Allgemein Fluglärm

Schluß mit dem Lärm

Leserbrief zur FOCUS-Titelgeschichte Schluß mit dem Lärm! vom 28.07.13

Der Redaktion sei das Aufgreifen dieses brisanten Themas gedankt! Wir bedauern allerdings, dass der Artikel nicht in allen Details stimmig ist, denn es wurden schallakustischen Begriffe wie Dauerschallpegel und Einzelschallpegel durcheinander gebracht, bzw. nicht voneinander abgegrenzt, so dass es an mehreren Stellen im Artikel Zahlenwerte von völlig unterschiedlicher Aussage miteinander verknüpft wurden! Hörbare Geräusche bzw. Lärm wird gemessen und in Dezibelwerten als „Einzelschallpegel“ definiert. Aus vielen Einzelschallpegeln wird nach einer komplizierten Berechnungsformel dann der im Fluglärmgesetz definierte „Dauerschallpegel“ gebildet, der z.B. für 1 Stunde, eine Nacht, einen Monat oder ein Jahr festgestellt werden kann. Vereinfachend gesagt handelt es sich dabei um die gesamte Lärmmenge (oder Lärmemission) einer bestimmten Periode, also einem rechnerischen Durchschnittswert, der selber jedoch „unhörbar“ ist! Besonders deutlich wird diese Begriffsverwirrung bei der Dezibeltabelle (Seite 90), welche ausschließlich für Einzelschallpegel gelten kann: Dort sind jedoch fälschlicher Weise Dauerschallpegelwerte (65 dB für Taglärm bzw.55 dB für Nachtlärm) angebunden worden. Dass Dauerschallpegel im Übrigen kein wirkungsgerechtes Bewertungskriterium für die vegetative Lärmwirkung sein können, hat der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt (UBA) 2004 feststellt. Dazu ein anschauliches Beispiel: An einer 4-spurigen Bundesstraße erzeugen 2000 PkW pro Stunde einen Dauerschallpegel von 67 dB(A). Ein lauter Güterzug,der einmal pro Stunde auf einer sonst unbenutzten Bahnlinie fährt, erzeugt ebenfalls einen Dauerschallpegel von 67 dB(A)…., wo möchte man wohl lieber wohnen? Speziell beim Fluglärm wird man den tatsächlichen Lärmbelastungen nur gerecht, wenn sowohl die Anzahl der Überflüge wie auch ihre Lautstärke (also der Einzelschallpegel!) betrachtet werden. Experten sind sich übrigens auch darüber völlig einig, dass die Störwirkung von Fluggeräuschen durch ihre spezielle Charakteristik erheblich höher ist als Straßen- oder Schienenlärm bei gleich hohem Schallpegel. Daher wird dem Fluglärm ein offizieller Maluszuschlag von 5 dB(A) zugestanden. Schmerzlich vermisst haben wir die Thematisierung von Nachtfluglärm, wie er sich beispielsweise an Flughäfen wie Köln/Bonn und Leipzig/Halle mit ihrem 24-Stunden-Betrieb abspielt: Dort führen jeweils 30.000 – 35.000 nächtliche Starts- und Landungen pro Jahr zu nachweislich hohen gesundheitlichen Schäden, wie Prof. Greiser mehrfach am Beispiel des Flughafens Köln/Bonn belegt hat. Da hilft dann auch der Anspruch auf Schallschutzfenster nicht weiter, denn die dafür im völlig unzureichenden Fluglärm(schutz)Gesetz festgelegten Grenzwerte liegen um ein Mehrfaches oberhalb dessen, was die deutsche und internationale Lärmwirkungsforschung als akzeptable Grenzwerte herausfanden und die WHO als Grenzbelastung empfiehlt! Schließlich: Können den Betroffenen die beschriebenen Fortschritte in der Geräuschemission moderner Düsen-Triebwerke Linderung verschaffen? Sobegrüßenswert sie auch sein mögen, helfen sie uns jetzt nicht weiter, denn keine Fluggesellschaft wird ihre vorhandene (laute) Flotte jetzt deswegen verschrotten und teuere, neue Maschinen anschaffen (und die Lebensdauer eines Jets liegt bei rund 40 Jahren).

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V
Gez.: Helmut Schumacher Mitglied des Vorstands Tel: 02242-3285

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