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Bebauungsplan Marktstraße-REWE

6. Oktober 2012
Im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Marktstraße-REWE«, werden folgende Einwände geltend gemacht:

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  1. Der o.g. Bebauungsplan tangiert meine Persönlichkeitsrechte in extremer Art und Weise. Als Windecker Bürger und als Bürger der Bundesrepublik Deutschland bin ich unmittelbar von den negativen Auswirkungen des Bebauungsplans – auch im Kontext des Einzelhandelskonzeptes Windeck – betroffen.
  2. Durch diesen Bebauungsplan wird ein Präjudiz für den Bebauungsplan Nr. 1/33 »Im Siegbogen (Hermesgelände)« in Rosbach geschaffen. Die Projekte »Marktstraße-REWE« und »Im Siegbogen (Hermesgelände)« bedingen sich gegenseitig und müssen zwingend in einem Verfahren betrachtet werden. Die jetzige Vorgehensweise entspricht einer Salamitaktik, mit der versucht wird das sehr umstrittene Ziel der Realisierung des Projektes »Im Siegbogen (Hermesgelände)« trotz Bürgerproteste umzusetzen.
  3. Der in Dattenfeld geplante Nettomarkt hat konkrete Auswirkungen auf die in Rede stehenden Projekte »Marktstraße-REWE« und »Im Siegbogen (Hermesgelände)«. Die Gemeinde Windeck setzt alles daran die Einzugsgebiete von Dattenfeld und Rosbach voneinander abzugrenzen, was aber sachlich falsch ist. In der Auswirkungsanalyse wird eine künstliche Grenze in Dreisel eingeführt, ohne dies zu begründen. Richtigerweise muß von einer direkten Beeinflussung des geplanten Nettomarktes in Dattenfeld und der geplanten Projekte »Marktstraße-REWE« und »Im Siegbogen (Hermesgelände)« ausgegangen werden. Aber genau dies wird im Einzelhandelskonzept der Gemeinde Windeck nicht berücksichtigt. Das Einzelhandelskonzept muß um die geplante Verkaufsfläche von 800m² und die von der Firma Netto geplanten 400 Windecker Kunden pro Tag in der Gesamtbilanz korrigiert werden, da ansonsten die Kalkulation für das gesamte Einzelhandelskonzept fehlerhaft ist. Insbesondere sind diese Kunden, die nun nicht mehr zu den geplanten Projekten »Marktstraße-REWE« und »Im Siegbogen (Hermesgelände)« fahren, bei der Rosbacher Planung abzuziehen.
  4. Bei einer Realisierung des Projektes »Marktstraße-REWE« werden Steuermittel – sowohl der Gemeinede Windeck als auch vermutlich der Bundesrepublik Deutschland – in erheblichem Maße verschwendet, obwohl eine deutlich preisgünstigere Lösung möglich ist, die gleichzeitig den Belangen einer homogenen Orts- bzw. Gemeindeentwicklung Rechnung trägt.
  5. Die aufzuwendenden Mittel für das Projekt »Marktstraße-REWE« sind mit hohen Risiken behaftet und der mögliche Planfeststellungsbeschluß bleibt hinsichtlich der Höhe der tatsächlich einzusetzenden Mittel völlig unklar. Es ist begründet anzunehmen, dass die direkten- und indirekten Kosten überschritten werden.
  6. Das Planungsverfahren entspricht nicht dem planungsüblichen Standard: Ein ergebnisoffenes und neutrales Verfahren über sinnvolle Alternativen hat offensichtlich nicht stattgefunden. Eine nachgewiesene Abwägung öffentlicher Interessen findet nicht oder – wenn überhaupt – nur marginal statt.
  7. Jegliche fachlich korrekte Planung hat nicht nur Rücksicht auf die Umwelt, sondern auch auf das sie umgebende Umfeld zu nehmen. Eine fachgerechte Planung muß die sich mittelbar und unmittelbar aus der Maßnahme ergebenden Folgen darlegen und abwägen. Dies ist nicht geschehen.
  8. Die extreme Angebotsausweitung durch die Projekte »Marktstraße-REWE« und »Im Siegbogen (Hermesgelände)« und die damit verbundene Verdoppelung des Verkaufsflächenbestandes in Rosbach hat sehr negative Auswirkungen auf die Einzelhandelsinfrastruktur in z.B. Dattenfeld und Schladern. Die prognostizierte Erhöhung des Einzelhandelsumsatzes ist aus der Luft gegriffen und nicht haltbar.
  9. Beim Projekt »Marktstraße-REWE« ist bereits eine Bahnunterführung von Rosbach zum Hermesgelände planerisch berücksichtigt. Die Verpflichtung des Investors zur Finanzierung der Bahnunterführung von Rosbach zum Hermesgelände ist sehr spekulativ. Ob der Investor in 15 Jahren noch existiert und entsprechend liquide ist, bzw. Rückstellungen für eine Bahnunterführung gebildet hat, ist fraglich.
  10. Die Konzentration der Geschäfte in einem Einkaufszentrum in Rosbach, welches über mindestens 15 Jahre abgeschnitten vom Hauptort liegt, birgt viele Risiken. So bleiben erst einmal die fußläufigen Kunden aus. Auch wird im Kernort Rosbach sehr viel Leerstand von Geschäftsflächen produziert, da die jetzigen Geschäfte in diesen Bereich umziehen sollen. Weder der Stadtplaner noch die Gemeindeverwaltung können dieses Problem beherrschen. Rosbach wird also zukünftig viele leerstehende und nicht bewirtschaftete Geschäfte haben. Diese werden zum Schandfleck des Ortes. Und Rosbach wird ein unerreichbares Einkaufszentrum bekommen.

Ich bitte darum, dass meine fachlichen Einwände mit dem bisherigen Planungsergebnis dieses Bebauungsplans und der angesprochenen tangierten Bebauungspläne gegenübergestellt und objektiv in Schriftform abgewogen werden.

Download Antrag als pdf
Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schuldenuhr_BdSt_2023-01-12_b.jpg#/media/File:Schuldenuhr_BdSt_2023-01-12_b.jpg

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