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Allgemein Fluglärm

Schlaf ist Grundrecht (31. Januar 2014)

„Schlaf ist Bürgerrecht“ – wie wahr und doch erstaunlich, dass solche Selbstverständlichkeiten in unserer schönen Bundesrepublik noch ausdrücklich betont werden müssen! Es geht aber hier nicht bloß um ein x-beliebiges Bürgerrecht sondern um ein Grundrecht: Art. 2 Abs 2 Satz 1 GG garantiert den Bürgern ein Grundrecht auf ein
gesundes (und damit von unzumutbaren Lärmbelastungen freies) Leben. Den Bundes- wie Landespolitikern der GROKO-Parteien ist das jedoch weitgehendst „Schnuppe“.