Nachdem das OVG Münster die Klagen zum Nachtflugverbot in Köln/Bonn abgewiesen hat, macht es Sinn die vereinfachte Argumentationskette seit August 2011 kurz her zu leiten. Auf Basis eines Rechtsgutachtens sollte der Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen – und damit ein Nachtflugverbot für Passagierflüge – erreicht werden. Das Bundesverkehrsministerium hatte dies im August 2011 abgelehnt. Wenn die wahlkämpfende Grün-Rote Koalition diesen Schritt nun in einer leicht anderen Variante geht, so ist das nicht seriös. Hier werden schlicht die üblichen Nebelkerzen geworfen, die wir von jedem Wahlkampf her kennen. Stellen wir uns zudem noch vor wir hätten Bundeswahlkampf und die SPD würde sich als Juniorpartner für die CDU anbiedern, so würde das Nachtflugverbot in Köln/Bonn sicher als erstes unter den Verhandlungstisch gekehrt. Fazit: Eine seriösere und belastbarere Vorgehensweise ist hier angebracht. Der einfachste und billigste Wahlkampf wird immer auf Kosten der betroffenen Menschen geführt, die für ein vollständiges Nachtflugverbot kämpfen. Ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge geht nicht weit genug.
Quellen:
WDR Meldung vom 19.04.2012 Kein generelles Nachtflugverbot in Köln/Bonn
Zitat Anfang >> … Am Flughafen Köln/Bonn darf auch weiterhin nachts geflogen werden. Das entschied am Donnerstag (19.04.2012) das Oberverwaltungsgericht Münster. Geklagt hatten die Gemeinden Siegburg und Lohmar und ein Anlieger. Sie hatten sich vor allem gegen die Starts und Landungen von Frachtmaschinen gewendet … << Zitat Ende
Aachener Zeitung vom 18.04.2012 Bundesministerium muss Kölner Nachtflugverbot prüfen
Zitat Anfang >> … Das von der NRW-Landesregierung beschlossene Nachtflugverbot für Passagiermaschinen auf dem Flughafen Köln/Bonn kann ohne Überprüfung durch das Bundesverkehrsministerium nicht in Kraft treten … Röttgen hatte den Beschluss der rot-grünen Landesregierung am Dienstag begrüßt: «Es ist richtig, die Anwohner vom Lärm zu befreien. Das dient der regionalen Akzeptanz des Flughafens … << Zitat Ende
KSTA vom 12.8.2011 Bund gegen Nachtflugverbot
Zitat Anfang >> … Wie berichtet will das Land auf der Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens ein Nachtflugverbot für Passagierflüge zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens erreichen. Dies geht nur über einen Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen. In den seit 1997 gültigen Nachtflugbeschränkungen ist festgeschrieben, dass eine Änderung der geltenden Regelungen insbesondere dann möglich ist, wenn neue umwelttechnische oder umweltrechtliche Rahmenbedingungen vorliegen … Nach Meinung des Bundesverkehrsministeriums kann man auf diese Weise einen Teilwiderruf der Nachtfluggenehmigung aber nicht herleiten. Vielmehr sei die Luftverkehrs-Zulassungsordnung maßgeblich, die aber die Rücknahme von Genehmigungen nur unter „engen Voraussetzungen“ ermögliche. Daher sei das nordrhein-westfälische Vorgehen weder rechtmäßig noch zweckmäßig … << Zitat Ende
Siehe auch Ein Passus – zwei Auslegungen
koeln-online.de vom 18.04.2012 Durchsichtige rot-grüne Wahlkampfmanöver zum „Nachtflugverbot“. Zitat Anfang >> … Sicher würde das geplante Verbot von Passagierflügen in der Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5 Uhr eine kleine Verbesserung für die betroffenen Menschen bringen. Doch die Landesregierung erwähnt dabei nur am Rande, dass die lauten Fachtmaschinen auch weiter nachts am Kölner Flughafen starten und landen dürfen. Mit einem Nachtflugverbot für Passagierflüge würden pro Nacht nur 16 Starts und Landungen von Passagiermaschinen wegfallen. Das ist weniger als ein Drittel und damit nicht ausreichend, um einen wirksam Lärmschutz zu erreichen. Die nun von rot-grün beabsichtigte Lärmentlastung ist zu gering, denn im Passagierverkehr sind meist kleinere, moderne und etwas leiseren Flugzeuge im Einsatz. Der meiste Lärm entsteht jedoch durch die großen Frachtflugzeuge. Doch deren nächtlichen Flugbetrieb will die Landesregierung in Köln nicht einschränken. Der Kölner Flughafen ist ein Drehkreuz für UPS, FedEx und von anderen Frachtgesellschaften, der dann auch weiter in der Nacht angeflogen wird. Die jetzige Regelung wurde erst im Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 verlängert … Hier wird Wahlkampf auf Kosten der betroffenen Menschen gemacht, die seit Jahrzehnten für ein vollständiges Nachtflugverbot kämpfen. Ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge reicht nicht aus! … << Zitat Ende
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