Schlagwort: Schlaf ist Bürgerrecht

Allgemein Fluglärm

Schlaf ist Grundrecht (31. Januar 2014)

„Schlaf ist Bürgerrecht“ – wie wahr und doch erstaunlich, dass solche Selbstverständlichkeiten in unserer schönen Bundesrepublik noch ausdrücklich betont werden müssen! Es geht aber hier nicht bloß um ein x-beliebiges Bürgerrecht sondern um ein Grundrecht: Art. 2 Abs 2 Satz 1 GG garantiert den Bürgern ein Grundrecht auf ein
gesundes (und damit von unzumutbaren Lärmbelastungen freies) Leben. Den Bundes- wie Landespolitikern der GROKO-Parteien ist das jedoch weitgehendst „Schnuppe“.

Allgemein Fluglärm

Schlaf ist Bürgerrecht (31. Januar 2014)

Bleibt mir denn kein anderer Ausweg mehr, als die Lokalpolitiker von einem Zuschnitt der Herren Jochen Ott und Jürgen Roters zu beschimpfen? Nichts liegt mir ferner. Aber was können wir als Kölner noch anderes tun, wenn alle Argumente auf dem Tisch liegen, wenn sie unwiderlegbar sind, wenn Menschenrechte verletzt werden, und wenn dennoch Täuschungsmanöver und Vertrauensbrüche der übelsten Sorte versucht werden?

Stefan Greiner, Bonner Professor für Arbeits- und Sozialrecht, hat in seinem Gastbeitrag „Schlaf ist Bürgerrecht“ zusammengefasst, weshalb zumindest der nächtliche Passagierflug in Köln/Bonn inakzeptabel ist. Der gesundheitliche Schaden ist belegt,. Dem Grundgesetz -Auftrag, die körperliche Unversehrtheit zu schützen, kommen die entscheidenden Politiker nicht nach. Die ökonomischen Argumente der Luftverkehrs-Lobby sind widerlegt.