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Baumfällungen der Siegpromenade im Naturschutzbeirat

25. Juni 2021

Im Naturschutzbeirat wurde am 27.05.21 folgende Beschlussvorlage beraten:

„Der Beirat erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung einer Befreiung“.

Und hier ein exemplarisches Beispiel der seltsamen Begründung der Gemeinde Windeck zum Befreiungsantrag des Naturschutzgebietes. Beispielsweise wird in der Vorlage zum Naturschutzbeirat auf Seite 26 „Abb. 18: Gewässernaher Erholungsbereich“ von einem Verzicht auf den gewässernahen Erholungsbereich auf einer Länge von ca. 500m, quasi als Kompensation für die dann entstehende Siegpromenade, gesprochen. Das ist falsch. Hier muss nichts kompensiert werden, da die angesprochenen 500m aktuell nicht als Erholungsbereich genutzt werden. Diese angesprochenen 500m sind mehrheitlich in privatem Besitz und werden nicht als Erholungsbereich genutzt.

Vielmehr handelt es sich um einen privaten Sieg-Unterhaltungsweg, mit Wegerecht für die Bezirksregierung. Die von der Gemeinde Windeck im Befreiungsantrag suggerierte Kompensation ist also irreführend und falsch.

#Windeck #Piratenpartei #Naturschutzbeirat #Baumfällungen #Siegpromenade

Quelle und Bildquelle:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/sitzungsprotokolle-2021/NSB_2/lbr-2021-05-27_Anlage01_TOP04.pdf

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