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Sitzungsunterbrechung Hauptausschuss

Geht es auch ohne Sitzungsunterbrechung?
[*]

TOP 9 Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.09.2025 - Gebührenerhebung für die Entwässerung der Gemeindestraßen

Der Antragsteller war vor Ort und erläuterte seinen Standpunkt u.a. wie folgt:

Der Beigeordnete meinte dazu:

Der Antragsteller schlug vor, einen Muster-Gebührenbescheid vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen, was vom Beigeordneten abgelehnt wurde.

[Sprechtext Anfang]
Andere Antragsteller hätten vielleicht schon längst aufgegeben, da die Vorlagen der Verwaltung und die darauf folgenden Abstimmungen immer negativ ausfallen. Meiner Meinung nach ist er also von seiner Sache sehr überzeugt. Ich habe einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ich bin der Meinung, dass wir den Antragsteller in den Hauptausschuss oder in den Betriebsausschuss einladen sollten, damit er die Möglichkeit hat, seinen Standpunkt und die Sachlage zu vertreten.
Die neue Legislaturperiode ist auch eine gute Gelegenheit dazu. Und vielleicht kommen wir dann zu einer Übereinkunft.

Und vielleicht können wir alle daraus etwas lernen. Damit meine ich auch die Entstehungsgeschichte der WTE und deren Nachwirkungen bis in die heutige Zeit.

Meine Bitte geht an den neuen Ausschussvorsitzenden des Betriebsausschusses und an die Vorsitzende des Hauptausschusses. Bitte rufen Sie den Antragsteller an und geben ihm die Möglichkeit sich im Ausschuss zu äußern. Und zwar unabhängig von Anträgen.
[Sprechtext Ende]

Daraufhin meinte der Beigeordnete, dass der Antragsteller nicht eingeladen werden muss. Er könne jederzeit im Betriebsausschuss Fragen stellen.

Die SPD meinte, dass die Vorgehensweise so o.k. ist.

Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

TOP 10 Anregung nach § 24 GO NRW vom 21.10.2025 - Parkplatzsituation Hauptstraße Dattenfeld

[Sprechtext Anfang]
Leider ist der Antrag unsachlich und zielt einseitig auf Personen. Das ist schade und der Sache nicht dienlich. Solche Anträge sollten dem Schiedsmann wegen Nachbarrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen usw. übergeben werden und erst danach in einen Ausschuss gelangen.

Ich muss das Verhalten der Gemeindeverwaltung, diesen unsachlichen und meiner Meinung nach ehrverletzenden Antrag überhaupt zuzulassen, ausdrücklich rügen. Das kann nicht die Basis für eine objektive und sachliche Ratsarbeit sein.

Bitte tauschen Sie, Frau Bürgermeisterin und Ratsmitglieder, einmal gedanklich den oder die geschwärzten Namen gegen ihren eigenen Namen aus und überlegen, ob Sie das nicht als Ehrverletzung empfinden würden?

Bitte berücksichtigen Sie als Ratsmitglieder und Verwaltung auch, dass der Bebauungsplan gerade erst geändert wurde und nun wieder geändert werden müsste. Auch über eine erweiterte Befreiung vom Naturschutz im Naturschutzbeirat sollten Sie nachdenken. Denn immerhin liegen die gewünschten Parkplätze im Überschwemmungsgebiet. Von den Naturschutzbehörden ganz zu schweigen.

Kurzum: Ich fände es gut, solche ehrverletzenden Anträge abzulehnen und dann nicht weiter zu bearbeiten.

Zum Schluss noch eine Frage an die Vertreter der anderen Parteien: Soll das intellektuelle Niveau des Gemeinderates tatsächlich auf ein Facebook-Niveau abgesenkt werden?
[Sprechtext Ende]

Bürgermeisterin:

SPD:

Peter Inden:

CDU:

Bürgermeisterin:

Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

TOP 11 Anregung nach § 24 GO NRW vom 14.11.2025 - Förderung durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Sanierung der Sportplatzdecke im Stadion Rosbach

[Sprechtext Anfang]
Ein grundsätzlicher Gedanke vorab:
Es gibt aus meiner Sicht „gute“ und „schlechte“ Fördermittel. „Gut“ ist es immer dann, wenn Reinvestitionen in Bäder, Sportstätten, Kindergärten oder Schulen erfolgen – also Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen. Zu den „schlechten“ Fördermitteln zählen hingegen Prestigeprojekte, die zwar optisch beeindrucken mögen, aber keinen erkennbaren Nutzen stiften und deren laufender Unterhalt später gar nicht oder nur stark eingeschränkt finanzierbar ist.
Im Sinne der Fairness hätte ich mir gewünscht, dass dieser Antrag – für den trotz Förderung rund 30 % der Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen – bereits in der letzten Ratssitzung berücksichtigt worden wäre. Eine Information darüber wäre hilfreich gewesen. Denn er lag zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Fördermittel sind schließlich kein geschenktes Geld. Der einzige Unterschied zu dem Antrag der CDU-/FDP-Fraktion vom 18.12.25 („Beantragung von Förderungen durch das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ für die Turnhalle in Herchen und die Sportanlage Schladern“) besteht darin, dass beim Antrag für Rosbach aus meiner Sicht alle Rahmenbedingungen stimmen.
Was wir hier erleben, ist meines Erachtens eine direkte Folge des frisch verabschiedeten Doppelhaushalts. Für das Museumsdorf in Alt-Windeck, das im Projektsprech als „Dorf der Generationen“ bezeichnet wird, wurden bereits Planungskosten in Höhe von 786.135 € bewilligt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.087.000 €, abzüglich einer Fördersumme von 4.000.000 €. Damit verbleibt ein Eigenanteil von 3.087.000 €, der von allen Bürgerinnen und Bürgern zu tragen ist. Die dafür vorgesehene „Umschichtung“ nicht mehr benötigter Mittel – 840.000 € aus der „Grube Silberhardt“ und 600.000 € vom „Sportplatz Schladern“ – lässt sich jedoch nicht begründen, wenn man die aktuellen Anträge zu den Sportstätten in Herchen, Rosbach und Schladern betrachtet.
Mit den insgesamt 1.340.000 € wäre es vermutlich sogar möglich, diese Maßnahmen ohne zusätzliche Förderanträge umzusetzen.
Ich schlage deshalb vor, zunächst zu prüfen, ob die 1.340.000 € für die Umsetzung der drei Maßnahmen ausreichen, und das Ergebnis dem Gemeinderat im Umlaufverfahren mitzuteilen – bevor ein Fördermittelantrag gestellt wird.
Dies sollte bis zur Abgabefrist am 15.01.2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ realistisch machbar sein. Bis dahin müssen lediglich grobe Projektskizzen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können digital noch bis zum 31. Januar 2026 nachgereicht werden. Ich würde auch eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses dazu in der letzten Woche des Januar 2026 begrüßen.
[Sprechtext Ende]

Beiträge des Antragstellers

Wortmeldungen dazu:

CDU:

SPD:

Beigeordneter:

Peter Inden:

SPD (Reaktion auf Inden)

Bürgermeisterin:

Antrag zur Sache (Peter Inden)

Sitzungsunterbrechung:

Weiterer CDU-Antrag:

Ergebnis / Fazit:

Ergänzende Anmerkung:

Andere Punkte:

TOP 2: Wahl von Vertretern/Vertreterinnen Finanzausschusses:

Hier hatte die übergroße Koalition bestehend aus CDU, FDP, Grüne, Linke das Vorschlagsrecht.

Anregung nach § 24 GO NRW der Piratenpartei vom 10.10.24 – Fahrradschutzstreifen Altwindeck bis Bahnweg Schladern

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis hat Piktogramme am 03.07.2025 angeordnet. Die Piktogramme wurden vom Landesbetrieb Straßen NRW auf die Straße aufgebracht. Vielen Dank für die Unterstützung an alle Parteien und an die Verwaltung für die Unterstützung des Antrags.

Steinbruch Imhausen:

Im Steinbruch Imhausen soll zur Verbesserung der Abwasserbehandlung ein zusätzliches Absetzbecken errichtet und betrieben werden. Die Befreiung vom Naturschutz wurde am 25.09.2025 erteilt.

Baumfällungen in Rosbach:

Anfrage von Peter Inden:

[*] Ein Meinungsbeitrag (angereichert durch ein Gedankenprotokoll) von Peter Inden (Gemeinderat in Windeck) zum Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2025 in Windeck.

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Quellen:
https://www.lg-bonn.nrw.de/infos/streitschlichtung/index.php?gem=Windeck
Haupt- und Finanzausschuss - 02.12.2025
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/si0057.asp?__ksinr=3011
https://sessionnet.owl-it.de/gemeinde-windeck/bi/getfile.asp?id=74914&type=do
https://drive.google.com/file/d/1Y0UKYa5QfKJbx9w88DoVS78WX880hhjy/view?usp=sharing

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