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BUND setzt sich weiter für die Ahornallee ein

14. Dezember 2022
Der BUND Rhein-Sieg hat sich erneut bei der zur Fällung anstehenden Ahornallee für den Erhalt der Bäume eingesetzt. Die praktischen Erkenntnisse sollten mit berücksichtigt werden und womöglich würden die Fällungen mit heutigem Erkenntnisstand nicht mehr erlaubt.

Zum Hintergrund: Der BUND Rhein-Sieg hatte um ein Fachgespräch zu den geplanten Baumfällungen an der Dattenfelder Siegpromenade gebeten. Dabei heißt es wörtlich: „Der BUND Rhein-Sieg tritt dafür ein, die neu entstandene rechtliche und naturschutzfachliche Situation in einem gemeinsamen Austausch im Rathaus gemeinsam mit den beiden Naturschutzbehörden zu klären, anstatt mit der für nächste Woche geplanten Fällung aller Voraussicht nach rechtswidrige Fakten zu schaffen.“

Die Bezirksregierung Köln erklärt nun, dass die zu fällenden Bäume zwar teilweise dem Naturschutzgebiet zu zurechnen sind, dass diese Tatsache aber während der Planung des Vorhabens schon bekannt war. Aus Sicht der Bezirksregierung bestände kein weiterer Bedarf an einem klärenden Fachgespräch zwischen dem BUND, der Bezirksregierung, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde Windeck. Insbesondere bezieht sich die Bezirksregierung auf eine „Messtischblatt-Abfrage der LANUV-Datenbank“. Demnach sei der Bereich kein bekanntes Paarungsgebiet des Großen Abendseglers. Auch habe der von der Gemeinde Windeck beauftragte Gutachter nichts gefunden.

Dazu äußerte sich der BUND bereits wie folgt: „Allein der Umstand, dass von den (Fledermaus) Höhlen nur drei gutachterlich verschlossen wurden, zeigt, dass Ermittlungs- und Erkenntnislücken weiter bestehen. Dass drei Höhlen wohl rechtswidrig verschlossen wurden, während der noch laufenden Balz der Abendsegler, bei der solche Höhlen eine zentrale Rolle spielen, ist bedenklich“.

In einer neuen Antwort des BUND an die Bezirksregierung wird die Erfordernis eines Fachgespräches wiederholt, da sich die naturschutzrechtliche Befreiung gerade nicht mit dem Großen Abendsegler als Schutzgut auseinandergesetzt hat. Die Abwägung mit den betroffenen Schutzgütern ist aber die Aufgabe einer Befreiung vom Naturschutzrecht. Womöglich würde die untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises heute auch keine Befreiung mehr erteilen, weil mehr Schutzgüter betroffen sind, als zunächst ermittelt wurden, so der BUND.

Einschätzung des Windecker Gemeinderates der Piratenpartei, Peter Inden: „Leider, setzt sich die Bezirksregierung bis jetzt nur mit den Aussagen des im wirtschaftlichen Auftragsverhältnis stehenden Planungsbüros und der Sachlage auf dem Papier auseinander. Dass die zur Fällung ansehende Ahornallee die unter Naturschutz stehende Fledermausart der Abendsegler beheimatet, wird von der Bezirksregierung auch mit dem Argument ignoriert, das es hierzu noch keinen Eintrag in der Datenbank des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gibt. Diese Datenbank hinkt aber bekanntlich den zeitlichen Erkenntnissen immer hinterher. Zuerst müssen diese Erkenntnisse in der Praxis gewonnen werden und dann werden sie in die Datenbank eingetragen. Daher macht ein klärendes Fachgespräch vor den von der Gemeinde geplanten Fällungen dringend Sinn“.

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