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Wahlprüfsteine des BUND zum Thema Fluglärm in Windeck

2009-08-08 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, Herr Rossbach und Herr Feljauer,

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der CDU, SPD, FDP, B90Grüne und Die Linke. Der inzwischen zurück getretene Verkehrsminister Wittke hat Anfang 2008 die zuvor noch bis 2015 gültige Nachtflugregelung des Köln-Bonner Flughafens ohne Änderung um weitere 15 Jahre bis 2030 verlängert. Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, die Mitglieder der Fluglärmkommission, die Landtagsabgeordneten, die in diesem Zusammenhang ebenfalls mehrheitlich Lärmminderungsmaßnahmen gefordert hatten und vor allem alle betroffenen Bürger wurden dabei düpiert.

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Bürgerantrag Fluglärm

2007-11-28

An den Bürgermeister der Gemeinde Windeck
Herrn Jürgen Funke
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke,
gerne übersende ich Ihnen diese Anregungen und Beschwerden mit der Bitte Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten. Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:

Keine Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030 Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen: Der Rat der Gemeinde Windeck fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 ist auch die Gemeinde Windeck als Anliegerkommune und die Fluglärmkommission zu beteiligen. Vor einer Entscheidung ist eine fundierte epidemiologische Studie zur Abschätzung potenzieller Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erarbeiten.

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