Allgemein Fluglärm

Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge

Der WDR berichtete am 17.04.12 in der Kölner Lokalzeit über das von der NRW Landesregierung auf den Weg gebrachte Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge am Köln-Bonner Flughafen. Der Beitrag basierte allerdings nicht auf einer vollumfänglichen Gegenrecherche der von der Fluglobby ins Feld geführten Argumente, weswegen an dieser Stelle eine Klarstellung von Helmut Schumacher, dem stv. Vorsitzenden der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.  abgedruckt wird:

>> Beginn der Klarstellung … Sehr geehrter Herr Hülsmann, sehr geehrter Herr Lenz,
bitte gestatten Sie mir, zum gestrigen Sendebeitrag aus Anlaß des Erlasses des NRW-Verkehrsministers, wonach es demnächst am Flughafen Köln/Bonn ein Verbot für Passagierflüge zwischen 0 und 5 Uhr geben soll, einige Anmerkungen zu machen:

(1) Im Begleitkommentar  wurde behauptet, dass die Genehmingung des Nachtflugbetriebs bis 2030  auch für den Passagierflugverkehr gelte.
Das ist jedoch nur die „halbe Wahrheit“. die ganze Wahrheit ist, dass bereits die 1997 in Kraft getretene Neuregelung des Nachtflugbetriebs am Flughafen Köln/Bonn, den Passagierflug  a u s d r ü c k l i c h  vom Vetrauensschutz ausnimmt (siehe Ziffer 11, Seite 2 des beigefügten Auszugs aus dem Ministerialblatt  Nr. 55 des Landes NRW vom 29.09.1997). (siehe auch HIER) Die journalistische Sorgfaltspflicht würde es mithin gebieten diesen nicht ganz unwichtigen Umstand in die Berichterstattung mit einfließen zu lassen und Lobbyvertretern es insoweit ein Stück weit zu erschweren, mit unseriösen Behauptungen zu einer verfälschenden Informationspolitik über die Medien beitragen zu können, wie dies leider jetzt und in der Vergangenheit der Fall war.

Dass es dem Land grundsätzlich  j e d e r z e i t  möglich ist, aufgrund der z.Zt. gültigen Nachtflugregelung Passagierflüge in dieser Zeit untersagen, wenn es nach dem Umständen geboten erscheint, dass haben inzwischen mehrere Gutachten stichhaltig belegt, nicht zuletzt dasjenige, welches sich die NRW-Landessregierung von der namhaften Anwaltskanzlei Quaas & Partner unlängst hat erstellen lassen. Dieses über 100-seitige Papier war im übrigen Gegenstand der jüngsten Sitzung der Köln/Bonner Fluglärmkommission und eine Zusammenfassung dieses Gutachtens füge ich hier für Sie bei. Darin heißt es u.a.:

“ 1.Die rechtliche Beurteilung im Gutachten vom 31.01.2011 hat ergeben, dass Ziff. 11 der geltenden Nachtflugregelung (NflB 1997) ein Verbot von Passagierflügen in der Kernruhezeit (0:00 Uhr bis 05:00 Uhr) zuläßt:……“
und weiter:
„2. Als Ergebnis der Diskussion um rechtliche Erheblichkeit der von den Einwendern gegen das RGA vom 31.01.2011 vorgebrachten Argumente ist festzustellen, dass sich kein einziger Einwand als stichhaltig erweist:….“

(2) Bedauerlicher Weise werden (und wurden) auch weitere von Herrn Garvens in die Welt gesetzte Falschinformationen noch nie kritisch kommentiert oder gar hinterfragt, wie zum Beispiel die folgende:  durch den Wegfall der Passagierflüge gehen bis zu 1700 Arbeitsplätze verloren!

Wieso der WDR sich noch nie dafür interessiert hat, ob eine solche Zahl auch nur den Anschein von Richtigkeit haben kann, ist mir nicht verständlich, denn:
Es ist weder ein Geheimnis, dass  diese Zahl einer vom Flughafen selber in Auftrag gegebenen Untersuchung entstammt, die keinerlei Anspruch auf Stichhaltigkeit und wissenschaftliche Evidenz erheben kann. Dies hat die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. (LSG) auch schon vor Jahren belegt, indem sie vom Finanzwissenschaftler  Prof. Dr. Friedrich Thießen (Technische Universität Chemnitz) das Flughafenpapier einer kritischen Analyse hat unterziehen lassen (siehe HIER, HIER, und HIER). Dass Herr Thießen nicht „Irgendwer“ ist belegt u.a. auch die Tatsache, dass er für das Land NRW zum geplanten Passagierflugverbot ebenfalls ein Gutachten erstellte, in dem er zu dem Ergebnis kommt, dass empirische Studien keine positiven Wirkungen von Flughäfen auf die jeweilige Region messen konnten und dass es folglich „eine nennenswerte Auswirkung der Nachtflugregelung (damit ist das Passagierflugverbot gemeint) auf die Region Köln/Bonn nicht zu erwarten ist.“ . (Ich sende Ihnen das Gutachten „Kernnacht die Einführung einer Ruhezeit im Passagierflugbetrieb in der Kernnacht am Flughafen Köln/Bonn“ vom 28. März 2012 gerne auf Verlangen zu).

Im übrigen hat die Lärmschutzgemeinschaft  schon vor einiger Zeit in einer Plausibilitätsrechnung (siehe Anhang) belegt, dass am Flughafen aller Voraussicht nach durch das Passagierflugverbot deutlich weniger als 300 Jobs verlorengehen könnten (und dies sind beileibe nicht alles Vollzeitbeschäftigte!); damit sind direkte Arbeitsplätze gemeint, also rund 2 bis 2,5 % der jetzt dort mit 12.500 angegebenen Beschäftigten.

Die vom Flughafen (und der Lobby) immer wieder behauptete dreifach höhere Zahl (durch sogeannnte indirekte und induzierte Beschäftigungsverhältnisse  läßt sich sowas prima auf dem Papier zusammenrechnen), konnten noch nie statistisch nachgewiesen werden, weder im Raum Köln/Bonn noch sonstwo an einem deutschen Flughafen; diese Rechnungen kann man getrost ins Reich der Fabeln und Märchen verweisen… (siehe dazu auch meine hier beigefügte kritische Betrachtung „Der Flug-Boom„).

Mit freundlichem Gruß,
Helmut Schumacher
stv. Vorsitzender
Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

… << Ende Klarstellung

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