Das ist er nun, der Kohleausstieg: Der Abbauzeitraum des Tagebaus Hambach wird auf 2029 reduziert. Die Autobahn A4 wurde also für nur 9 Jahre verlegt. Die Abbaugrenze des Rahmenbetriebsplan bis 2020 wurde nicht bzw. nur marginal überschritten. Die Autobahn A4 Verlegung war also überflüssig. Und im Bereich zwischen Tagebau Hambach und Buir sollen viele Kiestagebaue entstehen. Das ist eine beliebte Taktik um den Widerstand gegen den Tagebau Hambach mit vielen einzelnen Verfahren zu beschäftigen.
Übrigens soll der bereits umgebettete Manheimer Friedhof nun doch erhalten bleiben. Offiziell wird von Waldflächen des alten Friedhofs gesprochen. Das Abbaggern von Manheim war also auch überflüssig !!!
Zitat Seite 20: … Auf den (verbliebenen) Hambacher Forst entfallen dabei ca. 200 ha. Dieses Waldstück wird entgegen der bisherigen Bergbauplanung nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen und bleibt erhalten. Dasselbe gilt für den Merzenicher Erbwald und das an das FFH-Gebiet
„Steinheide“ angrenzende Waldstück sowie die Ortschaft Morschenich …
Zitat Seite 23: … so sollten auch die Waldflächen des alten Friedhofs von Manheim-Alt erhalten bleiben …
Quelle: hier
Die Kiestagebaue wurden von Markus Frambach – dem Sohn von Bert Frambach – aufgegriffen. Der Antrag an die Stadt Kerpen ist allerdings sehr sanft formuliert. Quellen: hier und hier und hier.
Hier die Entwicklung der Kraftwerksstandorte von RWE aus der 27. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am Freitag, den 18. Dezember 2020 . Quellen: hier und hier und hier und hier und hier.
Hier noch die Presseerklärung der Bezirksregierung Arnberg vom 04.01.2021 zum Hauptbetriebsplanzulassung für Tagebau Hambach bis 2024 erteilt
Die landesweit für Bergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat den vom Unternehmen regelmäßig aufzustellenden Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis zum Jahresende 2024 zugelassen.
Der Hauptbetriebsplan schließt nahtlos an den vorherigen Hauptbetriebsplan 2018-2020 an. Er regelt den weiteren Betrieb und den Verlauf von Abbau und Verkippung des Tagebaus in den kommenden vier Jahren. Zudem werden insbesondere Regelungen zur Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung von Betriebsflächen sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes getroffen.
Die Zulassung steht im Einklang mit dem Entwurf der Leitentscheidung der Landesregierung aus dem Jahr 2020. Sie steht zudem den politischen Entscheidungen zur zukünftigen Braunkohlegewinnung und -nutzung nicht entgegen und enthält diesbezüglich keine Vorfestlegungen.
Der Zeitraum 2021-2024 markiert den Übergang in eine angepasste Betriebsplanung mit dem Ziel des vorzeitigen Kohleausstiegs. Der Hambacher Forst bleibt erhalten. Räumlich betrachtet findet eine Verkleinerung des Braunkohlentagebaus Hambach statt (von rund 8500 ha auf rund 6800 ha). Diese Anpassung hat Auswirkungen auf die konkrete Betriebsführung, das Wiedernutzbarmachungskonzept sowie wasserwirtschaftliche und bergbaubegleitende Maßnahmen. Der Hauptbetriebsplan für den Geltungszeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 greift diesen Anpassungsbedarf auf und legt den Grundstein für die planerische und betriebliche Umsetzung der zeitlich und sachlich anschließenden Anpassungen und für eine vorgezogene Beendigung im Sinn der gesetzlichen Vorgaben.
Und die Presseerklärung der Bezirksregierung Arnberg vom 04.01.2021 zum Wasserrechtsverfahren für den Braunkohlentagebau Hambach
Bezirksregierung erlässt Anordnung zur Durchführung von Sümpfungsmaßnahmen
Im Rheinischen Revier ist das Heben und Ableiten von Grundwasser (Sümpfung) insbesondere für die Gewährleistung der Böschungssicherheit in den Tagebauen zwingend erforderlich. Die der RWE Power AG hierfür im Bereich des Tagebaus Hambach von der Bergbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Wasserbehörde erteilte wasserrechtliche Erlaubnis läuft Ende 2020 aus, sodass für die Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen ab Jahresbeginn 2021 ein neues Wasserrecht erforderlich ist.
Da die Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen insbesondere für die weitere Gewährleistung der Böschungssicherheit zwingend erforderlich ist, hat die Bergebehörde hierzu eine befristete bergrechtliche Anordnung erlassen, die das Unternehmen verpflichtet, die erforderlichen Sümpfungsmaßnahmen ohne Unterbrechung weiter durchzuführen. Nur so ist die Standsicherheit der Tagebauböschungen zu gewährleisten, die für die Sicherheit des Betriebes, aber auch für die der Tagebauanrainer zwingend erforderlich ist. Somit kann das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für die Erlaubnis zur Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen Anfang 2021 zu Ende geführt werden.
Verzögerungen im Verfahrensablauf haben sich unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie ergeben. So konnte der vorgeschriebene Erörterungstermin nicht wie geplant stattfinden. Eine stattdessen mögliche Online-Konsultation konnte erst nach Inkrafttreten der dafür geschaffenen Rechtsgrundlage (Planungssicherstellungsgesetz, Ende Mai 2020) durchgeführt und Ende Oktober 2020 abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund dieser Pandemie-bedingt unvermeidlichen Verfahrensverzögerungen wurde für die Bergbehörde Mitte Dezember erkennbar, dass der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid einschließlich des dazu erforderlichen Einvernehmens und der Anhörung des Unternehmens nicht bis Ende des Jahres fertiggestellt werden kann.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die betroffenen wasserwirtschaftlichen Belange bei ihrer Entscheidung zur bergrechtlichen Anordnung berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Verfahren für die „Wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung des Tagebaus Hambach“. Dieses Verfahren beinhaltet eine umfassende Prüfung aller Belange im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Ziel ist, die wasserrechtliche Erlaubnis kurzfristig Anfang 2021durch die Bergbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Wasserbehörde zu erteilen.
Dieser Beitrag wurde zuerst hier https://www.hambach-a4.de/09-januar-2021-verhaltener-blick-ins-neue-jahr-2021/ veröffentlicht
0 Kommentare zu “Verhaltener Blick ins neue Jahr 2021”