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Bürgerantrag Windenergie

2011-06-23 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, gerne übersende ich Ihnen diese Anregungen und Beschwerden, mit der Bitte Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten.Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:Ausbau der Windenergie in Windeck

Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie auf Basis einer vorherigen Erfassung der Windgeschwindigkeiten im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden Gebiete priorisiert, um auf dieser Basis die Ertragsprognosen und die wirtschaftlichen- und energetischen Vorteile der Gemeinde darzustellen. Die Gemeinde beauftragt einen Gutachter zur neutralen Priorisierung der Flächen. Dadurch wird ein Wildwuchs verhindert und die Basis für eine strukturierte Bedarfsplanung geschaffen. Zudem erschließt sich die Gemeinde Windeck zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von ca. 220.000 Euro pro Jahr.

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Begründung: Dieser Antrag nach §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen korrespondiert mit dem Antrag der Herren Fenninger und Fröhling vom 21.02.2011, der durch den Rat der Gemeinde Windeck am 11.04.2011 an den Haupt und Finanzausschuß zurück verwiesen wurde. Dieser Antrag sollte gleichzeitig mit dem Antrag der Herren Fenninger und Fröhling beraten werden, ich bitte um die Aufnahme in die Tagesordnung des Ausschusses am 04.07.2011 .

Dieser Antrag ist vom Ansatz her wesentlich weitgehender und umfangreicher, da das gesamte Gemeindegebiet erfasst werden soll. Eine Eingrenzung auf Flächen, die aus Sicht des Rates der Gemeinde Windeck weniger auffallen und somit das Landschaftsbild subjektiv weniger beeinträchtigen, ist audrücklich nicht gewollt, da dadurch möglicherweise Gemeindeflächen mit hohen Windenergieerträgen von vorne herein nicht betrachtet werden. Das Verfahren und die Kriterien zur Erfassung des Windecker Windenergiepotentials werden weiter hinten in diesem Dokument beschrieben.

Die Flächengemeinde Windeck hat eine elektrische Anschlußleistung von 21 Megawatt und das CO2-Äquivalent der durch die elektrische Energievesorgung verursachten Treibhausgas-Emissionen1 beträgt 51.000 Tonnen pro Jahr.

Durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen, kann die Gemeinde Windeck einen hohen Beitrag leisten, um diese Treibhausgas-Emissionen zu senken. Windenergieanlagen mit Nabenhöhen von 35 m aufwärts haben Anschlußleistungen von 300 Kilowatt bis 3 Megawatt. Diese Substitution von mindestens 100% der o.g. 21 Megawatt wäre also bereits mit 11 Windenergieanlagen der 2 Megawatt Klasse möglich2.

Überregionale Gesichtspunkte:

Bedingt durch die Reaktorkatstrophe von Fukushima werden 7 bis 8 Atomkraftwerke endgültig stillgelegt werden. Doch das, was als „Atomausstieg bis 2022“ verkauft wird, bedeutet in erster Linie zehn bis elf Jahre weiteres Restrisiko und Atommüllproduktion in den 9 verbleibenden AKWs. Zehn Jahre sind in der Politik ein ganzes Zeitalter. 2021 wird es nicht mehr relevant sein, was irgendeine Kanzlerin ein Jahrzehnt zuvor kurz nach der japanischen Reaktorkatastrophe gesagt hat. Um die „Brücke in das Solarzeitaler“ zu bauen, kommt jetzt eine Intensivierung der fossilen Energieträger ins Spiel. Da Koalitionen aus Kompromissen bestehen, werden auch die Grünen nichts gegen den weiteren Ausbau der Braunkohle- und Steinkohle Kraftwerke unternehmen. Um die Koalition nicht zu gefährden, werden z.B. die NRW-Grünen auch dem rechtswidrigen Steinkohlekraftwerk Datteln zustimmen.

Die regionale Klimawende ist machbar: Diesem überregionalen Dilemma, bestehend aus der Politik der Kompromisse und dem Ansinnen aller Personen gewählt zu werden und möglichst noch in einer Regierungskoalition lukrative Positionen bekleiden zu können, kann man auf regionaler Ebene nur durch eine Versachlichung der Diskussion begegnen.

Auch in Windeck kommt der Strom aus der Steckdose. Und deshalb entspricht der Strommix – so wie er aus der Steckdose entnommen und von allen Bürgern verbraucht wird – exakt den regionalen Gegebenheiten der elektrischen Energieerzeugung. In Windeck wird primär Strom aus dem rheinischen Braunkohlerevieren Hambach und Garzweiler verbraucht.

Dieses energiepolitische Dilemma zwar in einer relativ naturbelassenen Umgebung zu wohnen, aber trotzdem massiv zur Umweltzerstörung beizutragen, kann auf der regionalen Windecker Ebene – beim Thema Windenergie – nur durch einen parteiübergreifenden Konsens gelöst werden. Da die Ausschüsse und der Rat der Gemeinde nur durch ehrenamtliche Personen besetzt sind, sind die Erfolgsaussichten gerade deshalb besonders groß, weil das übliche politische Ränkespiel um gut bezahlte Positionen entfällt.

Nutznießer und Gewinner der Windenergie in Windeck sind:

Der Verpächter: Pacht = 4 – 6 % der Einspeisevergütung Die Gemeinde: Gewerbesteuer für z.B. 21 MW pro Jahr: 217.000 Euro Der Produzent („Energiewirt“) Gewinn (Eigenverbrauch, Vergütung)

Den kompletten Bürgerantrag und einige hochauflösende Grapfiken können unter den folgenden Links herunter laden: https://drive.google.com/file/d/1l4VwfEiEZcCgyTiZN1A-EfhSDtzvr8sf/view?usp=sharing

Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Centennial_Wind_Power_Facility_Sunrise.jpg

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blog/buergerantrag-windenergie.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 17:31 von admin

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