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Fluglärm in alle Ewigkeit in Windeck?

23. Juni 2026

[*] Der Flughafen Köln/Bonn verursacht seit langem ein massives Problem mit nächtlichem Fluglärm in Windeck.

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat nun eine zeitlich unbegrenzte Entfristung der Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen Köln/Bonn beantragt.

Lokaler Hintergrund

2009 wurde noch hauptsächlich tagsüber über Windeck geflogen, wobei seitdem die Anzahl der Nachtflüge gestiegen ist. Dies lässt sich mit der weiteren Verlagerung von Flügen nach Köln-Bonn und deren Flugroute über Windeck erklären. Die Maschinen fliegen deshalb mitten über Windeck, weil sich in Windeck-Locksiefen das Funkfeuer befindet, an dem sich alle Flugzeuge orientieren.

Das Drehfunkfeuer Cola in Windeck-Locksiefen gehört zu den wenigen ganz großen Drehfunkfeuern in Westdeutschland. An ihm orientieren sich fast alle nationalen und internationalen Flüge im westdeutschen Raum. Und diese Passagier- und nächtlichen Frachtflüge verlaufen über Windeck. Aufgrund des fehlenden Nachtflugverbots, mutierte der Flughafen Köln-Bonn zum nächtlichen Frachtflughafen.

Hintergrund Landespolitik und Fluglärmkommission Köln/Bonn

Die 2008 von Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) erteilte Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn läuft bis zum 31. Dezember 2030.

Trotzdem hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH am 10.03.2026 einen Antrag auf Entfristung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen beim Ministerium für Um- welt, Naturschutz und Verkehr als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellt. Parallel dazu will sich der Flughafen in einem 11-Punkte-Plan zu Lärm reduzierenden Maßnahmen verpflichten.

Am 02.07.2026 berät die Fluglärmkommission Köln-Bonn über den Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH.

Diese „Hau-Ruck-Aktion“ des Flughafens ist wohl eine Taktik, um möglichst schnell eine Regelung für den Nachtflug über das Jahr 2030 hinaus zu erreichen.

Rhetorische Frage: Und wer positioniert sich hier für die vom Nachtfluglärm betroffenen Menschen und der Natur im Umfeld des Flughafens?

Nach einer Studie des Umweltbundesamtes mit dem Titel „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm - Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ steigen die Herz- und Kreislauferkrankungen linear von niedrigen Dauerschallpegeln an.

Nachweislich der vom Flughafen ausgewiesenen Messwerte haben sich die nächtlichen Dauerschallpegel nicht verringert.

Insbesondere die nächtlichen Passagierflüge der letzten 15 Jahre haben sich nahezu verdreifacht.

Man erkennt anhand der gemessenen Daten keine positive Veränderung des nächtlichen Fluglärms seit Inkrafttreten des neuen Fluglärmgesetzes in 2007 und der Nachtflugbeschränkungen seit 1997, und der Nachtfluglärm nimmt zuletzt sogar wieder durch die Erhöhung der nächtlichen Bewegungen zu.
Damit ist die Belastung der betroffenen Menschen durch den nächtlichen Fluglärm des Flughafens Köln/Bonn nach wie vor unzumutbar hoch. Sie übersteigt die einschlägigen WHO-Empfehlungen und andere Lärm- Vorsorgewerte deutlich. Dies verdeutlicht, dass die bisherigen Bemühungen um Lärmminderung (wie sie auch mehrfach von der Landesregierung gefordert wurden), einschließlich lärmabhängiger Start- und Landegebühren, der Flugroutengestaltung oder der Modernisierung der eingesetzten Maschinen, nicht ausreichend sind.

Hier die Forderungen im Zusammenhang mit der beantragten Nachtflugregelung im Einzelnen:

  • Die „Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn“ vom 26.08.1997, unverändert übernommen im Bescheid vom 07.02.2008, ist gänzlich neu zu fassen.
  • Dem Erlass sind eine detaillierte Prüfung und eine Beteiligung der betroffenen Anliegerkommunen und der Naturschutzverbände vorzuschalten.
  • Der Sofortvollzug der Planfeststellung3 für das „Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zur Abstellung von Flugzeugen“ muss geprüft werden. Insbesondere der Umstand, dass die Planung im faktischen Vogelschutzgebiet stattfindet.
  • In eine erneuerte Nachtflugregelung sind verbindliche, dynamische und überprüfbare Lärmminderungsvorschriften zu integrieren, wie maximal zulässige Lärmkontingente, Obergrenzen für Maximalpegel und eine zeitgemäße Kategorisierung der Flugzeugtypen in Lärmklassen. Die Lärmbetroffenen brauchen einen Vertrauensschutz, sodass der ihnen zugemutete Fluglärm nicht allein von der Konjunktur oder der Flughafeninfrastruktur abhängt, sondern dass es behördlich vorgegebene, zumutbare und messbare Lärmgrenzen gibt.
  • Es ist eine Kernruhezeit (0.00 Uhr – 5.00 Uhr) für Passagierflugverkehr und Frachtflugverkehr einzuführen. Zweifel an deren rechtlicher Zulässigkeit, gesamtwirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit und zulassungsrechtlicher Zumutbarkeit (Vertrauensschutz) sind nach jahrelanger Diskussion ausgeräumt.
  • Eine belastbare und rechtssichere Aktualisierung der Studie zur Gesundheitsgefährdung durch Nachtfluglärm im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn im Auftrag des UBA (siehe Studie aus 2010), als Basis für eine zukünftige Verringerung der Grenzwerte.

Fazit

Zusammenfassend sollte der Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 10.03.2026 auf Entfristung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr abgelehnt und im Detail überprüft werden.

[*] Ein Meinungsbeitrag von Peter Inden

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Bildquelle:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flughafen_K%C3%B6ln-Bonn_03.JPG#/media/File:Flughafen_Köln-Bonn_03.JPG

Quellen: