeit merken und am nächsten Morgen online eine Beschwerde abschicken. Fluglärmbeschwerden können sehr einfach mit drei Klicks über https://www.dfld.de/Mess/Language/BeschHelpG.html gemacht werden.
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Kommentare
03. Januar 2025 Willi Roberts
14 Jahre Fluglärmmessung in Windeck dokumentiert unabweislich , 14 Jahre Fluglärm über Windeck und dies besonders zur nächtlichen Schlafenszeit. Damit gibt es für die Verantwortlichen in Politik und Behörden kein Verstecken mehr vor der Wahrheit , dass die Bevölkerung wider besseres Wissen erheblich gesundheitlich geschädigt wird. Vom dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ganz zu schweigen.
Mehrere wissenschaftliche Studien belegen die gesundheitlichen Folgen von ( insbesondere nächtlichem ) Fluglärms. Folgende Studie bezieht u.a. auf den Rhein-Sieg-Kreis
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf
Zitat daraus: „Die Ergebnisse zeigen für Herz- und Kreislauferkrankungen einen linearen Anstieg des Erkrankungsrisikos bei beiden Geschlechtern von niedrigen Dauerschallpegeln an (40 dB(A) bei allen Zeitfenstern, von 35,25 dB(A) an für den 24-Stunden-Dauerschallpegel“
„Die verfügbare wissenschaftliche Evidenz erlaubt es, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fluglärm, vor allem nächtlichen Fluglärm, und Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs anzunehmen“. Geht man davon aus, dass diese Erkenntnisse bei den Verantwortlichen in Politik und Behörden bekannt sind, so stellt sich die Frage, ob hier die Ansicht des Bundesgerichtshofs anzuwenden wäre, die da lautet:
„Billigend in Kauf nehmen', das bedeutet nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes, der hier mit der sogenannten 'Billigungstheorie' arbeitet, dass der Täter sich mit seiner Tat abfindet.“
Eine schleichende Normalität hat diese Problemlage aus der Öffentlichkeit gespült – das veranschaulicht folgende Parabel:
Wirft man einen Frosch in einen Topf mit kochendem Wasser, wird er sofort herausspringen, setzt man ihn jedoch in einen Topf mit warmem Wasser und erhitzt es langsam bis zum Siedepunkt, wird der Frosch im Topf bleiben, bis er verkocht ist.
Quellen: