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Lehmann als Vertreter der Flughafenlobby?

20. Mai 2015
Der Windecker Bürgermeister Lehmann mag es gerne einfach. So auch in der laufenden Fluglärmdebatte, in der er sich unreflektiert die Scheinargumente des Köln-Bonner Flughafens zu eigen macht und damit die Bürger brüskiert, die vom stetig steigenden Fluglärm betroffen sind. Dabei wäre es doch auch für Bürgermeister Lehmann so einfach sich einen objektiven Überblick über den Windecker Nachtfluglärm zu verschaffen.

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Alle Windecker Überflüge werden von einer Messstation der Lärmschutzgemeinschaft Köln-Bonn aufgezeichnet und vom Deutschen Fluglärmdienst e.V. im Internet zur Verfügung gestellt. Würde sich Lehmann auch nur 5 Minuten seiner ach so wichtigen Arbeitszeit nehmen, so könnte er sich über den Windecker Nachtfluglärm im Internet informieren. Dann wird auch Lehmann verstehen, daß er seinen Bürgern verpflichtet ist und nicht den wirtschaftlichen Interessen des Köln-Bonner Flughafens. Leider will oder kann Lehmann nicht verstehen, daß sich immer mehr Flugzeuge im Übergang vom Steig- in den Beschleunigungsflug befinden während sie Windeck nachts überfliegen. Die Steigflugphase wird bis über Windeck ausgedehnt, womit auch die sehr lauten aufheulenden nächtlichen Triebwerksgeräusche zu erklären sind. Aber vielleicht will sich Lehmann einfach nicht unbeliebt machen, um auch für die Zeit nach Windeck weiter vermittelbar zu sein. Oder ist Lehmann einfach nur zu bequem und will seine Ruhe im ach so stressigen Bürgermeisterjob? Im weiteren Verlauf dieses Textes finden sich exemplarische Mails zum Thema. Interessant ist, dass sich Bürgermeister Lehmann auf eine Messung des Flughafens bezieht, die der Flughafen leicht manipulieren konnte. Nachdem die defekte Messtechnik des Messwagens im zweiten Anlauf vom Flughafenpersonal zum Laufen gebracht wurde, ließen die Nachtüberflüge wie durch ein Wunder nach. Dabei ist interessant zu wissen, dass der Köln-Bonner Flughafen bestimmt über welche Ortschaften geflogen wird. Und während der Vergleichsmessung wurde Windeck einfach nicht überflogen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! ——– Weitergeleitete Nachricht ——– Betreff: Fluglärm Datum: Wed, 13 May 2015 09:47:44 +0000 Von: Kirchner, Heidi heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de An: wilhelm.robertz@gmx.de wilhelm.robertz@gmx.de

Sehr geehrter Herr Robertz, im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Gemeinde verpflichtet, den Erhalt und die Entwicklung der Lebensqualität zu sichern. Die Gemeinde muss in diesem Zusammenhang wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen für alle Bürger/innen bereitstellen. Zu den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge gehören u.a. Abfallbeseitigung, Versorgung mit Gas, Wasser, Strom, der Öffentliche Personennahverkehr, Straßenbau und Straßenreinigung. Flughäfen liegen außerhalb des Bereiches der Daseinsvorsorge der Kommunen. Das Thema Fluglärm ist eine Landes- bzw. Bundesangelegenheit, ungeachtet dessen habe ich mich mit zuständigen Stellen (u.a. Herrn Partsch, Fluglärmmessstelle) in Verbindung gesetzt, die von dort erhaltenen Informationen füge ich Ihnen zu Ihrer Information bei. Bei dem allgemeinen Thema Lärm und Lärmschutz handelt es ich um einen Prozess, an dem die betroffenen Kommunen stets beteiligt und auch an einer für alle Beteiligten vertretbaren Lösung interessiert sind. Informationen hierzu sind immer wieder der Presse zu entnehmen. Ich gehe jetzt davon aus, dass in der Angelegenheit „Fluglärm“ nunmehr alle Argumente mit Ihnen ausgetauscht sind und bitte Sie von weiteren Schreiben an die Gemeinde Windeck abzusehen.

Antwort Herr Partsch Fluglärmmessstelle: „Generell ist festzustellen, dass Windeck in unserer Beschwerdestatistik eine völlig untergeordnete Rolle spielt. In den letzten 3 Jahren waren es jeweils weniger als 10 Beschwerden pro Jahr, die dabei meist nur von 1 – 3 Personen stammten. Ich sende Ihnen hier auch noch die Messergebnisse unserer Messung in Dattenfeld (April 2014) mit. In aller Regel liegen die Maximalpegel unter 70 dB(A) und die Dauerschallpegel unter 40 dB(A). Von „Gesundheitsgefährdung“ kann hier also nicht die Rede sein. Die DFLD Messstelle in Windeck wurde im November 2014 technisch verbessert, als Resultat sind auch die Lärmpegel deutlich nach unten gegangen. So weisen die DFLD Statistiken für Dezember 2014 und Januar 2015 bezüglich nächtlicher Einzelpegel von 68 dB(A) und mehr deutlich weniger als 1 Lärmereignis pro Nacht aus. Von „Dauerbeschallung“ kann also wirklich nicht die Rede sein. Bezüglich des An- und Abflugverhaltens gibt es keine Veränderungen, die sich irgendwie auf Windeck ausgewirkt haben könnten. Generell ist es eines unserer dringenden Anliegen, Anwohner vor Lärm zu schützen und ihre Nachtruhe möglichst nicht zu stören. Seit vielen Jahren sieht der Flughafen dies als Daueraufgabe, die mit einer Reihe von Maßnahmen im Rahmen eines Lärmschutzkonzepts angegangen wird. Bereits 1999 wurde zum Beispiel das sogenannte NESS-Verfahren eingeführt, dessen verbesserte Beschreibung der Abflugrouten anhand von geographischen Wegepunkten eine höhere Genauigkeit beim Abflug ermöglicht und damit möglichst das Vermeiden von Überflügen dicht besiedelter Wohnbereiche. Im Bereich des Anflugs wurde der sogenannte CDA (Continuous Descent Approach) entwickelt, bei dem ein Flugzeug seine Reiseflughöhe in einem kontinuierlichen Sinkflug verlässt. Die Leistung der Triebwerke lässt sich so auf ein Minimum reduzieren – das Flugzeug fliegt in einer Art Gleitflug, was im Bereich zwischen 50 – 20 km vor der Landung zu einer signifikanten Lärmminderung führt. Köln Bonn war der erste Flughafen in Nordrhein-Westfalen, der dieses lärmreduzierende Verfahren im Februar 2009 eingeführt hat. Je nach Flughafenumfeld kann es durchaus lohnend sein, Start- und Landeverfahren auf ihr Potential zur Lärmminderung zu untersuchen. Hierzu wurde am Flughafen Köln Bonn eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, die am 27.5.2013 ihre erste Sitzung hatte. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge zur technischen Lärmoptimierung an Luftfahrzeug, Infrastruktur sowie bei An- und Abflugverfahren zu erarbeiten bzw. deren Machbarkeit zu analysieren und zu bewerten. Unter anderem wurde hierzu eine Studie beim Verkehrswissenschaftlichen Institut der RWTH Aachen in Auftrag gegeben. Hier sollen explizit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie lärmmindernde Flugverfahren auf ihre mögliche Anwendbarkeit am Flughafen Köln Bonn untersucht werden. Neben diesen Maßnahmen zur Reduzierung an der Lärmquelle haben wir in mehreren Stufen unsere Entgeltordnung angepasst, um lärmarmes Fliegen in der Tageszeit attraktiv zu gestalten. Neben einer feinen Staffelung in Lärmklassen und der deutlichen Verteuerung lauterer Maschinen in der Nachtzeit, bieten wir ein deutschlandweit einzigartiges Entgeltmodell. Die Gewährung einer Rabattierung auf das Lande- und Abfertigungsentgelt besonders lärmarmer Frachtflugzeuge ist an dem Ziel orientiert, das derzeit lauteste Frachtflugzeug MD 11 nachts baldmöglichst zu ersetzen. Dazu soll den Unternehmen ein Anreiz geboten werden, die modernsten und damit leisesten langstreckentauglichen Großraumfrachtflugzeuge einzusetzen, die derzeit am Markt verfügbar sind. Dies sind die Boeing B 777 sowie die B 747-8 und mit etwas geringerem Frachtfassungsvermögen der Airbus A 330. B777 und B747-8 sind in Lärmklasse 7, der Airbus A 330 in Lärmklasse 6 eingeordnet (MD 11 ist in LK 9). Die Rabattierung erfolgt über 3 Jahre mit 40 %, 20 % und 10% auf die Lande- und Abfertigungsentgelte. Wir sind der Auffassung, mit diesem Anreizsystem ein deutliches Signal an die Fluggesellschaften zu setzen und damit merklich zur Lärmminderung beizutragen. So haben in den letzten 2 Jahren die Einsatzzahlen der MD11 erheblich ab-, die Einsätze der besonders lärmarmen B 777 deutlich zugenommen. Weiterhin sorgt unser umfangreiches passives Schallschutzprogramm mit einem Umfang von etwa 85 Mio.€ für die im nahen Umfeld betroffenen Menschen für zuverlässigen Schutz der Nachtruhe. Bezüglich der Lärmmessungen und dem Verlauf von Flugspuren bieten wir als Flughafenbetreiber ohnehin die maximale Transparenz. Unter http://travis.koeln-bonn-airport.de/ können Sie jederzeit den an- und abfliegenden Verkehr beobachten und auch die aktuellen Werte der flughafeneigenen Lärmmessstellen einsehen. Auch die Entfernung einzelner Flüge zu Ortslagen (wie z.B. Windeck) lässt sich metergenau darstellen. Seien Sie versichert, wir sind uns des Lärmproblems sehr bewusst und werden auch künftig in unserem Bestreben nicht nachlassen, Lärmminderung voranzutreiben, um die Belastung für die Anwohner wo immer möglich zu minimieren.“

Mit freundlichen Grüßen Hans-Christian Lehmann (Bürgermeister) Gemeindeverwaltung Windeck Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach ——————————————— Tel.: 02292-601-111 Fax: 02292-601-291 Email: hans-christian.lehmann@gemeinde-windeck.de Internet: www.windeck-bewegt.de

——- Weitergeleitete Nachricht ——– Betreff: WG: Fluglärm Datum: Mon, 2 Feb 2015 10:24:01 +0000 Von: Kirchner, Heidi heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de An: wilhelm.robertz@gmx.de wilhelm.robertz@gmx.de

Sehr geehrter Herr Robertz, wir haben erneut Kontakt mit dem Geschäftsführer des Flughafen Köln/Bonn Herrn Garvens und des Leiters der Fluglärm- und Schadstoffmessung Herr Partsch aufgenommen und diese gebeten, sich zu den erhöhten Messwerten kurzfristig zu äußern. Beide wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert und auch gebeten konkrete Maßnahmen aufzuzeigen, die vom Flughafen ergriffen werden, um eine Reduzierung der Lärmemissionen zu erreichen. Die Antwort bleibt abzuwarten. Die von mir angekündigte Sitzung des Ältestenrates wird wohl im Laufe des Monats Februar stattfinden. Der Termin wird kurzfristig vom Bürgermeister festgesetzt, dann werden wir die Thematik auch unter dem Aspekt der „Daseinsvorsorge“ ausführlich besprechen. Vielleicht liegen bis dahin auch die Antworten des Flughafens vor und können als Gesprächsgrundlage in die Diskussion einfließen. Die Statistik der Fluglärm-Messstation Windeck und die von Ihnen und Herrn Inden vorgebrachten Schilderungen werden auf jeden Fall auch eine Diskussionsgrundlage in dieser Sitzung sein. Sobald mir die Antworten des Flughafens und die Gesprächsergebnisse aus der Sitzung des Ältestenrates vorliegen , werde ich mich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Heidi Kirchner Gemeindeverwaltung Windeck Zentrale Dienste

Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach ——————————————– Tel.: 02292-601-114 Fax: 02292-601-291 EMail: heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de Internet: www.gemeinde-windeck.de

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Willi Robertz wilhelm.robertz@gmx.de An: Kirchner, Heidi heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de

Sehr geehrte Frau Kirchner, sehr geehrter Herr Lehmann,

Sie haben bislang zu meinen Ausführungen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge nicht geantwortet. Ich gehe davon aus, dass Sie inzwischen das Thema mit dem Ältestenrat besprechen konnten und bitte Sie, mir das Ergebnis des Gespräches mitzuteilen. Ferner interessiert mich auch Ihre ( des Bürgermeisters ) Meinung bzw. rechtliche Bewertung meiner Darstellung Fluglärm versus Daseinsfürsorge. Inzwischen liegen Ihnen auch die Ergebnisse der Auswertungen der Messwerte von Herrn Inden vor. Diese zeigen eindeutig eine weitere Steigerung des Fluglärms ( besonders nachts ). Was gedenken Sie zu tun ? Ihrer Antwort sehe ich entgegen. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Robertz

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Am 25.11.2014 um 12:17 schrieb Kirchner, Heidi:

Sehr geehrter Herr Robertz, die von Ihnen zugeleiteten Informationen zur Fluglärmentwicklung in Windeck haben wir erhalten und uns auch kritisch angesehen. Zwischenzeitlich hat zum Thema Fluglärm auf Intervention vieler (auch durch den Bürgermeister der Gemeinde Windeck) der Staatssekretär Herr Kelber und der Abgeordnete Herr Hartmann die Geschäftsführung des Flughafens Köln/Bonn um Stellungnahme aufgefordert. Der Vorsitzende der Geschäftsführung Herr Garvens hat mit Schreiben vom 03.11.2014 geantwortet und die vom Flughafen zur Reduzierung von Lärm umgesetzten bzw. geplanten Projekte (Schallschutzprogramm, lärmarmes Fliegen) ausführlich dargestellt. Das Antwortschreiben füge ich Ihnen zur Kenntnis und Information bei. Darüber hinaus wird der Bürgermeister in der nächsten Sitzung des Ältestenrates der Gemeinde Windeck (Fraktionsvorsitzende der Parteien im Rat der Gemeinde Windeck) die Problematik Fluglärm nochmals thematisieren. Über die Ergebnisse dieser Beratungen werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag: Heidi Kirchner Gemeindeverwaltung Windeck Zentrale Dienste

Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach ——————————————– Tel.: 02292-601-114 Fax: 02292-601-291 EMail: heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de Internet: www.gemeinde-windeck.de

——– Weitergeleitete Nachricht ——– Betreff: Fluglärm Datum: Tue, 04 Nov 2014 16:55:10 +0100 Von: Willi Robertz wilhelm.robertz@gmx.de An: bürgermeister Buergermeister@gemeinde-windeck.de

Sehr geehrter Herr Lehmann,

nachstehend erhalten Sie die aktuellen Werte zum Fluglärm in Windeck: http://www.dfld.de/Mess.php?RegNr=3&StatNr=15 In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Fluglärm für eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft halten. Sollte dies so sein, wären Sie bzw. die Gemeinde Windeck im Rahmen der Daseinsvorsorge gefragt. Was haben Sie für diesen Fall unternommen oder beabsichtigen Sie zu unternehmen ? Über die Ist-Situation beim Fluglärm habe ich Sie in der letzten Zeit fortlaufend anhand von Lärmdaten informiert. Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland dSehr geehrter Herr Lehmann, Herr Inden hat sich die Mühe gemacht, die Fluglärmwerte von 2014 auszuwerten. Bitte schauen Sie dazu unter : http://windeg.de/fluglaerm-kategorie/windecker-fuglaerm-steigt-auf-fuenf-jahres-hoch Von daher müsste es Ihnen nunmehr möglich sein, meine Mail vom 04.11.2014 ( siehe unten ) zu beantworten. Darum bitte ich Sie. Mit den besten Wünschen für das neue Jahr Wilhelm Robertz

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Betreff: Fluglärm Datum: Tue, 04 Nov 2014 16:55:10 +0100 Von: Willi Robertz wilhelm.robertz@gmx.de An: bürgermeister Buergermeister@gemeinde-windeck.de

Sehr geehrter Herr Lehmann, nachstehend erhalten Sie die aktuellen Werte zum Fluglärm in Windeck: http://www.dfld.de/Mess.php?RegNr=3&StatNr=15 In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Fluglärm für eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft halten. Sollte dies so sein, wären Sie bzw. die Gemeinde Windeck im Rahmen der Daseinsvorsorge gefragt. Was haben Sie für diesen Fall unternommen oder beabsichtigen Sie zu unternehmen ? Über die Ist-Situation beim Fluglärm habe ich Sie in der letzten Zeit fortlaufend anhand von Lärmdaten informiert. Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art.28 Abs. 2 Grundgesetz. Das Grundgesetz vermeidet zwar den Begriff Daseinsvorsorge und spricht „von alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Faktisch kommt man allerdings durch die Interpretation des BVerfG dazu, dass diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“, wieder zum Begriff Daseinsvorsorge. Ferner sagt das BVerfG , jede Kommune müsse über den Inhalt der Daseinsvorsorge im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Die konkrete Frage von mir an Sie lautet darauf aufbauend daher: Gehört der gesundheitliche Schutz der BürgerInnen von Windeck vor den Folgen des Ihnen bekannten Fluglärms zur Daseinsvorsorge, welche die Gemeinde Windeck zu leisten hat ? Ist die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Windeck auch im Rahmen der Daseinsvorsorge von Bedeutung ? Kann in diesem Zusammenhang der Fluglärm das Image Windecks als Erholungsgebiet ( Anpreisung u.a. an den Gemeindegrenzen ) schädigen und dauerhaft zu wirtschaftlichen Einbußen ( z.B Gastronomie ) führen ? Ich verweise hierzu auf § 2 Abs. 2 Zi.1 Raumordnungsgesetz. Dieser bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle , wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist eine „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. Die Wechselwirkung des Fluglärms auch mit den anderen vorgenannten Bereichen dürften bei differenzierter Betrachtung ebenfalls unbestritten sein. Sehr geehrter Herr Lehmann, entgegen Ihren diversen Ankündigungen im Vorfeld Ihrer Wahl zum Bürgermeister mir gegenüber, kann ich bislang nicht erkennen, dass Sie in Sachen Fluglärm aktiv geworden sind ( abgesehen von dem Gespräch mit Herrn Inden und mir ). Ferner haben Sie sich bislang auch noch nicht öffentlich zu diesem Thema geäußert. Wie die Ihnen übermittelten Zahlen beweisen, werden aber fortlaufend gesundheitsgefährdende Werte ( besonders nachts ) durch Fluglärm in wechselnden Bereichen Windecks erzielt. Die besonderen Gefährdungszonen hat Ihnen Herr Inden in unserem Gespräch ausreichend dargelegt. Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen . Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Robertz Am Heidchen 17 51570 Windeck-Rosbach

Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art.28 Abs. 2 Grundgesetz. Das Grundgesetz vermeidet zwar den Begriff Daseinsvorsorge und spricht „von alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Faktisch kommt man allerdings durch die Interpretation des BVerfG dazu, dass diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“, wieder zum Begriff Daseinsvorsorge. Ferner sagt das BVerfG , jede Kommune müsse über den Inhalt der Daseinsvorsorge im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden.

Die konkrete Frage von mir an Sie lautet darauf aufbauend daher:

Gehört der gesundheitliche Schutz der BürgerInnen von Windeck vor den Folgen des Ihnen bekannten Fluglärms zur Daseinsvorsorge, welche die Gemeinde Windeck zu leisten hat ?

Ist die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Windeck auch im Rahmen der Daseinsvorsorge von Bedeutung ? Kann in diesem Zusammenhang der Fluglärm das Image Windecks als Erholungsgebiet ( Anpreisung u.a. an den Gemeindegrenzen ) schädigen und dauerhaft zu wirtschaftlichen Einbußen ( z.B Gastronomie ) führen ?

Ich verweise hierzu auf § 2 Abs. 2 Zi.1 Raumordnungsgesetz. Dieser bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist eine „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. Die Wechselwirkung des Fluglärms auch mit den anderen vorgenannten Bereichen dürften bei differenzierter Betrachtung ebenfalls unbestritten sein.

Sehr geehrter Herr Lehmann, entgegen Ihren diversen Ankündigungen im Vorfeld Ihrer Wahl zum Bürgermeister mir gegenüber, kann ich bislang nicht erkennen, dass Sie in Sachen Fluglärm aktiv geworden sind (abgesehen von dem Gespräch mit Herrn Inden und mir). Ferner haben Sie sich bislang auch noch nicht öffentlich zu diesem Thema geäußert.

Wie die Ihnen übermittelten Zahlen beweisen, werden aber fortlaufend gesundheitsgefährdende Werte (besonders nachts) durch Fluglärm in wechselnden Bereichen Windecks erzielt. Die besonderen Gefährdungszonen hat Ihnen Herr Inden in unserem Gespräch ausreichend dargelegt.

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen .

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Robertz Am Heidchen 17 51570 Windeck-Rosbach

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Bildquelle: Von NordNordWest; modifications (locations of the VOR stations) by Bin im Garten - Eigenes Werk, basierend auf: Germany location map.svg, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12218576 Es wurde lediglich die Lage des Funkfeuers COL in Windeck kenntlich gemacht.

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