Handelt der Windecker Beigeordnete Herr Becher apodiktisch; lässt er keinen Widerspruch zu SEINER Meinung zu? [Frage eines Bürgers während der Ausschusssitzung]
[*] Am 23.04.2026 war die Folgeveranstaltung des Bauausschusses, bei der die Spitzen der Gemeindeverwaltung einen Planungsbeschluss für den Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, der Ernst-Moritz-Arndt-Straße und der Albert-Schweitzer-Straße in Windeck erwirken wollten.
Bereits am 04.12.2025 wurde über die Frage beraten, ob diese Straßen erschließungsbeitragsfrei sind – oder ob die Anlieger mit bis zu 90 Prozent des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes belastet werden sollen.
Am 23.04.2026 sollte es nun zu einem Beschluss kommen. Danach bleibt den betroffenen Bürgern nur der Klageweg.
Folgendes wurde beschlossen:
Dass der Planungsbeschluss überhaupt vertagt wurde, ist der Argumentation von Peter Inden (Ratsmitglied, Piratenpartei) zu verdanken. Peter Inden argumentierte, dass es für eine Anfrage bei der NRW-Bank kein Beschluss erforderlich sei. Es liegen alle Unterlagen für die NRW-Bank vor. Die NRW-Bank benötigt für die Beantwortung der Frage(n) keinen Beschluss. Diese Argumentation konnte die Ratsmitglieder – nach einer längeren Sitzungsunterbrechung – überzeugen und die betroffenen Bürger können bis zum nächsten Planungsausschuss am 14.07.26 aufatmen.
Während der Sitzung warf der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Vollmer, der als betroffener Anwohner vom möglichen Planungsbeschluß negativ betroffen wäre, dem Beigeordneten vor, dass er in apodiktischer Weise schon seit letztem Jahr behauptet, dass es zu dem rechtlichen und baulichen Status der drei Straßen keine zweite Meinung geben kann. [ Der Beigeordnete dulde keinen Widerspruch ] Es handle sich um eine Ersterschließung und die Anlieger müssen bezahlen. Dabei stütze der Beigeordnete sich auf ein Gutachten der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen … Es fehlen Gerichtsurteile, die das als Quellen belegen. Er fragte: Entweder liege hier Inkompetenz vor oder aber die rechtliche Lage sei zum Gefälligkeitsgutachten manipuliert worden? Wenn eine Straße schon 30 Jahre bestehe, sei die Erhebung von Beitragssätzen unzumutbar. Er zweifelt die Objektivität des Gutachtens an. Die Bürgermeisterin entkräftete die Frage und stellte die Lage aus ihrer Sicht dar.
Hier noch einige Zitate aus dem nicht sonderlich vollständigen Protokoll der Verwaltung:
[*] Ein Meinungsbeitrag (angereichert durch ein Gedankenprotokoll) von Peter Inden (Gemeinderat in Windeck).
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Bildquelle:
https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
Quellen:
Niederschrift Ausschuss für Zukunft und Entwicklung - 23.04.2026 https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=76134&type=do
Ausschuss für Zukunft und Entwicklung - 23.04.2026 https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=3035
Albert-Schweitzer-Str.; Planungsbeschluss https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/to0050.asp?__ktonr=31491
Gerhart-Hauptmann-Str.; Planungsbeschluss https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/to0050.asp?__ktonr=31490
Ernst-Moritz-Arndt-Str.; Planungsbeschluss https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/to0050.asp?__ktonr=31500
21.05.2026 Kölner-Stadt-Anzeiger
Weitere Quellen hier: https://windeg.de/ig-dattenfeld/erschliessungskosten_ungerecht