Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, (dt. Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) ist ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren; in Deutschland wird es deshalb entsprechend der englischen Bezeichnung auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet.
Der Freitag: Leistungsschutzrecht | 09.03.2012 11:22 | Jakob Augstein
Zitat >> … Die Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Verlage wird langsam bizarr: So viele Worte, kaum ein Ergebnis. Wenn überhaupt kann man den Streit darüber, wer an Texten im Internet Geld verdient, als Lehrbeispiel für die verderbliche Wirkung des Lobbyismus lesen. Und darüber, wie unsinnig industriepolitische Bemühungen in einem Umfeld sind, das einem dynamischen Wandel unterworfen ist … << Zitat Ende.
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Was ist ACTA?
ARD-Nachtmagazin über ACTA
ACTA – einfach erklärt
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