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Allgemein Energie Windeck Windenergie

Bürgerantrag Windenergie 20110623 (23. Juni 2011)

Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an:
Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie auf Basis einer vorherigen Erfassung der Windgeschwindigkeiten im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden Gebiete priorisiert, um auf dieser Basis die Ertragsprognosen und die wirtschaftlichen- und energetischen Vorteile der Gemeinde darzustellen. Die Gemeinde beauftragt einen Gutachter zur neutralen Priorisierung der Flächen. Dadurch wird ein Wildwuchs verhindert und die Basis für eine strukturierte Bedarfsplanung geschaffen. Zudem erschließt sich die Gemeinde Windeck zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von ca. 220.000 Euro pro Jahr.