Kategorie: Windeck

Allgemein Windeck

Ratsinformationssystem der Gemeinde Windeck (6. Januar 2012)

Unvollständiges und verspätetes Online Ratsinformationssystem der Gemeinde Windeck. Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die sofortige Vervollständigung des Online Ratsinformationssystems um die gelöschten- und um die noch nicht veröffentlichten Dokumente. Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt zudem eine zeitgleiche Veröffentlichung der Dokumente im Online Ratsinformationssystem mit den amtlichen Bekanntmachungen / Mitteilungen im Mitteilungsblatt und die online Veröffentlichung aller Beratungsvorlagen vor allen Sitzungen.

Allgemein Windeck

Bürgerantrag Hermesgelände-Siegbogen-Niedecke (29. August 2011)

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt einen sofortigen Planungsstopp beim Bebauungsplan Nr. 1/33 „Im Siegbogen“. Die bereits erfolgten Auftragsvergaben an das Planungsbüro Hamerla/Gruß-Rink/Wegmann+Partner werden ausgesetzt. Es wird nach Maßnahmenalternativen und nach alternativen Planungsbüros gesucht, um die drohende Insellage in Rosbach zu verhindern.

Allgemein Windeck

Hermesgelände-Siegbogen-Niedecke (12. August 2011)

Stadtplanungsdrama in acht Akten – oder wie die Gemeinde Windeck sinnlos Steuergelder vergeudet.

Erster Akt: Windeck ist pleite …
Die Gemeinde Windeck lebt seit vielen Jahren mit einem Haushaltsdefizit. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Die Jahreshaushalte werden schon lange kritisch von der Aufsichtsbehörde geprüft. Begriffe wie Haushaltssicherungskonzept [1] und Nothaushalt dürften die Windecker Verwaltungsspitze und die Politiker [2] schon lange nicht mehr ruhig schlafen lassen.

Allgemein Energie Windeck Windenergie

Bürgerantrag Windenergie 20110623 (23. Juni 2011)

Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an:
Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie auf Basis einer vorherigen Erfassung der Windgeschwindigkeiten im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden Gebiete priorisiert, um auf dieser Basis die Ertragsprognosen und die wirtschaftlichen- und energetischen Vorteile der Gemeinde darzustellen. Die Gemeinde beauftragt einen Gutachter zur neutralen Priorisierung der Flächen. Dadurch wird ein Wildwuchs verhindert und die Basis für eine strukturierte Bedarfsplanung geschaffen. Zudem erschließt sich die Gemeinde Windeck zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von ca. 220.000 Euro pro Jahr.

Allgemein Fluglärm Windeck

Bürgerantrag Fluglärm 2011-01-15 (15. Januar 2011)

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die dauerhafte Veröffentlichung der Messergebnisse der Windecker Fuglärm-Messstelle1 auf der Internetseite der Gemeinde und die monatliche Veröffentlichung im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) der Gemeinde. Die Messergebnisse werden der Gemeinde monatlich aktualisiert vom Antragsteller zukommen gelassen.

Begründung:
Die Belastung durch Fluglärm in Windeck hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.Ein im November 2007 gestellter Bürgerantrag, der die Gemeinde veranlassen sollte, gegen die Verlängerung des Nachtflugbetriebes auf dem Flughafen Köln Bonnvorzugehen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Mitglieder des Gemeinderatesund der Bürgermeister selbst konnten keine Lärmbelästigung feststellen und wollteneinen Imageschaden durch eine Diskussion über Fluglärm in Windeck verhindern.

Allgemein Fluglärm Windeck

Bürgerantrag Fluglärm 20071128 (28. November 2007)

Keine Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030
Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen: Der Rat der Gemeinde Windeck fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 ist auch die Gemeinde Windeck als Anliegerkommune und die Fluglärmkommission zu beteiligen. Vor einer Entscheidung ist eine fundierte epidemiologische Studie zur Abschätzung potenzieller Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erarbeiten.