von peter 6. Oktober 2012 Kommentare0 Allgemein Windeck Bebauungsplan Marktstraße-REWE (6. Oktober 2012) Im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans >>Marktstraße-REWE<<, werden folgende Einwände geltend gemacht: