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Allgemein Fluglärm Windeck

Bürgerantrag Fluglärm 2011-01-15 (15. Januar 2011)

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die dauerhafte Veröffentlichung der Messergebnisse der Windecker Fuglärm-Messstelle1 auf der Internetseite der Gemeinde und die monatliche Veröffentlichung im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) der Gemeinde. Die Messergebnisse werden der Gemeinde monatlich aktualisiert vom Antragsteller zukommen gelassen.

Begründung:
Die Belastung durch Fluglärm in Windeck hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.Ein im November 2007 gestellter Bürgerantrag, der die Gemeinde veranlassen sollte, gegen die Verlängerung des Nachtflugbetriebes auf dem Flughafen Köln Bonnvorzugehen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Mitglieder des Gemeinderatesund der Bürgermeister selbst konnten keine Lärmbelästigung feststellen und wollteneinen Imageschaden durch eine Diskussion über Fluglärm in Windeck verhindern.

Allgemein Fluglärm

Wahlprüfsteine des BUND zum Thema Fluglärm in Windeck 2009-08-08 (8. August 2009)

Der inzwischen zurück getretene Verkehrsminister Wittke hat Anfang 2008 die zuvor noch bis 2015 gültige Nachtflugregelung des Köln-Bonner Flughafens ohne Änderung um weitere 15 Jahre bis 2030 verlängert. Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, die Mitglieder der Fluglärmkommission, die Landtagsabgeordneten, die in diesem Zusammenhang ebenfalls mehrheitlich Lärmminderungsmaßnahmen gefordert hatten und vor allem alle betroffenen Bürger wurden dabei düpiert.

Dieser Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2008 durch einen Vertreter des BUND eingebracht, wobei sich die Mitglieder des Ausschusses nicht in der Lage sahen die mittelfristig stark ansteigenden Lärmemissionen durch den Köln-Bonner Flughafens vorausschauend zu erkennen.

Zwischenzeitlich hat der BUND eine eigene Fluglärmmessstation in Windeck eingerichtet, um die kontinuierlich steigende und unzumutbare Fluglärmbelastung zu dokumentieren

Allgemein Fluglärm

Presseerklärung des BUND-Windeck zum Thema Fluglärm vom 2008-08-14 (8. August 2008)

Unlängst wurde ein Bürgerantrag zum Thema Fluglärm in Windeck mehrheitlich
vom Windecker Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder konnte – oder wollte – keine Lärmbelästigung durch Flugverkehr in Windeck erkennen. Zudem würde durch diesen Antrag ein Imageschaden für die Region hervorgerufen, der einen als dringend notwendig erachteten Zuzug nach Windeck verhindere.
Im Zeitalter des Internets wäre dieser Streitpunkt schnell aufzuklären gewesen.
Unter www.dfs.de ( dort unter Fluglärm und Umwelt – weiter zu Stanly Track ) können sowohl die aktuellen Flugbewegungen als auch zurückliegende An- und Abflüge ( mit Höhenangabe etc. ) genau verfolgt werden. Eine weitere Datenquelle liefert der Deutsche Fluglärmdienst ( www.dfld.de ) – siehe dort:
Messwerte Köln/Bonn – Flugspuren. Windeck ist als betroffenes Gebiet in diesen Überblicken sehr gut erkennbar.

Allgemein Fluglärm Windeck

Bürgerantrag Fluglärm 20071128 (28. November 2007)

Keine Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030
Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen: Der Rat der Gemeinde Windeck fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 ist auch die Gemeinde Windeck als Anliegerkommune und die Fluglärmkommission zu beteiligen. Vor einer Entscheidung ist eine fundierte epidemiologische Studie zur Abschätzung potenzieller Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erarbeiten.