Pressemitteilung der Lärmschutzgemeinschaft Köln-Bonn
16. August 2015
Hier ein Update zum Beitrag »OVG Münster – Flughafenbau gesetzeskonform« in Form der Pressemitteilung der Lärmschutzgemeinschaft Köln-Bonn e.V.
Gegen „fiktive“ Planfeststellung von Köln – Pleite war vorhersehbar Nachdem nun das Urteil zum Verfahren der von Siegburg und Lohmar unterstützten Kläger – zwecks Erreichung eines bisher nie durchgeführten ordentlichen Planfeststellungsverfahrens, indem das Gericht die gem.§ 71 Abs. 2 LuftVG verordnete „fiktive“ Planfeststellung in Anwendung auf Köln/Bonn für rechtswidrig erklärt – nun endlich öffentlich zugänglich ist (www.nrwe.de Az: 20 D 16/14.AK), erhält nun Bestätigung, was sich bereits am ersten Prozesstag abzeichnete. (Urteil als pdf siehe HIER)
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Der Anwalt der Kläger musste zunehmend erkennen, dass das Gericht bezüglich des „Angelegtseins“ und der Erteilung der endgültigen Betriebsgenehmigung seiner Argumentation nicht folgte. Auch der Hinweis auf die zeitliche Kluft zwischen Genehmigung und Ausbau der großen Bahn, sowie deren reduzierte Ausführung (3.800 statt 4.500 m Länge) machte keinen Eindruck auf die Richter. Ganz fatal war dann das Umschwenken auf die Gesundheitsbeeinträchtigung der Kläger durch den am hiesigen Flughafen beträchtlichen Nachtfluglärm, denn alle Kläger wohnen im durch das Fluglärmschutzgesetz definierten Nachtschutzgebiet. Damit haben sie gesetzlichen Anspruch auf passiven Schallschutz, der eine Gesundheitsgefährdung ausschließen soll. Ob das bei den im Gesetz verankerten Grenzwerten tatsächlich auch der Fall ist, steht nicht nur nach Meinung der Lärmschutzgemeinschaft auf einem anderen Blatt, wurde im Verfahren allerdings nicht erörtert.
Sowohl die Gesundheitsproblematik als auch das Infragestellen der fiktiven Planfeststellung waren bereits Gegenstand in mehreren Verfahren die von der Lärmschutzgemeinschaft unterstützt wurden, und so sind Entscheidungen dazu sowohl von OVG Münster als auch Bundesverwaltungsgericht Leipzig bekannt. Das hat es dann den Richtern auch so einfach gemacht, die vom Kläger-Anwalt eingebrachten insgesamt 92 Beweisanträge allesamt mit dem Hinweis „bereits aktenkundig“ und „richterlich entschieden“ abzulehnen. Schließlich konnte auch der als letzter Rettungsanker langzierte Befangenheitsantrage gegen den entscheidenden Senat des OVG die verfahrene Angelegenheit nicht mehr retten. Aufgrund dieser negativen Erfahrung appelliert die Lärmschutzgemeinschaft an alle Betroffenen im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn, die sich in einen Rechtsstreit mit der Luftverkehrsseite begeben wollen, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Quelle: www.fluglaerm-koeln-bonn.de
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Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flughafen_K%C3%B6ln-Bonn_03.JPG#/media/File:Flughafen_Köln-Bonn_03.JPG
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